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							               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
                                                               CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO
                                                               (ROK), GM Korea, GM Daewoo




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               OLRZ2FA35A566           PCD100 ET35            Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FA35D566           PCD100 ET35            Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FP35A566           PCD100 ET35            Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FP35D566           PCD100 ET35            Ø56.6/Ø60.1                 56,6     Kunststoff        540      1990    08/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 52756*05




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                                            LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                                            Korea, GM Daewoo
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : KL1M; KLAS; CHIA; CHIS; KLAJ
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ; KLAT; SUPT
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J
                                                            120 Nm für Typ : CHIA; KLAS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                    Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80             11A; 24J                  Nicht Aveo;
                                                                                                        Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                        4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80            11A; 22B; 22H             10B; 11B; 11G; 11H;
                             e4*97/27*0017*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                             e4*98/14*0017*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
               SUPT          e4*96/27*0002*..,                                                          74P
                             e4*98/14*0002*..

               Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
               KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83         nicht Kombi; 11A; 21B; Ab MJ 2000 (Facelift);
                             e4*98/14*0018*..                                 22B; 22F; 24C; 5DW     Kombi; Stufenheck 4-
                                                            205/45R16-87      Kombi; 11A; 21B; 22B;  türig;
§22 52756*05




                                                                              22F; 24C               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; DF2
               KLAJ          e4*96/27*0018*..,    66 - 98   205/45R16-83      nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi;
                             e4*97/27*0018*..,                                22F; 24C; 367; 5DW     Stufenheck 4-türig;
                             e4*98/14*0018*..               205/45R16-87      Kombi; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
               SUPJ          e4*96/27*0025*..                                 24C; 367               12A; 51A; 71C; 71K;
               UU6J          e4*96/27*0004*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; DF1

               Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80          11A; 22B; 22H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74     185/50R16 81      11A; 21P; 21T; 22I;       Aveo Variante SH./
               KLAS         e4*2001/116*0063*..                               24J; 24M                  Version 5..; ab
                                                            195/40R16 80      11A; 21T; 24J; 24M        e4*2001/116*0063*18;
                                                            195/45R16 80      11A; 21P; 21T; 24J;       Schrägheck 4-türig;
                                                                              24M                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                    Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69     195/45R16 80                                Aveo Variante SN./
               KLAS         e4*2001/116*0063*..             205/45R16 83      11A; 22I; 24J             Version 4..; ab
                                                                                                        e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                        Stufenheck 4-türig;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    195/45R16 80      11A; 24J                  Nicht Aveo; nur bis
                                                                                                        e4*2001/116*0063*17;
                                                                                                        Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                        4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    195/45R16 80      11A; 24J                  Nicht Aveo; nur bis
                                                                                                        e4*2001/116*0063*11;
                                                                                                        Stufenheck; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52756*05




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SPARK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60     195/40R16 76      11A; 21P; 22B; 24C;       4-türig; Frontantrieb;
                                                                              248; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/45R16 80      11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4CU

               Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 195/40R16 76           11A; 21P; 22B; 24C;       4-türig; Frontantrieb;
                                                                              248; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/45R16 80      11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4CU


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betr ieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                    Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 52756*05




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hi er aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                     Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreite rung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 52756*05




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 34 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                             GM Korea/Daewoo                                    Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
                    Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und
                    JW?/3?? für Kombi.
               DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
§22 52756*05




                    Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
                    JW?/6?? für Kombi.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.