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							Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                    Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2021
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                Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart            : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
OKAGDBP20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                    106,1                      1150      2437    12/20
OKAGDKA20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                    106,1                      1150      2437    12/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                             N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                             110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             113 Nm für Typ : J12 (EU)
                                             120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TN
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110            235/60R18 107                                nur Fzg.-Breite
N)           e6*2007/46*0337*..                  235/65R18 110                                1855mm;
AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                 255/55R18 109                                10B; 11B; 11G; 11H;
N)-TMG                                           255/60R18 108                                12A; 51A; 7HJ; 7HK;
                                                 265/60R18 110                                71C; 71K; 721; 725;
                                                 275/50R18 107      11A; 247                  73C; 74C; 74D; FH2
                                                 275/60R18 113      11A; 247




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100          11A; 24C; 24D; 5KA       Hilux N26; Lkw
TMG                                       225/65R18 103          11A; 24C; 24D; 5LK       offener Kasten
                                          235/55R18 100          11A; 24C; 24D; 5KA       (Serie); Ohne
                                          235/60R18 107          11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                          235/65R18 106          11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                          245/60R18 105          11A; 24C; 24D; 5MK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18 109          11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/60R18 108          11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                          265/60R18 110          11A; 24C; 24D            73C; 74C; 74D; 4A0
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100          5KA                      Hilux N26; Lkw
TMG                                       225/65R18 103          5LK                      offener Kasten
                                          235/55R18 100          5KA                      (Serie); Mit
                                          235/60R18 107                                   Radhausverbreiterung
                                          235/65R18 106                                   Serie; Allradantrieb;
                                          245/60R18 105          5MK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18 109                                   12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/60R18 108                                   71C; 71K; 721; 725;
                                          265/60R18 110          11A; 245                 73C; 74C; 74D; 4A0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126     225/60R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Lkw offener Kasten
TMT)                                           225/65R18 103     11A; 24C; 24D; 5LK       (Serie); Ohne
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..               235/55R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Radhausverbreiter.
TSAM)                                          235/60R18 107     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                               235/65R18 106     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/60R18 105     11A; 24C; 24D; 5MK       12A; 51A; 54F; 573;
                                               255/55R18 109     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                               255/60R18 108     11A; 24C; 24D            73C; 74C; 74D; 4A0
                                               265/60R18 110     11A; 24C; 24D
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/60R18 100     5KA                      Lkw offener Kasten
TMT)                                           225/65R18 103     5LK                      (Serie); Mit
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/55R18 100     5KA                      Radhausverbreiterung
TSAM)                                          235/60R18 107                              Serie; Allradantrieb;
                                               235/65R18 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/60R18 105     5MK                      12A; 51A; 54F; 573;
                                               255/55R18 109                              71C; 71K; 721; 725;
                                               255/60R18 108                              73C; 74C; 74D; 4A0
                                               265/60R18 110     11A; 245




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25S         L642             75 - 88 235/60R18 103              11A; 24K; 51J            Lkw geschl.Kasten
N25T         L643                      235/65R18 106             11A; 24K; 51J; 54A       (Serie); Lkw offener
                              75 - 126 255/55R18 105             11A; 24K                 Kasten (Serie);
                                       255/60R18 108             11A; 24K; 54A            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   10B; 11B; 11G; 11H;
J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18              51G                      12A; 51A; 7EU; 7HI;
TMG                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106         XDC; 11A; 12H            10B; 10S; 11B; 11G;
                                           255/60R18 112         XDC; 11A; 12H            11H; 12A; 51A; 573;
                                           265/60R18 110         XDC; 11A; 12A            581; 71C; 71K; 721;
                                           285/55R18 113         XDC; 11A; 12A            725; 73C; 74C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                127 - 207 265/60R18       51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 6
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7EU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 ( nur e1*2007/46*0231*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.