Gutachten 366-0246-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
ANLAGE: 5 TOYOTA Radtyp: OKAS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022
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Fahrzeughersteller TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OKASDBP20B1061 PCD139.7 ET20 ohne 106,1 1150 2452 12/20
OKASDKA20B1061 PCD139.7 ET20 ohne 106,1 1150 2452 12/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 53517*01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Befestigungsteile : Flachbund-muttern M12x1,5
Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
110 Nm für Typ : N25S; N25T
112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
113 Nm für Typ : J12 (EU)
Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 235/65R17 108 ab Fzg.-Breite 1855mm;
N) e6*2007/46*0337*.. 235/70R17 107 10B; 11B; 11G; 11H;
AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 235/75R17 109 12A; 51A; 7HJ; 7HK;
N)-TMG 245/65R17 107 71C; 71K; 721; 725;
245/70R17 110 73C; 74C; 76S; FH2
255/60R17 110
255/65R17 110
110 - 150 265/60R17 108
265/65R17 112
275/55R17 109 11A; 247
275/60R17 110 11A; 247
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Hilux N26; Lkw
TMG 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA offener Kasten
235/65R17 108 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne
235/70R17 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter.
245/65R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
245/70R17 110 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 12A; 51A; 54F; 573;
255/60R17 106 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725;
255/65R17 110 11A; 24C; 24D 73C; 74C; 4A0
265/65R17 112 11A; 24C; 24D
275/55R17 109 11A; 24C; 24D
275/60R17 110 11A; 24C; 24D
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA Hilux N26; Lkw
TMG 235/60R17 102 5LA offener Kasten
235/65R17 108 (Serie); Mit
235/70R17 107 Radhausverbreiterung
245/65R17 107 Serie; Allradantrieb;
245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 5MA 12A; 51A; 54F; 573;
255/60R17 106 71C; 71K; 721; 725;
255/65R17 110 73C; 74C; 4A0
§22 53517*01
265/65R17 112 11A; 245
275/55R17 109 11A; 24J; 24M
275/60R17 110 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Lkw offener Kasten
TMT) 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA (Serie); Ohne
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/65R17 108 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter.
TSAM) 235/70R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
245/65R17 107 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/70R17 110 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573;
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 71C; 71K; 721; 725;
255/60R17 106 11A; 24C; 24D 73C; 74C; 4A0
255/65R17 110 11A; 24C; 24D
265/65R17 112 11A; 24C; 24D
275/55R17 109 11A; 24C; 24D
275/60R17 110 11A; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA Lkw offener Kasten
TMT) 235/60R17 102 5LA (Serie); Mit
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/65R17 108 Radhausverbreiterung
TSAM) 235/70R17 107 Serie; Allradantrieb;
245/65R17 107 10B; 11B; 11G; 11H;
245/70R17 110 12A; 51A; 54F; 573;
255/55R17 104 5MA 71C; 71K; 721; 725;
255/60R17 106 73C; 74C; 4A0
255/65R17 110
265/65R17 112 11A; 245
275/55R17 109 11A; 24J; 24M
275/60R17 110 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N25S L642 75 - 88 235/65R17 104 11A; 24K; 51J Lkw geschl.Kasten
N25T L643 75 - 126 255/60R17 106 11A; 24K (Serie); Lkw offener
265/60R17 108 11A; 24K Kasten (Serie);
126 265/65R17 11A; 24K; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 54F; 573;
§22 53517*01
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H;
J15TM e1*2007/46*0231*.. 255/65R17 110 12A; 51A; 7EU; 7HI;
TMG 127 - 207 265/65R17 112 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S
J15TM- e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H;
TMG 255/65R17 110 12A; 51A; 7NO; 71C;
130 - 207 265/65R17 112 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 265/65R17 112 XDC; 11A; 12H 10B; 10S; 11B; 11G;
265/65R17 112 XDC; 11A; 12H 11H; 12A; 51A; 573;
275/60R17 110 XDC; 11A; 12A 581; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H;
255/65R17 110 12A; 51A; 71C; 71K;
127 - 207 265/65R17 112 721; 725; 73C; 74C;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0246-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53517*01
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinat ion muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durc h
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannt en
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
§22 53517*01
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu ei ner zulässigen
Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
§22 53517*01
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7EU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e1*2007/46*0231*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0246-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
ANLAGE: 5 TOYOTA Radtyp: OKAS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022
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muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
auszutauschen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.
§22 53517*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.