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							               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                         Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2023
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OKAG9BP42B651           PCD120 ET42            ohne                        65,1                   1150      2437    12/20
               OKAG9KA42B651           PCD120 ET42            ohne                        65,1                   1150      2437    12/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53515*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                            180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM;
                                                            7HMA; 7J0
                Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 245/60R18 105              5MK; 51J                 Nur Pickup (Serie);
                2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R18 109                                       Radhausverbreiterung
                                                         255/60R18 112                                       ab Werk;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                             7OJ; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                             76O; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                     Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK                              ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            245/45R18 100       5KA                     ab
                                                            255/45R18 103                               e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK                ab
                                                                                          e1*2007/46*0130*16;
                                                         245/45R18 100 5KA                ab
                                                         255/45R18 103                    e1*2001/116*0289*25;
                                                                                          T6; ab
§22 53515*05




                                                                                          e1*2001/116*0220*36;
                                                                                          Lkw geschl.Kasten
                                                                                          (Serie);
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OJ; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                                        FLEX;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
               7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 255/45R18 99  VB0; 5JK           T5 ab MJ 2003; T5 ab
                                               62 - 173 235/50R18 101 VB0; 5KK           MJ 2003; Nur bis
                                                        245/45R18 100 VB0; 5KA           e1*2001/116*0289*10;
                                                        255/45R18 103 VB0                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                     Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/60R18 107         11A; 24J; 24M           Nicht
                                                          255/55R18 105         11A; 24J; 24M           Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BM; 7NY;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101           11A; 245; 5KK           bis
                                                        245/45R18 100           5KA                     e1*2007/46*0130*15;
                                                        255/45R18 103           11A; 245; 5LK           T5; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 77E
               7J0           e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/50R18 101        5KK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            245/45R18 100       5KA                     ab
                                                            255/45R18 103                               e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
§22 53515*05




                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER,        CALIFORNIA, MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150    235/50R18 101  11A; 245; 5KK                Ab
               7HMA         e1*2001/116*0289*..             245/45R18 100  5KA                          e1*2001/116*0289*11;
                                                            255/45R18 103  11A; 245; 5LK                Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*20;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                     Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
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                                                                                                                  Seite: 4 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER,        CALIFORNIA, MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 128    255/45R18 99   VB0; 5JK                     T5 ab MJ 2003; T5 ab
               7HCA         e1*2001/116*0286*.. 62 - 173    235/50R18 101  VB0; 5KK                     MJ 2003; Nur bis
               7HK          L148                            245/45R18 100  VB0; 5KA                     e1*2001/116*0289*10;
               7HKX0        L148                            255/45R18 103  VB0                          Allradantrieb;
               7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7GU; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     T7 MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ST           e1*2018/858*00018*.. 100 - 150 235/50R18 101        11A; 241; 244; 246;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                26P                     Hybrid;
                                                            245/45R18 100       11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R18 100       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26B                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            255/45R18 103       11A; 241; 244; 246;     76O; 77E
                                                                                26P


               Auflagen
§22 53515*05




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2023
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 53515*05




                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2023
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53515*05




               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                      Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2023
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                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4L0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7GU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 2N0 907 275 A ( nur e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0289*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53515*05




                    Nr.: 7L0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 2N0 907 275 A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
                    (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
                    Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
                    Schiebetür zu prüfen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0247-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53515
               ANLAGE: 1 VW                                                     Radtyp: OKAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     ST
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00018*..
                      Handelsbez.:     T7 MULTIVAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 320                  VA
                            26P                     x = 240              y = 270                  VA
§22 53515*05




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.