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                            Prüfbericht 366-0256-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002117
                            ANLAGE: 9.2                                                            Radtyp: OLO2N
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 07.09.2023
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                                            Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 37
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
                            OLO2N8BA37ED66 OLO2N ET37                      ohne                          66,6                   1045      2483    12/22
                            6
                            OLO2N8BL37ED66 OLO2N ET37                      ohne                          66,6                  1045      2483     12/22
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R124 E1*124R00/03*2117*01




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBA
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 140             275/40R22         12K; 51G                   iX M60;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                            721; 73C; 74C; 76V
                             BMWi-N        e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 275/40R22              12K; 51G                   nicht iX M60;
                                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                                            Elektro; Höchste
                                                                                                                            Dreißig-Minuten-
                                                                                                                            Leistung;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                            721; 73C; 74C; 76V

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22                 YCD; 12K; 51G; 57E         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                            721; 73C; 74C; 76V;
                                                                                                                            78A



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0256-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002117
                            ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: OLO2N
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            G6X          e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/35R22            YCD; 12K; 51G; 57E        10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74C; 76V;
                                                                                                                     78A


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfäl lig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R124 E1*124R00/03*2117*01




                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0256-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002117
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: OLO2N
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.09.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*2117*01




                            YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                               Vorderachse:                        275/35R22
                                               Hinterachse:                        315/30R22
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.