Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OMA0L9FL30D726 PCD120 ET30 ohne 72,6 780 2270 12/23 OMA0L9KA30D726 PCD120 ET30 ohne 72,6 780 2270 12/23 OMA0L9RA30D726 PCD120 ET30 ohne 72,6 780 2270 12/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54905*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OMA0N KBA: 54906 Lochkreis: 5x120 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCPC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; 390L Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZR; Z89 Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 6C; K-N1; M3; 5K; GT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC §22 54905*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5L; 3-V; 3C; 1C Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3L; 390L 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/30R20 92 YA6; 58K; 6AA; KCPC M3; M4; ab e1*2007/46*0377*06; Cabrio; Coupe; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 77E; 97D; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 77E; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 77E; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54905*00 X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AJ; 7BD; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 77E; 4DA; 4DL X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/40R20 99 GAF; 11A; 245; 248; BMW X3; BMW X4; KCPC Allradantrieb; 255/35R20 97 CF6; 11A; 24J; 244; Heckantrieb; 5IM; KCPC 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 99K 12A; 51A; 7AJ; 7BD; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DA; 4DL Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/40R20 99 GAF; 11A; 245; 248; BMW X3; BMW X4; KCPC Allradantrieb; 255/35R20 97 CF6; 11A; 24J; 244; Heckantrieb; 5IM; KCPC 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 99K 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 97K; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 235/30R20 88Y 11A; 22L; 24C; 24D; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26J; 27F; 5FE; BMW 1er (F21 2012); 54A Ab e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DL §22 54905*00 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 235/30R20 88Y 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab 247; 26B; 26J; 27F; e1*2007/46*0277*08; 5FE; 54A; 6AI Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DL Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/35R20 90Y GA5; XFA; 11A; 246; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 26P; 57E; KCPC 2012; Ab 255/30R20 92Y GA5; 11A; 22L; 22Q; e24*2007/46*0022*03; 244; 247; 27B; 27F; Ab 57F e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; FKA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/35R20 90 GA5; XFA; 11A; 24J; BMW 3er (F30) ab 57E; KCPC 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; 255/30R20 92 GA5; 11A; 22M; 22P; inkl. 330e 244; 247; 27B; 27H; iPerformance; 57F Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; FKA; 4DL 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/35R20 90Y XFA; 5GA; KCPC ab e1*2007/46*0559*01; 235/35R20 88Y 11A; 26B; 5FE; 67J; Allradantrieb; 67X; KCPC Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; §22 54905*00 73C; 74C; 77E; 4DL 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 24J; 5FE; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 577; 679 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DL Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90 GA5; XFA; 11A; 245; ab 57E; KCPC e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247; Cabrio; Allradantrieb; 27B; 27H; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; FKA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90 GA5; XFA; 11A; 245; ab 57E; KCPC e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 247; Coupe; Allradantrieb; 27B; 27H; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; FKA; 4DL 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90 GA5; 11A; 245; 57E; 4er Gran Coupe (F36); KCPC ab e1*2007/46*0316*10; 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27H; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; FKA; 4DL Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE §22 54905*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/35R20 95 57E; 68V; KCPC Nur BMW 5er Gran 245/40R20 99 GAF; 57E; KCPC Turismo; 255/35R20 97 57E; 68Q; KCPC Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76A; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V; Nur BMW 5er Touring; KCPC Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4DA 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V; KCPC Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4DA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; KCPC Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4DA 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; KCPC Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V; Nur BMW 5er Touring; KCPC Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4DA K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95 57E; 68V; KCPC Nur BMW 5er Gran §22 54905*00 245/40R20 99 GAF; 57E; KCPC Turismo; 255/35R20 97 57E; 68Q; KCPC Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76A; 4DA K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V; KCPC Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4DA Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92 5GM; 51J; 57E; 67J; Nicht Lim (Gran Coupe KCPC 4-türig); 245/35R20 95 GAB; 57E; 68V; KCPC Allradantrieb; Heckantrieb; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BD; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4CG; 4DA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92 5GM; 51J; 57E; 67J; Lim (Gran Coupe 4- 67X; KCPC türig); Allradantrieb; 245/35R20 95 GAB; 57E; 68V; KCPC Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BD; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 4CG; 4DA; 4DL Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von §22 54905*00 FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die §22 54905*00 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die §22 54905*00 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Syst em muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit §22 54905*00 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/30R20 Hinterachse: 275/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 54905*00 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn §22 54905*00 deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/30R20 Hinterachse: 235/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des §22 54905*00 Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 255/35R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. §22 54905*00 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KCPC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OMA0N KBA: 54906 Lochkreis 5x120 ET: 40 XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54905*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54905*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54905*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA §22 54905*00 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54905*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0378-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54905 ANLAGE: 95 BMW, BMW AG Radtyp: OMA0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54905*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.