Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OMA9N8FL35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 11/23
OMA9N8KA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 770 2230 11/23
OMA9N8KA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 11/23
OMA9N8RA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 11/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54895*01
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OMA9L KBA: 54901 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: OMA9L KBA: 54901 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
Radtyp: OMA9L KBA: 54901 Lochkreis: 5x112 ET: 35
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCPO, KCPP, KCPQ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 210; 210 K; 171
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 222; R2ES; 172; 204; 212K; 245G AMG; R2CGLC;
R2CLECA; 117; 231; 212; R2EW; 204 X; 221; R2CS; 230; 207; 218;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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R2CW; R1ECLS; 204 K; 245G; R2CW; R1ECLS; R2CS; R1ECLS;
F2A; 221; R2CS; F2B; R1EC; R2CLECA; 212; E2EQEW; F2CLA
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211; 211K
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 220; 215
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 210; 210 K
130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 117; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K;
212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; F2CLA
150 Nm für Typ : E2EQEW; R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CLECA;
§22 54895*01
R2CS; R2CW; R2ES; R2EW; 212; 215; 220; 221; 222
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
57F; 6C3; KCPP CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; AMG A45; AMG A45 S;
26J; 27H; 27I Allradantrieb;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24D; 27F; 57F; CLA; CLA Limousine;
6C3; KCPP; KCPQ CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
57F; 6C3; KCPP CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
§22 54895*01
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
57F; 6C3; KCPP; CLA Limousine; CLA
KCPQ Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 YDF; 11A; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
27F; 57F; 6C3; CLA Limousine; CLA
KCPP; KCPQ Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; GLB-KLASSE;
26N Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; B-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
§22 54895*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain;
26J; 57E; 67H nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 235/40R19 96 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain;
26P; 5IE Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 5 von 61
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht All-Terrain;
27B; 27H; 5IE; 57F; nicht C 300 e; nicht
KCPO; KCPP C 300 de; nicht C 300
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC;
57F; 67H; KCPO; Kombilimousine;
KCPP Allradantrieb;
285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 58G; KCPO 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht C 300 e; nicht
27B; 27H; 57F; C 300 e 4MATIC; nicht
KCPO; KCPP C 400 e 4MATIC; nicht
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
57F; 67H; KCPO; de 4MATIC; Limousine;
KCPP Allradantrieb;
285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 58G; KCPO 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
§22 54895*01
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht
26J; 57E; 67H C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
FKA
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; bis
27F; 57F; 673; e1*2001/116*0431*36;
KCPP; KCPQ Coupe; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
KCPP; KCPQ 7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 6 von 61
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B; Nur Baureihe 205; nur
27F; 57F; 672; KCPO Fzg.-Breite 1839mm;
Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27F; 57F; Cabrio;
KCPO; KCPP; KCPQ Kombilimousine; Coupe;
265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine;
27F; 57F; KCPO; Allradantrieb;
KCPP; KCPQ Heckantrieb; nur
275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
5IE; 57F; 99E; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPO; KCPP 12A; 51A; 576; 7AC;
285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F; 7FG; 7PH; 71C; 71K;
57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A;
KCPO; KCPP 74P; 76B; 77E; 4B8
§22 54895*01
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B; Nur Baureihe 205; nur
27F; 57F; 672; KCPO Fzg.-Breite 1839mm;
265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; nicht
57F; 67H; KCPO Hybrid;
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68R; KCPO 12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27F; 57F; Cabrio;
KCPO; KCPP; KCPQ Kombilimousine; Coupe;
265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine;
27F; 57F; KCPO; Allradantrieb;
KCPP; KCPQ Heckantrieb; nicht
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 99E; KCPO; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPP 12A; 51A; 576; 7AC;
285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 7FG; 7PH; 71C; 71K;
57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A;
KCPO
74P; 76B; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 7 von 61
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; Nur Baureihe 204;
671; 673; KCPP; Limousine;
KCPQ Heckantrieb;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
670; 68X; KCPP; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
