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							               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                       Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OMA88FL35O651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               OMA88KA35O651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               OMA88RA35O651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54893*02




               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/40R18 88                11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
                              e1*98/14*0086*..                                      24C; 24M; 54A            Schrägheck;
                T98/NB        e1*97/27*0101*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0101*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 915
                T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 147        225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 22L;      Kombi;
                T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,                                     24C; 24M; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0087*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 915; 4M3




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W            11A; 21B; 22B; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                24J; 24M; 5DW           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    74 - 147 225/35R18 83Y      11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 24M; 5DW           721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;     74P
                                                                                24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             11A; 24M; 5FE           nicht Fz schlechte
               R, VECTRA
                                              74 - 155 225/40R18 92W            11A; 24M                Strassen;
                                                       225/45R18                11A; 21B; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91W            11A; 21B; 24J; 24M;     12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                367                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 4DQ
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 129    225/40R18 88W      11A;   24M; 5FE         nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92W      11A;   24M              Strassen;
                                                             225/45R18          11A;   21B; 24M; 51G    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 91W      11A;   21B; 24J; 24M;   12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                367                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 4DQ
§22 54893*02




               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88             11A; 21B; 21J; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..,                                  22F; 24D; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W      11A; 21B; 21J; 22B;     721; 725; 73C; 74A;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,                                  22F; 24D; 24J           74P
                             e1*98/14*0044*..

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W        11A; 22L; 5FE           nicht Fz schlechte
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92         11A; 22L                Strassen;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                        225/45R18           11A; 22L; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91W       11A; 21B; 22L; 24J;     12A; 51A; 52R; 7EA;
                                                                                24M; 367                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 4M4
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129    225/40R18 88W      11A; 22L; 5FE           nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92       11A; 22L                Strassen;
                                                             235/40R18 91W      11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M; 367                12A; 51A; 52R; 71C;
                                                    74 - 206 225/40R18 92Y      11A; 22L                71K; 721; 725; 73C;
                                                             225/45R18          11A; 22L; 51G           74A; 74P; 4DQ
                                                             235/40R18 91Y      11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                24M; 367




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W          5FE                     nicht Fz schlechte
                                                74 - 155 225/40R18 92W                                  Strassen;
                                                         225/45R18              11A; 21B; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91W          11A; 21B; 22L; 24J;     12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                24M; 367                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 4DQ
               Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 129  225/40R18 88W        5FE                     nicht Fz schlechte
                                                  74 - 155 235/40R18 91W        11A; 21B; 22L; 24J;     Strassen;
                                                                                24M; 367                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  74 - 184 225/40R18 92W                                11H; 12A; 51A; 52R;
                                                  74 - 206 225/40R18 92Y                                71C; 71K; 721; 725;
                                                           225/45R18            11A; 21B;   51G         73C; 74A; 74P; 4DQ
                                                           235/40R18            11A; 21B;   22L; 24J;
                                                                                24M; 367;   51G
                                                            235/40R18 91Y       11A; 21B;   22L; 24J;
                                                                                24M; 367


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 54893*02




                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§22 54893*02




                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeits messer und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
§22 54893*02




               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
                     gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
                     verwendet werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
§22 54893*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.