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							               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                               Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.02.2023
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                               Fahrzeughersteller               BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               OLA1P9FA35A726          PCD120 ET35             ohne                       72,6                     740      2275    06/20
               OLA1P9FP35A726          PCD120 ET35             ohne                       72,6                     740      2275    06/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53345*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OLA1M KBA: 53343 Lochkreis: 5x120 ET: 30 oder
               Radtyp: OLA1M KBA: 53343 Lochkreis: 5x120 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAU1, KAU2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X3; (nur BMW X3, BMW X4)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : GT; K-N1
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : GT; K-N1
                                                            140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 275/30R21 98   11A; 244; 247; 27B;             BMW X3; BMW X4;
                                                                        57F; 99M; KAU1;                 Allradantrieb;
                                                                        KAU2                            Heckantrieb;
                                                         285/30R21 100 11A; 244; 247; 27B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        270; 57F; 99N; KAU1;            12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                        KAU2                            7NM; 71C; 71K; 721;
                                                         295/30R21 98   11A; 244; 247; 27B;             725; 73C; 74C; 75I;
                                                                        270; 57F; 99O; KAU1;            76B; 77E; 4DA; 4DL
                                                                        KAU2

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 275/30R21 98         11A; 244; 247; 27B;       BMW X3; BMW X4;
                                                                              57F; 99M; KAU1;           Allradantrieb;
                                                                              KAU2                      Heckantrieb;
                                                            285/30R21 100     11A; 244; 247; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              270; 57F; 99N; KAU1;      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                              KAU2                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            295/30R21 98      11A; 244; 247; 27B;       74C; 75I; 76B; 77E;
                                                                              270; 57F; 99O; KAU1;      4DA
                                                                              KAU2
§22 53345*03




               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 275/30R21 98  GAG; 11A; 248; 57F;              Nur BMW 5er Gran
                                                                       KAU1                             Turismo;
                                                         285/30R21 100 11A; 244; 57F; 579;              Kombilimousine;
                                                                       KAU1                             Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 744; 75I; 76B;
                                                                                                        4DA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/30R21 98  GAG; 11A; 248; 57F;              Nur BMW 5er Gran
                                                                       KAU1                             Turismo;
                                                         285/30R21 100 11A; 244; 57F; 579;              Kombilimousine;
                                                                       KAU1                             Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 744; 75I; 76B;
                                                                                                        4DA



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53345*03




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2023
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügt en Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53345*03




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               579) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R21
                                   Hinterachse:                        285/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beac hten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2023
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeugherst eller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 53345*03




                    werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
                    werden.
               99M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R21
                                    Hinterachse:                          275/30R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R21
                                    Hinterachse:                          285/30R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                            Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2023
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R21
                                   Hinterachse:                          295/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R21
                    Hinterachse: 275/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAU1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 53345*03




                     Vorderachse OLA1M KBA: 53343 Lochkreis 5x120 ET: 30
               KAU2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OLA1M KBA: 53343 Lochkreis 5x120 ET: 35




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     X3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0512*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X3, X4)

                      Variante(n):     BMW X3, BMW X4

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
§22 53345*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0055-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53345
               ANLAGE: 25 BMW, BMW AG                                           Radtyp: OLA1P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     X-N1
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0454*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
§22 53345*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.