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							                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                       Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                         Fahrzeughersteller               AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 19
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
                         OLO0P8BA19ED66          PCD112 ET19             ohne                       66,6                   1045      2422    10/22
                         6
                         OLO0P8BL19ED66          PCD112 ET19             ohne                       66,6                  1045      2422     10/22
                         6
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54332*00, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : OE-Schraube


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                                      180 Nm für Typ : GE erhöhtes Anzugsmoment
                          Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
                          GE           e1*2007/46*1914*..   158     265/45R20 108 11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; e-tron; e-
                                                                    275/45R20 106 11A; 241; 244; 246;       tron Sportback; Q8 e-
                                                                                     247; 26P; 27I          tron; Q8 Sportback e-
                                                                    285/45R20 112 11A; 241; 244; 246;       tron;
                                                                                     247; 26B; 26N; 27B     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74D; 740; 768




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                   Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.01.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         GE           e1*2007/46*1914*..   226     285/45R20 112 11A; 26P; 27I             erhöhtes
                                                                                                           Anzugsmoment
                                                                   295/40R20 106 11A; 26P; 27I             180 Nm; e-tron S; e-
                                                                                                           tron S Sportback; SQ8
                                                                                                           e-tron; SQ8 Sportback
                                                                                                           e-tron; Allradantrieb;
                                                                                                           Elektro;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74D; 740; 768

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R20 108   11A; 245; 248; 26P            ab
                                                                    275/45R20 106   11A; 24J; 24M; 26B            e13*2007/46*1081*06;
                                                          320 - 373 265/45R20 M+S   11A; 245; 248; 26P;           Allradantrieb;
                                                                                    52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      275/45R20 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                    52J                           71K; 721; 725; 73C;
§22 54332*00, Korr. 01




                                                                                                                  74D; 77E; PDH; 4AU;
                                                                                                                  4BF; 4B3

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R20 106                          Q8; SQ8;
                                                                    285/45R20 112                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    295/45R20 110                          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                    305/45R20 112                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74D; 768; 77E; PDH;
                                                                                                           4AU; 4BF; 4B3
                         4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R20 108 11A; 245; 248; 26P       ab
                                                                    275/45R20 106 11A; 24J; 24M; 26B       e1*2001/116*0350*20;
                                                          320 - 373 265/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P;      Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                    52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    275/45R20 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                    52J                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74D; 77E; PDH; 4AU;
                                                                                                           4BF; 4B3


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                   Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 7
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54332*00, Korr. 01




                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                    Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 7
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 54332*00, Korr. 01




                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                    Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 54332*00, Korr. 01




                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgesc hwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                   Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     4L
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                                Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                                Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27I                     x = 260              y = 290                  HA
                                      26P                     x = 300              y = 350                  VA
                                      26B                     x = 350              y = 400                  VA
§22 54332*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0003-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54332
                         ANLAGE: 3 AUDI                                                   Radtyp: OLO0P
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GE
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
                                Handelsbez.:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 300              y = 300                  VA
                                      26B                     x = 350              y = 350                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 200              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54332*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 350            10                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.