Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                    Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 6

                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OKAGDBP20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                        106,1                  1150      2437    12/20
               OKAGDKA20B1061 PCD139,7 ET20                   ohne                        106,1                  1150      2437    12/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53515*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                            110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                                            113 Nm für Typ : J12 (EU)
                                                            120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110           235/60R18   107                              ab Fzg.-Breite 1855mm;
                N)           e6*2007/46*0337*..                 235/65R18   110                              10B; 11B; 11G; 11H;
                AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                255/55R18   109                              12A; 51A; 7HJ; 7HK;
                N)-TMG                                          255/60R18   108                              71C; 71K; 721; 725;
                                                  110 - 150     265/60R18   110                              73C; 74C; FH2
                                                                275/50R18   107     11A; 247
                                                                275/60R18   113     11A; 247




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100     11A; 24C; 24D; 5KA         Hilux N26; Lkw
               TMG                                       225/65R18      103     11A; 24C; 24D; 5LK         offener Kasten
                                                         235/55R18      100     11A; 24C; 24D; 5KA         (Serie); Ohne
                                                         235/60R18      107     11A; 24C; 24D              Radhausverbreiter.
                                                         235/65R18      106     11A; 24C; 24D              Serie; Allradantrieb;
                                                         245/60R18      105     11A; 24C; 24D; 5MK         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R18      109     11A; 24C; 24D              12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R18      108     11A; 24C; 24D              71C; 71K; 721; 725;
                                                         265/60R18      110     11A; 24C; 24D              73C; 74C; 4A0
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100     5KA                        Hilux N26; Lkw
               TMG                                       225/65R18      103     5LK                        offener Kasten
                                                         235/55R18      100     5KA                        (Serie); Mit
                                                         235/60R18      107                                Radhausverbreiterung
                                                         235/65R18      106                                Serie; Allradantrieb;
                                                         245/60R18      105     5MK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R18      109                                12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R18      108                                71C; 71K; 721; 725;
                                                         265/60R18      110     11A; 245                   73C; 74C; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
§22 53515*05




               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126  225/60R18    100     5KA                        Lkw offener Kasten
               TMT)                                        225/65R18    103     5LK                        (Serie); Mit
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..            235/55R18    100     5KA                        Radhausverbreiterung
               TSAM)                                       235/60R18    107                                Serie; Allradantrieb;
                                                           235/65R18    106                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/60R18    105     5MK                        12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R18    109                                71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R18    108                                73C; 74C; 4A0
                                                           265/60R18    110     11A;   245
               N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18    100     11A;   24C;   24D;   5KA Lkw offener Kasten
               TMT)                                        225/65R18    103     11A;   24C;   24D;   5LK (Serie); Ohne
               N2(EU,        e11*2007/46*0148*..           235/55R18    100     11A;   24C;   24D;   5KA Radhausverbreiter.
               TSAM)                                       235/60R18    107     11A;   24C;   24D        Serie; Allradantrieb;
                                                           235/65R18    106     11A;   24C;   24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/60R18    105     11A;   24C;   24D;   5MK 12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R18    109     11A;   24C;   24D        71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R18    108     11A;   24C;   24D        73C; 74C; 4A0
                                                           265/60R18    110     11A;   24C;   24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX       4WD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N25S         L642              75 - 88       235/60R18   103     11A; 24K; 51J           Lkw geschl.Kasten
               N25T         L643                            235/65R18   106     11A; 24K; 51J; 54A      (Serie); Lkw offener
                                              75 - 126      255/55R18   105     11A; 24K                Kasten (Serie);
                                                            255/60R18   108     11A; 24K; 54A           Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18     106     XDC; 11A; 12H           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          255/60R18     112     XDC; 11A; 12H           11H; 12A; 51A; 573;
                                                          265/60R18     110     XDC; 11A; 12A           581; 71C; 71K; 721;
                                                          285/55R18     113     XDC; 11A; 12A           725; 73C; 74C
               J15TM        e1*2007/46*0231*..  127 - 140 255/60R18     108                             10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                              127 - 207 265/60R18     110                             12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
§22 53515*05




               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                              130 - 207 265/60R18 110                                 12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O
               J15TN         e6*2007/46*0002*..   127 - 140 255/60R18 108                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  127 - 207 265/60R18 110                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               127 - 207 265/60R18 110                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex bes chreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 6
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 53515*05




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                 Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
§22 53515*05




                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 15 TOYOTA                                                Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
§22 53515*05




                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.
               XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
                    Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.