Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OMA9L0FL40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 780 2199 11/23
OMA9L0KA40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 780 2199 11/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54901*01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; (Flachbund lose)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1; S16; S19(a); ZA1(EU,M); E15UTN(a); E15UT(a)MS1;
XA4(EU,M); AX1T(EU,M); V3; XA3(a); XA4(EU,M)-TMG; XC1(EU,M);
AX1T(EU,M)-TMG; XPB1F(M); E15J(a); T25; XPA1G(EU,M);
ZE1HE(EU,M)-TMG; XA3(a)-TMG; XE2(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M);
XG1TJ(JP,M); XPB1F(EU,M)-TGRE; E15UT(a); T27; ZE1HE(EU,M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; ZA1(EU,M)-TMG
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EAM1(M)-TGRE; EAM1(M)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a);
E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; S16; S19(a); T25; T27;
XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XE2(a);
XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M);
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG;
ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : XC1(EU,M)
120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M)
140 Nm für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/35R19 88 11A; 21P; 21S; 22I; bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24J; 24M e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EH; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P; 21S; 24J; bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/35R19 91 11A; 21B; 21T; 24J; 2-türig; 4-türig;
1 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EH; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
§22 54901*01
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid;
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/45R19 92 Allradantrieb; Hybrid;
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/45R19 92 Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/40R19 93 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/40R19 92 12A; 51A; 7OR; 71C;
245/35R19 93 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 92 11A; 21P 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0078*.. 245/35R19 93W 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/35R19 91Y bis
183 - 208 245/35R19 93 e6*2001/116*0103*05;
255/35R19 92Y 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4BA
§22 54901*01
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 51J bis
255/35R19 92 Nur Sportausführung; e11*2001/116*0206*09;
TBF; 57F Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; FKA; 4A0; 4BA
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 26B; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 26B; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/45R19 92 UX250H;
M) 235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/45R19 95 11A; 26P 12A; 51A; 7FX; 7GQ;
M)-TMG 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 71C; 71K; 721; 725;
27I 73C; 74A; 74P
255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B;
27I
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B nur bis
e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P ab
235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J; e11*2001/116*0196*05;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 54901*01
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91 11A; 22M Limousine;
91 - 130 225/40R19 93 Frontantrieb;
235/35R19 91W 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93 Kombi; Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/55R19 101 Allradantrieb;
245/50R19 101 Frontantrieb; Elektro;
245/55R19 103 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 11A; 24J 12A; 51A; 7PZ; 71C;
265/45R19 102 71K; 721; 725; 73C;
265/50R19 106 11A; 24J; 248 74A; 74P; 765
275/45R19 104 11A; 245
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/55R19 101 Allradantrieb;
.
TGRE 245/50R19 101 Frontantrieb; Elektro;
245/55R19 103 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 11A; 24J 12A; 51A; 7PZ; 71C;
265/45R19 102 71K; 721; 725; 73C;
265/50R19 106 11A; 24J; 248 74A; 74P; 765
275/45R19 104 11A; 245
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/40R19 93 11A; 26P nur Hybrid;
M) 235/40R19 92 11A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7NO; 71C;
26N 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P
26N; 27H
§22 54901*01
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/45R19 92 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
M) e6*2007/46*0338*.. 27I Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27H; 27I 74A; 74P
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/35R19 88 Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/30R19 86 11A; 26P Schräghecklimousine;
)-TMG
245/30R19 89 11A; 245; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OQ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota GR Yaris
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192 - 206 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Allradantrieb;
M)
235/30R19 86 11A; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 7PZ; 71C;
27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95 ab
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 245/45R19 98 11A; 27I e6*2001/116*0105*09;
TMG Allradantrieb;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. Frontantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54901*01
M)-TMG 721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4N5
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95 bis
245/45R19 98 e6*2001/116*0105*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4BA
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 - 92 225/40R19 89 11A; 24J Frontantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/40R19 89 11A; 24J; 248 Allradantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P Hybrid;
245/40R19 94 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 54901*01
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54901*01
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsm aßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54901*01
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
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4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54901*01
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebe nen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 54901*01
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 16 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
27I x = 280 y = 385 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54901*01
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XV7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*..
Handelsbez.: TOYOTA CAMRY
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 265 VA
26P x = 180 y = 215 VA
27B x = 285 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54901*01
26J x = 230 y = 265 20 VA
26N x = 230 y = 265 8 VA
27F x = 285 y = 275 20 HA
27H x = 285 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0336*..
Handelsbez.: LEXUS RC300H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 280 4 VA
§22 54901*01
26N x = 290 y = 280 4 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
27H x = 180 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
27I x = 280 y = 385 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54901*01
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 22 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*..
Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 280 4 VA
§22 54901*01
26N x = 290 y = 280 4 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
27H x = 180 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 23 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 24 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1G(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0454*..
Handelsbez.: Toyota GR Yaris
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 205 30 VA
§22 54901*01
26N x = 290 y = 205 8 VA
27F x = 330 y = 300 30 HA
27H x = 330 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 25 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 26 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 27 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 28 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54901*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 29 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54901
ANLAGE: 75 TOYOTA Radtyp: OMA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 30 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54901*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.