KCPQ 7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; bis
24D; 57F; 671; 673; e1*2001/116*0457*24;
KCPP; KCPQ Kombi; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7PH;
KCPP; KCPQ 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26J; AMG CLA 35; Kombi;
27B; 27F Limousine;
§22 54895*01
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C;
265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27F 74A; 74P
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/35R19 95 11A; 24M; 246; 26B; AMG CLA 45; AMG
26N; 27B; 27H CLA
45S; Kombi; Limousine;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27B; 27F Hybrid;
255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C;
265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27B; 27F 74A; 74P
265/35R19 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/30R19 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91 YDF; 11A; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
27F; 57F; 6C3; CLA Limousine; CLA
KCPP; KCPQ Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27F; nicht e-/de Modelle
57F; KCPP; KCPQ (PHEV); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
§22 54895*01
73C; 74A; 74P; 76B;
765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27F; Cabrio; Coupe;
57F; KCPP; KCPQ Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
765; 97H
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; nicht e-/de Modelle
26B; 26N; 27F (PHEV); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 HL 255/35R19 99 11A; 24C; 244; 247; CLE 300 e; Coupe;
26B; 26N; 27F; 5JK Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 275/35R19 100 GAA; 11A; 24D; 27F; CLE 300 e; Coupe;
57F; KCPP; KCPQ Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 255/35R19 M+S 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Coupe;
26B; 26N; 27F; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 275/35R19 10N; 11A; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51G; 57F; 68S; 12A; 51A; 71C; 71K;
KCPP; KCPQ 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
215 e1*98/14*0113*.. 368 275/35R19 10N; 11A; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54895*01
24D; 51G; 57F; 68S; 12A; 51A; 71C; 71K;
KCPP; KCPQ 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KCPO; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPP 12A; 51A; 7OM; 71C;
285/35R19 99 57F; 68G; KCPO; 71K; 721; 725; 73C;
KCPP 74A; 74P; 76B; FKA
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 12A; 51A; 7OM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19 96W 57F; 6CX; KCPO nicht AMG Sportpaket;
275/30R19 96W 11A; 27H; 27I; 57F; Kombilimousine;
68R; KCPO Allradantrieb;
285/30R19 94Y 11A; 248; 27B; 27H; Heckantrieb;
57F; 572; 675; KCPO 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/30R19 91Y YDS; 5GG; 57F; nicht AMG Sportpaket;
KCPO Coupe; 4-türig;
255/35R19 92Y 57F; 6CX; KCPO; Allradantrieb;
KCPP Heckantrieb;
275/30R19 92Y 11A; 22I; 270; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R; KCPO; KCPP 12A; 51A; 7AC; 71C;
285/30R19 94 11A; 22B; 248; 270; 71K; 721; 725; 73C;
57F; 572; 675; 74A; 74P; 76B; 4B8
KCPO; KCPP
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27P
245/40R19 94W ohne 12A; 51A; 7MT; 71C;
Radhausverbreiterun 71K; 721; 725; 73C;
g (Flap) Serie; GAA; 74A; 74P; 83A; FKA
XFX; 11A; 24J; 248;
§22 54895*01
26B; 26J; 27P
275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCPO; KCPP
285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCPO; KCPP
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/40R19 102 57F; 58I; KCPO nicht E 300 e; nicht
275/40R19 101 57F; 6BL; KCPO; E 300 e 4MATIC; nicht
KCPP E 300 de; nicht E 300
285/40R19 103 GAO; 11A; 248; 57F; de 4MATIC; nicht E
KCPO; KCPP 350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 11 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 265/40R19 102 11A; 248; 57F; 58I; nicht E 300 e; nicht
KCPO E 300 e 4MATIC; nicht
275/40R19 101 GAE; 11A; 24M; 27I; E 300 de; nicht E 300
57F; KCPO; KCPP de 4MATIC; nicht E
285/35R19 103 11A; 24M; 27I; 57F; 350 e; nicht E 350 e
58A; KCPO 4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
765
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 265/40R19 102 11A; 248; 57F; 58I; nicht E 300 e; nicht
KCPO E 300 e 4MATIC; nicht
275/40R19 101 GAE; 11A; 24M; 27I; E 300 de; nicht E 300
57F; KCPO; KCPP de 4MATIC; nicht E
285/35R19 99 11A; 24M; 27I; 57F; 350 e; nicht E 350 e
58A; KCPO 4MATIC; nicht E 400 e
§22 54895*01
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
765
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 24M; 5FR; nicht für gepanzerte
57F; 68X; KCPO; Fz; Heckantrieb;
KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68X; KCPO; KCPP 721; 725; 73C; 74A;
55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 24M; 53S; 74P; 76B
57F; 68X; KCPO;
KCPP
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 5HA; Heckantrieb;
57F; 68X; KCPO; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPP 12A; 51A; 71C; 71K;
55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 24M; 53S; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 68X; KCPO; 74P; 76B
KCPP
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 68R; KCPO; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AA; 7EC;
68X; KCPO; KCPP 7NX; 71C; 71K; 721;
75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 74P;
68X; KCPO; KCPP 76B; 970
75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;
68R; KCPO; KCPP
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 12 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 350 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. 68R; KCPO Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7EC;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 970
