Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OKAGDBP20B1061 PCD139,7 ET20 ohne 106,1 1150 2437 12/20 OKAGDKA20B1061 PCD139,7 ET20 ohne 106,1 1150 2437 12/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53515*03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA Befestigungsteile : Flachbund-muttern M12x1,5 Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG 110 Nm für Typ : N25S; N25T 113 Nm für Typ : J12 (EU) 120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 235/60R18 107 ab Fzg.-Breite 1855mm; N) e6*2007/46*0337*.. 235/65R18 110 10B; 11B; 11G; 11H; AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 255/55R18 109 12A; 51A; 7HJ; 7HK; N)-TMG 255/60R18 108 71C; 71K; 721; 725; 110 - 150 265/60R18 110 73C; 74C; FH2 275/50R18 107 11A; 247 275/60R18 113 11A; 247 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA Hilux N26; Lkw TMG 225/65R18 103 5LK offener Kasten 235/55R18 100 5KA (Serie); Mit 235/60R18 107 Radhausverbreiterung 235/65R18 106 Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 71C; 71K; 721; 725; 265/60R18 110 11A; 245 73C; 74C; 4A0 N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Hilux N26; Lkw TMG 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK offener Kasten 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA (Serie); Ohne 235/60R18 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 235/65R18 106 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 265/60R18 110 11A; 24C; 24D 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 53515*03 N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Lkw offener Kasten TMT) 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK (Serie); Ohne N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Radhausverbreiter. TSAM) 235/60R18 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 235/65R18 106 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 73C; 74C; 4A0 265/60R18 110 11A; 24C; 24D N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA Lkw offener Kasten TMT) 225/65R18 103 5LK (Serie); Mit N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 5KA Radhausverbreiterung TSAM) 235/60R18 107 Serie; Allradantrieb; 235/65R18 106 10B; 11B; 11G; 11H; 245/60R18 105 5MK 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R18 109 71C; 71K; 721; 725; 255/60R18 108 73C; 74C; 4A0 265/60R18 110 11A; 245 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N25S L642 75 - 88 235/60R18 103 11A; 24K; 51J Lkw geschl.Kasten N25T L643 235/65R18 106 11A; 24K; 51J; 54A (Serie); Lkw offener 75 - 126 255/55R18 105 11A; 24K Kasten (Serie); 255/60R18 108 11A; 24K; 54A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 54F; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 7EU; 7HI; TMG 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O J15TM- e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; TMG 130 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 53515*03 J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106 XDC; 11A; 12H 10B; 10S; 11B; 11G; 255/60R18 112 XDC; 11A; 12H 11H; 12A; 51A; 573; 265/60R18 110 XDC; 11A; 12A 581; 71C; 71K; 721; 285/55R18 113 XDC; 11A; 12A 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser (150 Series) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; 127 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort §22 53515*03 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den §22 53515*03 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0247-20-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515 ANLAGE: 15 TOYOTA Radtyp: OKAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7EU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e1*2007/46*0231*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes §22 53515*03 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen auszutauschen. XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.