Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OMA9K0FL38O641 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 780 2199 09/23 OMA9K0KA38O641 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 780 2199 09/23 OMA9K0RA38O641 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 780 2199 09/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54896*01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW 110 Nm für Typ : ZF1 Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93 11A; 21P; 21S; 24J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 21B; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P; 4DT 245/35R19 93 11A; 21B; 21S; 22I; 24C; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88 11A; 26P mit 235/35R19 87 11A; 248; 26P Radhausverbreiterung 245/30R19 89 11A; 24M; 245; 26B; (Flap) Serie; 26N; 27H Frontantrieb; inkl. 245/35R19 89 11A; 24M; 245; 26B; Hybrid; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85 11A; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 225/35R19 88 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 245; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 245/35R19 89 11A; 245; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 245; 26B; 26N; ab §22 54896*01 FK2 e11*2001/116*0256*.. 27I; 5EG e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N; ab 27H; 27I e11*2001/116*0256*07; 235/35R19 87W 11A; 24J; 248; 26B; ab 26J; 27B; 27H; 5ET e11*2001/116*0257*06; 245/30R19 89 11A; 241; 246; 248; CIVIC TOURER; 26B; 26J; 27B; 27F Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/55R19 101 11A; 24J Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 24J Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 265/50R19 106 11A; 24C; 24M; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27I 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 215/35R19 85 11A; 21B; 21L; 22I; 2-türig; Frontantrieb; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93 11A; 21P; 21S; 24J; Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 24M Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 21B; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P; 4DT 245/35R19 93 11A; 21B; 21S; 22I; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02; 245/40R19 94 11A; 22B; 22H; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; §22 54896*01 721; 725; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 22B; 22H; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95 11A; 24J bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. bis e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95 11A; 24J; 27I ab RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06; ab e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 235/35R19 87 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5ET; 54A 74P 235/35R19 91 11A; 21B; 22I; 24J; 24M; 54A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu §22 54896*01 lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen §22 54896*01 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / §22 54896*01 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. §22 54896*01 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54896*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RE5 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*.. Handelsbez.: HONDA CR-V Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 270 VA 26P x = 210 y = 220 VA 27B x = 330 y = 450 HA 27I x = 280 y = 420 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54896*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 270 15 VA 26N x = 260 y = 270 8 VA 27F x = 330 y = 450 15 HA 27H x = 330 y = 450 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*.. Handelsbez.: CIVIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 230 VA 26P x = 270 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 230 30 VA §22 54896*01 26N x = 320 y = 230 8 VA 27F x = 290 y = 330 30 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54896*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0265*.. Handelsbez.: CR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 54896*01 26N x = 300 y300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54896 ANLAGE: 53 HONDA Radtyp: OMA9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54896*01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.