Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten 366-0002-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54333
               ANLAGE: 26 Tesla Inc.                                                Radtyp: OLO1N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 5

                               Fahrzeughersteller              Tesla Motors Inc.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OLO1N0BA40EA64          PCD114.3 ET40          ohne                        64,1                   1045      2406    12/22
               1
               OLO1N0BL40EA64          PCD114.3 ET40          ohne                        64,1                  1045      2406     12/22
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54333*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OLO1R KBA: 54334 Lochkreis: 5x114,3 ET: 48


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA16
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model Y
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 255/35R21 98               KA16                     TESLA MODEL Y;
                                                         265/35R21 101              KA16                     Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7OP; 7PO;
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74C; 74H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54333
               ANLAGE: 26 Tesla Inc.                                             Radtyp: OLO1N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model Y
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 255/35R21 98             GDU; YET; YEU;          TESLA MODEL Y;
                                                                                 57E; KA16               Allradantrieb;
                                                             265/35R21 101       YEV; YEW; 57E;          Heckantrieb;
                                                                                 KA16                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             275/30R21 98        11A; 57E; 6BZ; KA16     12A; 51A; 7OP; 7PO;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 74H; 76A;
                                                                                                         FKA
               005           e4*2018/858*00135*.. 100 - 127 255/35R21 98                                 TESLA MODEL Y;
                                                             265/35R21 101                               Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 74H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 54333*00




                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex z u vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54333
               ANLAGE: 26 Tesla Inc.                                             Radtyp: OLO1N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/30R21
                                   Hinterachse:                          295/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54333*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beac hten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               7OP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1034602-00-A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54333
               ANLAGE: 26 Tesla Inc.                                               Radtyp: OLO1N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 18.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 5
               7PO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1490701-01-B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R21
                                    Hinterachse:                          275/35R21
                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KA16)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Hinterachse OLO1R KBA: 54334 Lochkreis 5x114,3 ET: 48
               YET) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/35R21
                                     Hinterachse:                         265/35R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54333*00




                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/35R21
                                     Hinterachse:                         305/30R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        265/35R21
                                     Hinterachse:                        275/35R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54333
               ANLAGE: 26 Tesla Inc.                                            Radtyp: OLO1N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/35R21
                                   Hinterachse:                         285/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54333*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.