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							Gutachten 366-0046-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                   Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.11.2019
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                Fahrzeughersteller          : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
                HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OLRZ2FA35D541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff     540     1990    08/19
OLRZ2FP35D541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff     540     1990    08/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                             EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME; PA; PAG
                                             107 Nm für Typ : PB; PBT
                                             110 Nm für Typ : GB; MC; MCT; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83           195/45R16 84     11A; 24J                  Stufenheck;
MCT          e4*2001/116*0110*..                   195/50R16 84     11A; 24C; 24M             Schrägheck;
                                                   205/45R16 83     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 81 195/45R16 80                  11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/45R16 83     11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M                       74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
TBI          e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 195/45R16 80            11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63      195/40R16 80       11A; 21P; 22M; 24J;      Schrägheck;
PAG          e11*2001/116*0357*..                                24M                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94     195/50R16 84       11A; 21P; 22F; 24C;      2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..                                 244; 247                 Frontantrieb;
                                              205/45R16 83       11A; 21P; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 244                      12A; 51A; 7AK; 71C;
                                              205/50R16 87       11A; 21B; 22F; 24C;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 244; 247                 74A; 74H; 74P; 4CQ

Verkaufsbezeichnung:     i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
IA           e11*2007/46*1008*..    49 - 64   185/50R16 81       11A; 24C; 244; 247;      Schrägheck;
IA-HME       e13*2007/46*1602*..                                 26B; 26J; 27F            Frontantrieb;
                                              185/55R16 83       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26J; 27F            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/40R16 80       11A; 24C; 244; 247       721; 725; 73C; 74A;
                                              195/45R16 80       11A; 24C; 244; 247;      74H; 74P; 4B9
                                                                 26B; 26J; 27H
                                              195/50R16 84       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F
                                              195/55R16 87       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F
                                              205/45R16 83       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F
                                              205/50R16 87       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27F
                                              215/50R16 90       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GB-HME       e13*2007/46*1603*..     55 - 88   185/55R16 83      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N                      12A; 51A; 7MI; 71C;
                                               195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26J; 27H                 74A; 74H; 74P
                                               205/50R16 87      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                               215/50R16 90      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GB           e11*2007/46*1600*.. 55 - 88       185/55R16 83      11A; 24J; 248; 26B;      nicht i20 Active;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                 26J; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                               205/50R16 87      11A; 24C; 24M; 26B;      74A; 74H; 74P
                                                                 26J; 27H
                                               215/50R16 90      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F
GB             e11*2007/46*1600*..   55 - 88   195/50R16 84      11A; 26P                 i20 Active;
                                               195/55R16 87      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R16 87      11A; 26N; 26P; 27I       12A; 51A; 7MI; 71C;
                                               215/50R16 90      11A; 248; 26B; 26N;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 27H; 27I                 74A; 74H; 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    IA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1008*..
       Handelsbez.:    i10

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 340                    VA
             26P                      x = 240             y = 290                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 340             30                VA
             26N                   x = 290       y = 340              8                VA
             27F                   x = 280       y = 360             25                HA
             27H                   x = 280       y = 360              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1600*..
       Handelsbez.:    i20, i20 Active

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 200                    VA
             26B                      x = 350             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250              8                VA
             26J                   x = 350       y = 250             25                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52756
ANLAGE: 12 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1600*..
       Handelsbez.:    i20, i20 Active

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             27B                      x = 250             y = 250                    HA
             27I                      x = 200             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             20                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.