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							               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                     Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               OLA9M9FA46D641          PCD120 ET46            Ø72.6 Ø64.1                 64,1      Kunststoff      730      2144    08/20
               OLA9M9FP46D641          PCD120 ET46            Ø72.6 Ø64.1                 64,1      Kunststoff      730      2144    08/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53351*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : FK2
                                                            127 Nm für Typ : FC; FK
                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 235     225/35R19 88              11A; 26P                   Frontantrieb;
                FK           e6*2007/46*0256*..          225/40R19 89              11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FK2          e11*2001/116*0256*.. 228    225/35R19 88Y             11A; 26B; 26N; 27F         CIVIC Type R;
                                                         235/35R19 87Y             11A; 26B; 26N; 27F         Frontantrieb;
                                                         245/30R19 89Y             11A; 248; 26B; 26J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   27F                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                245/35R19 89Y      11A; 248; 26B; 26J;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   27F                        74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                  Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 53351*02




                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                  Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 53351*02




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                 Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
§22 53351*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                 Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 6

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK2
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 200            25                HA
§22 53351*02




                            27H                  x = 250        y = 200             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53351
               ANLAGE: 11 HONDA                                                 Radtyp: OLA9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
§22 53351*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.