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							               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                        Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 12.01.2024
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                               Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                               ROVER LIMITED (GB)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               OMA0LHFL42D634          PCD108 ET42            Ø70.1 Ø63.4                    63,4     Kunststoff      780      2270    12/23
               OMA0LHKA42D634          PCD108 ET42            Ø70.1 Ø63.4                    63,4     Kunststoff      760      2336    12/23
               OMA0LHKA42D634          PCD108 ET42            Ø70.1 Ø63.4                    63,4     Kunststoff      780      2270    12/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54905*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JB; N*3; CC9
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC; LZ; LY;
                                                            DF; DC; DH
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm   für   Typ : N*3
                                                            125 Nm   für   Typ : CC9; DC; DH; JB
                                                            133 Nm   für   Typ : DF; LC; LZ
                                                            140 Nm   für   Typ : LY
                Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 235/45R20 100            5BC                        10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1058*..   110 - 227 235/45R20 100                                       12A; 51A; 7F6; 7HQ;
                                                            245/45R20 99                                        7MZ; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e5*2007/46*1050*..             245/45R20 99                                 12A; 51A; 7HP; 7NA;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 235/55R20    102                             Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1047*..             245/50R20    102                             Heckantrieb;
                                                           255/50R20    109                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/45R20    104                             12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                           275/45R20    106                             7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 75I; 771

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DH           e11*2007/46*4311*.., 172  235/55R20         102                             Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1052*..        245/50R20         102                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      255/45R20         101                             12A; 51A; 7NA; 7PW;
                                                      265/45R20         104                             71C; 71K; 721; 725;
§22 54905*00




                                                      265/50R20         107   11A; 24J; 248             73C; 74A; 74H; 74P
                                                      275/45R20         106   11A; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y      5HR                       Kombi; Limousine;
                            e5*2007/46*1048*..             255/35R20 97       11A; 245; 26P             Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
               CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 51J; 765                        Kombilimousine;
                                                           255/35R20    51G                             Limousine;
                                                           255/35R20 97 11A; 21Q                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AF; 7MO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        4BZ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20          51G                       nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        Luftfederung; nicht
                                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76T; 4BZ

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20      100   12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/50R20            12T                       51A; 7MZ; 7PX; 71C;
                                                         104W
                                                         245/45R20      99    12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                                         245/50R20      102   12A                       74A; 74H; 74P
                                                         255/40R20      97    12A
                                                         255/45R20      101   12A
                                                         265/45R20      104   12A

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
§22 54905*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 255/50R20 109                                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1057*..             265/45R20 104                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/45R20 106                                12A; 51A; 7HU; 7MZ;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                  Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
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                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
§22 54905*00




                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei t erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                  Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 710kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
§22 54905*00




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dies er
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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               771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                    Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
               7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 54905*00




               7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54905*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0378-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54905
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: OMA0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2981*..
                      Handelsbez.:     Jaguar XF

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54905*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.