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							                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                                   Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.03.2025
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                                         Fahrzeughersteller               PEUGEOT




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         OFUFHBP48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      640      2217    10/22
                         OFUFHBP48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         OFUFHFA48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54342*04, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
                         Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : M; L; 8
                         Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJP0


                         Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : 6*****; 6*RFN*; 6*4HP*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*3FY*;
                                                                       6*4HT*; 6*9HZ*; 6*RFJ*; 6*XFV*; 6*3FZ*; 6*UHZ*; 6*RHR*; 6*RHL*
                         Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJP3


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                                                       6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                                                       6*9HZ*
                                                                       100 Nm für Typ : L; 8
                                                                       110 Nm für Typ : M
                          Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          L            e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 215/40R18 89                                        Peugeot 308 SW;
                                                                                                                       Kombi;
                                                                  68 - 151 225/40R18 89                                Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 740; 77E



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
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                         Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         L            e2*2007/46*0405*.. 60 - 96      215/40R18   85                              Schrägheck;
                                                         60 - 151     225/40R18   88                              Frontantrieb;
                                                         110 - 133    215/40R18   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         115          215/40R18   85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P; 740; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120    225/45R18 91                                Kombi; Limousine;
                         6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155    225/45R18 91Y       5GG                     10B; 11B; 11G; 11H;
                         6*RFN*       e2*2001/116*0293*..             225/45R18 95        5GG                     12A; 51A; 54F; 71C;
                         6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                                                         71K; 721; 725; 73C;
                         6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                                                         74A; 74H; 74P; 4AQ
                         6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
                         6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
                         6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
                         6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
                         6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
                         6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
§22 54342*04, Korr. 01




                         6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
                         6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
                         6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
                         6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..

                         Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 225/45R18 95W                                   Nicht 508 RXH
                                                                  235/45R18 98                                    (Allroad); Kombi;
                                                                  245/45R18 96W           11A; 248                Limousine;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P; 75I;
                                                                                                                  76O; 4AQ
                         8             e2*2007/46*0080*..   120       225/50R18 95        12A                     Nur 508 RXH (Allroad);
                                                                      235/45R18 94        12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/45R18 96        12I                     51A; 573; 7AN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P; 76T;
                                                                                                                  4AQ




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         M            e2*2007/46*0534*..  133 - 147 225/55R18 98          12T                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                                  PEUGEOT
                                                                      235/50R18 97        11A; 12A; 26N           5008; Allradantrieb;
                                                                      235/55R18 100       11A; 12A; 26N           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                  74P; 76O; 77E
                         M             e2*2007/46*0534*..   73 - 133 215/55R18 95         124                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                                  PEUGEOT
                                                                      215/60R18   98      124                     5008; nur GT-Line;
                                                                      225/55R18   98      12A                     Frontantrieb; nicht
                                                                      235/50R18   97      11A; 12A; 26P           Hybrid;
                                                                      235/55R18   100     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                  74P; 76O; 77E
                         M             e2*2007/46*0534*..   73 - 133 215/55R18 95         124                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                                  PEUGEOT
                                                                      215/60R18   98      124                     5008; nicht GT-Line;
§22 54342*04, Korr. 01




                                                                      225/55R18   98      12A                     Frontantrieb; nicht
                                                                      235/50R18   97      11A; 12A; 26P           Hybrid;
                                                                      235/55R18   100     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                  74P; 76O; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                              Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                              und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                              das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                              angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                              Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                              zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 7
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                wird, möglich.
§22 54342*04, Korr. 01




                         12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
                              Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 7
                         54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                              unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                              Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                              Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                              Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                              Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                              Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                              FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                              dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
                         5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1230kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
§22 54342*04, Korr. 01




                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 6 von 7
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 54342*04, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 53 PEUGEOT                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 7


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      PEUGEOT
                                Fahrzeugtyp:     M
                                Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0534*..
                                Handelsbez.:     3008, 5008

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 300              y = 350                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54342*04, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 350            15                HA
                                      27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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