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							               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                     Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.11.2023
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OMA80FL35O641           PCD114,3 ET35          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               OMA80KA35O641           PCD114,3 ET35          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               OMA80RA35O641           PCD114,3 ET35          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff      780      2095    09/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54893*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FE; FK;
                                                            FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                            110 Nm für Typ : EP3
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91             11A; 21P; 21S; 22I;      Kombi; Frontantrieb;
                CW3          e6*2001/116*0122*..                                    24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 91             11A; 21P; 21S; 22I;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24C; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  235/45R18 94      11A; 21B; 21S; 22I;      74P; 4DT
                                                                                    24C; 24M
                                                                  245/40R18 93      11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                    24C; 24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18 89          11A; 248; 26P           mit
                                                          225/40R18 88          11A; 245; 248; 26B;     Radhausverbreiterung
                                                                                26N; 27H                (Flap) Serie;
                                                            235/40R18 91        11A; 24J; 24M; 26B;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                26N; 27H                Hybrid;
                                                            245/35R18 88        11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 27F           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            245/40R18 93        11A; 24J; 244; 247;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                26B; 26N; 27F           74P; 77E
                                                            255/35R18 90        11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88           11A; 245; 26B; 26N;     CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..                                  27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91           11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26J; 27I                721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/35R18 88        11A; 24J; 248; 26B;     74P; 77E
                                                                                26J; 27H; 27I
                                                            255/35R18 90        11A; 241; 246; 248;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27H
§22 54893*01




               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89          11A; 24J; 248; 26B;     ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..                                26N; 27H; 27I           e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W         11A; 241; 246; 248;     ab
                                                                                26B; 26J; 27B; 27H;     e11*2001/116*0256*07;
                                                                                5ET
                                                            225/40R18 88W       11A; 241; 246; 248;     ab
                                                                                26B; 26J; 27B; 27H      e11*2001/116*0257*06;
                                                            235/35R18 90        11A; 24C; 248; 26B;     CIVIC TOURER;
                                                                                26J; 27B; 27F           Schrägheck;
                                                            235/40R18 91        11A; 24C; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 88W       11A; 24C; 244; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26J; 27B; 27F           721; 725; 73C; 74A;
                                                            255/35R18 90        11A; 244; 247; 27B;     74P; 77E; FKA
                                                                                27F; 57F; 68B; 68L

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/60R18 103       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                            255/55R18 105       11A; 24C; 24M; 26N;     Frontantrieb;
                                                                                27H; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/50R18 107       11A; 24C; 24D; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                27B; 27F                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91          11A; 21P; 21S; 22I;     Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..                                 24J; 24M                Frontantrieb;
                                                          235/40R18 91          11A; 21P; 21S; 22I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24C; 24D                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R18 94        11A; 21B; 21S; 22I;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24C; 24D                74P; 4DT
                                                            245/40R18 93        11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP3          e11*98/14*0175*.. 147           225/35R18 83        11A; 21B; 21J; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22F; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110           225/45R18   95      11A; 22B; 24C; 24M      nur bis
                                                            235/45R18   94      11A; 22B; 24C; 24D      e11*98/14*0190*01;
                                                            245/40R18   93      11A; 22B; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18   96      11A; 22B; 22F; 24C;     12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54893*01




                                                                                24D                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD8           e11*98/14*0190*..      110     235/45R18 94        11A; 22B; 22H; 24C;     ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                24D                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96        11A; 22B; 22F; 24C;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24D                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94        11A;   22B; 22H; 24C;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            245/45R18 96        11A;   22B; 22F; 24C;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24D                     74P
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100       11A;   22I; 24C; 24M;   bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..                               56G                     e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/50R18   97      11A;   22I; 24C; 24M    bis
                                                            235/55R18   100     11A;   22I; 24C; 24M    e11*2001/116*0302*05;
                                                            245/50R18   100     11A;   22B; 24C; 24D    Allradantrieb;
                                                            255/45R18   99      11A;   22I; 24C; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100         11A; 24C; 24M; 26P;     ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..                                27B; 56G                e11*2001/116*0301*06;
                                                          235/50R18 97          11A; 24C; 24M; 27B      ab
                                                          235/55R18 100         11A; 24C; 24M; 26B;     e11*2001/116*0302*06;
                                                                                27B                     Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99        11A; 24C; 24M; 27B      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85           11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..                                 24M; 5EG                12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..          215/40R18 89           11A; 21P; 22I; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M                     74P
                                                            225/40R18 88        11A; 21B; 22I; 24J;
                                                                                24M; 5FE
                                                            225/40R18 92        11A; 21B; 22I; 24J;
                                                                                24M
§22 54893*01




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                  Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.11.2023
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 54893*01




                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                  Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.11.2023
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                      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeck ungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54893*01




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                  Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54893*01




               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu ei ner zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                  Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.11.2023
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                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 54893*01




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Mont agehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                   Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 23.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RE5
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:     HONDA CR-V

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            27B                         x = 330              y = 450              HA
                            27I                         x = 280              y = 420              HA
                            26B                         x = 260              y = 270              VA
                            26P                         x = 210              y = 220              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 54893*01




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            27F                   x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                   x = 330        y = 450              8                HA
                            26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                   x = 260        y = 270              8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:     CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54893*01




                            26N                  x = 300         y300               8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:     CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 230                  VA
                            26P                     x = 270              y = 180                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 290        y = 330            30                HA
§22 54893*01




                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 320        y = 230            30                VA
                            26N                  x = 320        y = 230             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54893*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54893*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0374-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54893
               ANLAGE: 49 HONDA                                                 Radtyp: OMA8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54893*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.