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							Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                        Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2021
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                Fahrzeughersteller              DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
                                                CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO
                                                (ROK), GM Korea, GM Daewoo




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
OLRZ2FA35A566          PCD100 ET35             Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff       540      1990    08/19
OLRZ2FA35D566          PCD100 ET35             Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff       540      1990    08/19
OLRZ2FP35A566          PCD100 ET35             Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff       540      1990    08/19
OLRZ2FP35D566          PCD100 ET35             Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff       540      1990    08/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                             Korea, GM Daewoo
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KL1M; KLAS; CHIA; CHIS; KLAJ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ; KLAT; SUPT
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J
                                             120 Nm für Typ : CHIA; KLAS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80               11A; 24J                 Nicht Aveo;
                                                                                          Schrägheck; 2-türig;
                                                                                          4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80              11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*97/27*0017*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               e4*98/14*0017*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
SUPT           e4*96/27*0002*..,                                                          74P
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83           nicht Kombi; 11A; 21B; Ab MJ 2000 (Facelift);
               e4*98/14*0018*..                                  22B; 22F; 24C; 5DW     Kombi; Stufenheck 4-
                                              205/45R16-87       Kombi; 11A; 21B; 22B;  türig;
                                                                 22F; 24C               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,    66 - 98   205/45R16-83       nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi;
               e4*97/27*0018*..,                                 22F; 24C; 367; 5DW     Stufenheck 4-türig;
               e4*98/14*0018*..               205/45R16-87       Kombi; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                  24C; 367               12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80            11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74      185/50R16 81       11A; 21P; 21T; 22I;      Aveo Variante SH./
KLAS         e4*2001/116*0063*..                                 24J; 24M                 Version 5..; ab
                                              195/40R16 80       11A; 21T; 24J; 24M       e4*2001/116*0063*18;
                                              195/45R16 80       11A; 21P; 21T; 24J;      Schrägheck 4-türig;
                                                                 24M                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69       195/45R16 80                               Aveo Variante SN./
KLAS         e4*2001/116*0063*..               205/45R16 83      11A; 22I; 24J            Version 4..; ab
                                                                                          e4*2001/116*0063*12;
                                                                                          Stufenheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   195/45R16 80      11A; 24J                 Nicht Aveo; nur bis
                                                                                          e4*2001/116*0063*17;
                                                                                          Schrägheck; 2-türig;
                                                                                          4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   195/45R16 80      11A; 24J                 Nicht Aveo; nur bis
                                                                                          e4*2001/116*0063*11;
                                                                                          Stufenheck; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60       195/40R16 76      11A; 21P; 22B; 24C;      4-türig; Frontantrieb;
                                                                 248; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/45R16 80      11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 248; 270                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4CU

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 195/40R16 76             11A; 21P; 22B; 24C;      4-türig; Frontantrieb;
                                                                 248; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/45R16 80      11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 248; 270                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4CU

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.