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							               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                     Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OKASDBP20B1061          PCD139.7 ET20          ohne                        106,1                  1150      2452    12/20
               OKASDKA20B1061          PCD139.7 ET20          ohne                        106,1                  1150      2452    12/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53517*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                            110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                                            112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                                                            113 Nm für Typ : J12 (EU)
                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110           235/65R17   108                              ab Fzg.-Breite 1855mm;
                N)           e6*2007/46*0337*..                 235/70R17   107                              10B; 11B; 11G; 11H;
                AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                235/75R17   109                              12A; 51A; 7HJ; 7HK;
                N)-TMG                                          245/65R17   107                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                245/70R17   110                              73C; 74C; 76S; FH2
                                                                255/60R17   110
                                                                255/65R17   110
                                                      110 - 150 265/60R17   108
                                                                265/65R17   112
                                                                275/55R17   109   11A; 247
                                                                275/60R17   110   11A; 247




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17      102   11A; 24C; 24D; 5LA        Hilux N26; Lkw
               TMG                                       235/60R17      102   11A; 24C; 24D; 5LA        offener Kasten
                                                         235/65R17      108   11A; 24C; 24D             (Serie); Ohne
                                                         235/70R17      107   11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
                                                         245/65R17      107   11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                         245/70R17      110   11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R17      104   11A; 24C; 24D; 5MA        12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R17      106   11A; 24C; 24D             71C; 71K; 721; 725;
                                                         255/65R17      110   11A; 24C; 24D             73C; 74C; 4A0
                                                         265/65R17      112   11A; 24C; 24D
                                                         275/55R17      109   11A; 24C; 24D
                                                         275/60R17      110   11A; 24C; 24D
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17      102   5LA                       Hilux N26; Lkw
               TMG                                       235/60R17      102   5LA                       offener Kasten
                                                         235/65R17      108                             (Serie); Mit
                                                         235/70R17      107                             Radhausverbreiterung
                                                         245/65R17      107                             Serie; Allradantrieb;
                                                         245/70R17      110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R17      104   5MA                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R17      106                             71C; 71K; 721; 725;
                                                         255/65R17      110                             73C; 74C; 4A0
§22 53517*04




                                                         265/65R17      112   11A; 245
                                                         275/55R17      109   11A; 24J; 24M
                                                         275/60R17      110   11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   225/65R17   102   11A; 24C; 24D; 5LA        Lkw offener Kasten
               TMT)                                         235/60R17   102   11A; 24C; 24D; 5LA        (Serie); Ohne
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             235/65R17   108   11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
               TSAM)                                        235/70R17   107   11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                            245/65R17   107   11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/70R17   110   11A; 24C; 24D             12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R17   104   11A; 24C; 24D; 5MA        71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/60R17   106   11A; 24C; 24D             73C; 74C; 4A0
                                                            255/65R17   110   11A; 24C; 24D
                                                            265/65R17   112   11A; 24C; 24D
                                                            275/55R17   109   11A; 24C; 24D
                                                            275/60R17   110   11A; 24C; 24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   225/65R17   102   5LA                       Lkw offener Kasten
               TMT)                                         235/60R17   102   5LA                       (Serie); Mit
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             235/65R17   108                             Radhausverbreiterung
               TSAM)                                        235/70R17   107                             Serie; Allradantrieb;
                                                            245/65R17   107                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/70R17   110                             12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R17   104   5MA                       71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/60R17   106                             73C; 74C; 4A0
                                                            255/65R17   110
                                                            265/65R17   112   11A; 245
                                                            275/55R17   109   11A; 24J; 24M
                                                            275/60R17   110   11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX        4WD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N25S         L642              75 - 88        235/65R17 104    11A; 24K; 51J             Lkw geschl.Kasten
               N25T         L643              75 - 126       255/60R17 106    11A; 24K                  (Serie); Lkw offener
                                                             265/60R17 108    11A; 24K                  Kasten (Serie);
                                                  126        265/65R17        11A; 24K; 51G             Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 54F; 573;
§22 53517*04




                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R17     108   XDC; 11B; 12H             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          245/65R17     107   XDC; 11B; 12H             11H; 12A; 51A; 573;
                                                          255/60R17     106   XDC; 11B; 12H             581; 71C; 71K; 721;
                                                          255/65R17     110   XDC; 11B; 12H             725; 73C; 74C
                                                          265/60R17     108   XDC; 11B; 12H
                                                          265/65R17     112   XDC; 11B; 12H
                                                          275/60R17     110   XDC; 11A; 12A
                                                          285/60R17     111   XDC; 11A; 12A
               J15TM        e1*2007/46*0231*..  127 - 207 245/70R17     110   11B                       10B;   11B; 11G; 11H;
               TMG                                        255/65R17     110   11B                       12A;   51A; 7NO; 71C;
                                                          255/70R17     112   11B                       71K;   721; 725; 73C;
                                                          265/65R17     112   11B                       74C;   76S
                                                          265/70R17     115   11B; 54A
                                                          275/60R17     110   11B
                                                          285/60R17     114   11A; 24J; 24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 245/70R17 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                        255/65R17 110                                 12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                130 - 207 265/65R17 112                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 207 245/70R17 110 11B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/65R17 110 11B                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         255/70R17 112 11B                              721; 725; 73C; 74C;
                                                         265/65R17 112 11B                              76S; 4A0
                                                         265/70R17 115 11B; 54A
                                                         275/60R17 110 11B
                                                         285/60R17 114 11A; 24J; 24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 245/70R17 110 11B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/65R17 110 11B                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         255/70R17 112 11B                              721; 725; 73C; 74C;
                                                         265/65R17 112 11B                              76S; 4A0
                                                         265/70R17 115 11B; 54A
                                                         275/60R17 110 11B
                                                         285/60R17 114 11A; 24J; 24M; 54A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 53517*04




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.02.2024
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53517*04




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hec kschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.02.2024
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                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§22 53517*04




                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
                    Achslast von 1800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0246-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53517
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.02.2024
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               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 53517*04




               7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.
               XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
                    Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.