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							                         Gutachten 366-0004-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54331
                         ANLAGE: 52 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: OLO0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.01.2023
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                                         Fahrzeughersteller               DAIMLER BENZ, DAIMLER (D)




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 57
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         OLO0M8BA57MED           PCD112 ET57            ohne                        66,6                     850      2483    12/22
                         666
                         OLO0M8BL57MED6 PCD112 ET57                     ohne                        66,6                    850      2483     12/22
                         66
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54331*00, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D)
                         Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 166
                         Zubehör                                     : OE-Schraube


                         Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                       Typ : H1GLE; H1GLE
                         Zubehör                                     : OE-Schraube


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 275/50R20 109             57E; 6CK                 inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 76A; FKA; NAW
                          H1GLE         e1*2007/46*1885*..        180 - 270 265/45R20 108                              inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; NAV




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0004-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54331
                         ANLAGE: 52 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: OLO0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.01.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/50R20 109          57E; 6CK                GLE Coupe; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D; 76A; FKA

                         Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                  M-Klasse; nicht GLE
                                                                   265/40R20 104                                  Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                   265/45R20       51G                            GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                   275/40R20 102W                                 Allradantrieb;
                                                                   275/45R20 106                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74D; 75I; DEL;
                                                                                                                  4B8; 4DM


                         Auflagen
§22 54331*00, Korr. 01




                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mi t
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ents prechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0004-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54331
                         ANLAGE: 52 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OLO0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 4
                               Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                               aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 54331*00, Korr. 01




                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          275/50R20
                                             Hinterachse:                          275/50R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                               Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                               Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0004-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54331
                         ANLAGE: 52 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OLO0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.01.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 4
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollum fanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
                              werden.
                         7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                              390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54331*00, Korr. 01




                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                              bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                              eingetragen ist.
                         NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                              bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                              eingetragen ist.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.