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							                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 34 Ford, FORD                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.03.2025
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                                         Fahrzeughersteller              FORD, Ford-Werke GmbH




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         OFUF3BP45K634           PCD108 ET45            ohne                        63,4                     670      2114    10/22
                         OFUF3FA45K634           PCD108 ET45            ohne                        63,4                     670      2114    10/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.
§22 54342*04, Korr. 01




                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJFC


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : DA1; DB1; DN1; JU2
                                                                      135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL
                          Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          JHH          e9*2007/46*3142*..  52 - 103 205/35R18 81              11A; 248                 Fiesta Active;
                          JHHL         e13*2007/46*2148*.. 52 - 147 205/40R18 86              11A; 248                 Schrägheck; inkl.
                                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7GX; 7GY;
                                                                                                                       7GZ; 7G1; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                       74H




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 34 Ford, FORD                                            Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
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                         Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 103 205/35R18 81            11A; 248                Fiesta Active;
                                                         52 - 147 205/40R18 86            11A; 248                Schrägheck; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OC; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 74H

                         Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DA1          e13*98/14*0081*.. 127           215/35R18 84        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                         DB1          e13*98/14*0082*..                                   24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                         DN1          e13*98/14*0095*..                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74H

                         Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       215/35R18 84        11A; 24J; 24M           bis e1*98/14*0194*25;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AX; 7BE;
§22 54342*04, Korr. 01




                                                                                                                  7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74C; 74H


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                              Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                              und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                              das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                              angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                              Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                              zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 34 Ford, FORD                                             Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
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                                vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                                Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
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                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschafte n ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 34 Ford, FORD                                            Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
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                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
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                         7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: JX7T-1A 180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.