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							               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              MARUTI, Suzuki, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               OLRZ2FA35A541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FA35D541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FP35A541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        540      1990    08/19
               OLRZ2FP35D541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        540      1990    08/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52756*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EG; ER; EZ; GF; AZ
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.08.2022
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : EX; MH; MZ; NH
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                                            100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
                                                            100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                            110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
               Verkaufsbezeichnung:     ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               GF           e6*2001/116*0123*.. 50              195/40R16 76       11A; 21P; 22B; 22H;      4-türig; Frontantrieb;
                                                                                   24C; 244; 247            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
§22 52756*05




               Verkaufsbezeichnung:     BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          185/55R16 83       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                   26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                   26N; 27B                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                205/50R16 87       11A; 241; 244; 246;      74A; 74P
                                                                                   26B; 26J; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MF           e4*2007/46*1162*..        61 - 66   185/55R16 83       11A; 245; 248; 27I      Allradantrieb;
                                                                195/50R16 84       11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R16 87       11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                                           7PT; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         195/45R16 80       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                195/50R16 84       11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   24D                      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                205/45R16 83       11A; 21P; 22B; 24D;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   24J                      74A; 74P
                                                                205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                   24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80          11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/50R16 84          11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/45R16 83          11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EG           e6*93/81*0024*..,  52 - 89 195/45R16-80           11A; 22I                  Frontantrieb;
                             e6*95/54*0024*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0024*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                             H032                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     195/45R16 80      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R16 84      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/45R16 83      11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 52756*05




               ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      195/45R16 80      11A; 22L                  Stufenheck;
                                                            195/50R16 84      11A; 21B; 21L; 22B;       Schrägheck;
                                                                              22L                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 22L        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 68          195/45R16 80      11A; 24M                  ab
                                                            195/50R16 84      11A; 24J; 24M             e4*2001/116*0102*02;
                                                            205/45R16 83      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75    195/45R16   80                              ab
                                                            195/50R16   84    11A; 21P; 22I; 24M        e4*2001/116*0102*02;
                                                            205/45R16   83    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                            205/50R16   87    11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75      195/45R16   80                           nur bis
                                                             195/50R16   84   11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0102*01;
                                                             205/45R16   83   11A; 24M                Frontantrieb;
                                                             205/50R16   87   11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          195/45R16 80     11A; 24M                nur bis
                                                             195/50R16 84     11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*01;
                                                             205/45R16 83     11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 Radschrauben;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 83     11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                              246; 248; 270           73C; 74A; 74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Schrägheck;
§22 52756*05




                             e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 Radmuttern;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 83     11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                              246; 248; 270           73C; 74A; 74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     195/45R16   80                           nur bis
                                                             195/50R16   84   11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0090*03;
                                                             205/45R16   83   11A; 24M                Frontantrieb;
                                                             205/50R16   87   11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     195/45R16 80     11A; 24J; 24M           ab
                                                             195/50R16 84     11A; 21P; 22I; 24J;     e4*2001/116*0090*04;
                                                                              24M                     Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R16 87     11A; 21B; 22B; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Radschrauben;
                                                             195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             205/45R16 83     11A; 22I; 24J           71K; 721; 725; 73C;
                                                             205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     74A; 74P
                                                                              246; 248; 270




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen    zu Reifen       Auflagen
               NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69     185/50R16 81      11A; 22I;   24J             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..             185/55R16 83      11A; 22I;   24J             Radmuttern;
                                                            195/50R16 84      11A; 22I;   24J; 248; 270   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                            205/45R16 83      11A; 22I; 24J               71K; 721; 725; 73C;
                                                            205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;         74A; 74P
                                                                              246; 248; 270

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
               H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76          11A; 21B; 21J; 22B;         ab
               MM           e4*2001/116*0042*..                               22L; 24D; 24J; 367;         e4*2001/116*0042*07;
                                                                              5CA; 80G                    Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          Radschrauben;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
               MM            e4*98/14*0042*..     39 - 56   195/40R16 76      11A; 21B; 21J; 22B;         nur bis
                                                                              22L; 24D; 24J; 367;         e4*98/14*0042*06;
                                                                              80G
§22 52756*05




                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          Radmuttern;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82      185/55R16 83      11A; 24J; 248               Allradantrieb;
                                                            195/50R16 84      11A; 24J; 248               Frontantrieb;
                                                            205/50R16 87      11A; 24M; 241; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27I                         12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 52756*05




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52756*05




               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen B etriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
§22 52756*05




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 800kg.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallsc hraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 52756*05




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52756*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     EW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                      Handelsbez.:     BALENO

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 290              y = 300               VA
                            26P                        x = 240              y = 200               VA
                            27B                        x = 250              y = 300               HA
                            27I                        x = 200              y = 250               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52756*05




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                            26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                            27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0046-19-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52756
               ANLAGE: 15 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: OLRZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     MF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1162*..
                      Handelsbez.:     IGNIS

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26B                         x = 270              y = 230              VA
                            26P                         x = 220              y = 180              VA
                            27B                         x = 250              y = 290              HA
                            27I                         x = 200              y = 240              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 52756*05




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26N                   x = 270        y = 230              7                VA
                            26J                   x = 270        y = 230              7                VA
                            27H                   x = 250        y = 290              4                HA
                            27F                   x = 250        y = 290              4                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.