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							Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                    Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2021
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                Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
OKAGDBP20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                        106,1                  1150      2437    12/20
OKAGDKA20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                        106,1                  1150      2437    12/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                             N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                             110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             113 Nm für Typ : J12 (EU)
                                             120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TN
 Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110           235/60R18   107                              nur Fzg.-Breite
 N)           e6*2007/46*0337*..                 235/65R18   110                              1855mm;
 AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                255/55R18   109                              10B; 11B; 11G; 11H;
 N)-TMG                                          255/60R18   108                              12A; 51A; 7HJ; 7HK;
                                                 265/60R18   110                              71C; 71K; 721; 725;
                                                 275/50R18   107   11A; 247                   73C; 74C; FH2
                                                 275/60R18   113   11A; 247




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100   5KA                        Hilux N26; Lkw
TMG                                       225/65R18      103   5LK                        offener Kasten
                                          235/55R18      100   5KA                        (Serie); Mit
                                          235/60R18      107                              Radhausverbreiterung
                                          235/65R18      106                              Serie; Allradantrieb;
                                          245/60R18      105   5MK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18      109                              12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/60R18      108                              71C; 71K; 721; 725;
                                          265/60R18      110   11A;   245                 73C; 74C; 4A0
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100   11A;   24C;   24D;   5KA   Hilux N26; Lkw
TMG                                       225/65R18      103   11A;   24C;   24D;   5LK   offener Kasten
                                          235/55R18      100   11A;   24C;   24D;   5KA   (Serie); Ohne
                                          235/60R18      107   11A;   24C;   24D          Radhausverbreiter.
                                          235/65R18      106   11A;   24C;   24D          Serie; Allradantrieb;
                                          245/60R18      105   11A;   24C;   24D;   5MK   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18      109   11A;   24C;   24D          12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/60R18      108   11A;   24C;   24D          71C; 71K; 721; 725;
                                          265/60R18      110   11A;   24C;   24D          73C; 74C; 4A0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126  225/60R18    100   11A; 24C; 24D; 5KA         Lkw offener Kasten
TMT)                                        225/65R18    103   11A; 24C; 24D; 5LK         (Serie); Ohne
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..            235/55R18    100   11A; 24C; 24D; 5KA         Radhausverbreiter.
TSAM)                                       235/60R18    107   11A; 24C; 24D              Serie; Allradantrieb;
                                            235/65R18    106   11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/60R18    105   11A; 24C; 24D; 5MK         12A; 51A; 54F; 573;
                                            255/55R18    109   11A; 24C; 24D              71C; 71K; 721; 725;
                                            255/60R18    108   11A; 24C; 24D              73C; 74C; 4A0
                                            265/60R18    110   11A; 24C; 24D
N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18    100   5KA                        Lkw offener Kasten
TMT)                                        225/65R18    103   5LK                        (Serie); Mit
N2(EU,        e11*2007/46*0148*..           235/55R18    100   5KA                        Radhausverbreiterung
TSAM)                                       235/60R18    107                              Serie; Allradantrieb;
                                            235/65R18    106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/60R18    105   5MK                        12A; 51A; 54F; 573;
                                            255/55R18    109                              71C; 71K; 721; 725;
                                            255/60R18    108                              73C; 74C; 4A0
                                            265/60R18    110   11A; 245




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX       4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
N25S         L642              75 - 88       235/60R18   103   11A; 24K; 51J             Lkw geschl.Kasten
N25T         L643                            235/65R18   106   11A; 24K; 51J; 54A        (Serie); Lkw offener
                               75 - 126      255/55R18   105   11A; 24K                  Kasten (Serie);
                                             255/60R18   108   11A; 24K; 54A             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     Toyota   Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*..    127 - 140 255/60R18 108                               10B; 11B; 11G; 11H;
J15TM        e1*2007/46*0231*..    127 - 207 265/60R18         51G                       12A; 51A; 7EU; 7HI;
TMG                                                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18     106   XDC; 11A; 12H             10B; 10S; 11B; 11G;
                                           255/60R18     112   XDC; 11A; 12H             11H; 12A; 51A; 573;
                                           265/60R18     110   XDC; 11A; 12A             581; 71C; 71K; 721;
                                           285/55R18     113   XDC; 11A; 12A             725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
J15TN        e6*2007/46*0002*..  127 - 140 255/60R18 108                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 127 - 207 265/60R18      51G                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lass en. Diese Berichtigung ist



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 6
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0247-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
7EU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 42607 - 48020 ( nur e1*2007/46*0231*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
       muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.