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb;
68R; KCPO; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
970; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 350 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; Nur E 55 AMG;
68R; KCPO Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
970; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247; Baureihe W212; nicht
§22 54895*01
57F; 68X; KCPP; AMG-Paket;
KCPQ Stufenheck;
Heckantrieb;
275/30R19 96 11A; 22B; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68R; KCPP; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
KCPQ 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27P
245/40R19 98 mit 12A; 51A; 7AC; 7MT;
Radhausverbreiterun 71C; 71K; 721; 725;
g (Flap) Serie; GAA; 73C; 74A; 74P; DEJ;
XFX; 11A; 24J; 26B; FKA; 4B8
26J; 27P
275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCPO; KCPP; KCPQ
285/35R19 99 XFX; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F;
KCPO; KCPP; KCPQ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 13 von 61
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27B; 27F; Baureihe W213;
5KA; 57F; KCPO; E300de;
KCPP E300e; nur Limousine
Frontantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb;
247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPP 12A; 51A; 7AC; 71C;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; 76B; 4B8
68X; KCPP
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 5GG; 57F;
§22 54895*01
KCPP
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
247; 5HA; 57F; 68X;
KCPP
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb;
247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPP 12A; 51A; 7AC; 71C;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; 76B; 4B8
68X; KCPP
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 5GG; 57F;
KCPP
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
247; 5HA; 57F; 68X;
KCPP
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; Kombi; Heckantrieb;
5IE; 57F; 68R; KCPP; 10B; 11B; 11G; 11H;
KCPQ 12A; 51A; 7AC; 71C;
285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
270; 57F; 572; 675; 74A; 74P; 75I; 76B;
KCPP; KCPQ 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104 11A; 24J; 248 nicht AMG EQE 43
265/40R19 102 11A; 24J; 244; 247 4MATIC; Limousine;
265/45R19 102 11A; 24J; 244; 247 Allradantrieb;
275/40R19 105 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; Elektro;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R19 103 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PI; 7PL;
26N; 27H; 27I 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
765
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; nicht GLC 300 e
57F; KCPO; KCPP 4MATIC; nicht GLC 300
295/45R19 109 GCG; 11A; 24M; 57F; de 4MATIC; nicht GLC
KCPO 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
§22 54895*01
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
765; 930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/45R19 107 YBM; YC0; 57F; GLC 300 e 4MATIC;
KCPO; KCPP GLC
300 de 4MATIC; GLC
295/45R19 109 GCG; 57F; KCPO 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; 930; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; nicht GLC 300 e
27I; 57F; KCPO; 4MATIC; nicht GLC 300
KCPP de 4MATIC; nicht GLC
295/45R19 109 GCG; 11A; 24M; 27I; 350 e 4MATIC; nicht
57F; KCPO GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 7P0;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; 934
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98 CF1; 11A; 22I; 24D; GLK-Klasse;
§22 54895*01
56G; 57F; KCPP Allradantrieb;
255/40R19 100 CF2; 11A; 22I; 24D; Heckantrieb;
57F; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 GDD; 11A; 22I; 24D; 12A; 51A; 7AC; 7PH;
57F; KCPP 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
765; 977; 4B8
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; Nicht für Fz. m.
24D; 57F; 68S; KCPP Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y YDN; 11A; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24M; 5HI; 51J; 57F; Länge 6158 mm; nicht
KCPP für gepanzerte Fz;
255/40R19 96Y CF2; 11A; 22B; 22L; Nur 4-MATIC;
24M; 57F; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; Nicht für Fz. m.
24D; 57F; 68S; KCPP Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/40R19 101 GAE; 11A; 22M; 57F; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. KCPO; KCPP 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 7PH; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 430 285/40R19 103 GAO; 11A; 24Q; 27I; ab Mj.2014 (Baureihe
27U; 57F; 97H; 217); Coupe;
KCPO; KCPP Allradantrieb;
§22 54895*01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 GAE; 57F; KCPO; ab Mj.2014 (Baureihe
KCPP 217); Cabrio; Coupe;
285/40R19 103 YA7; 11A; 24Q; 27I; Allradantrieb;
27U; 57F; KCPO Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 97M; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 255/30R19 91 11A; 22H; 22L; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 673; KCPO 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 977; 4DM
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 22M; 270; 57F; Cabrio; Heckantrieb;
6C3; KCPO; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 12A; 51A; 7AC; 71C;
673; KCPO; KCPP 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 57F; KCPO; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. KCPP Cabrio; Heckantrieb;
225 - 320 255/30R19 91 YDS; 57F; KCPO 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 57F; 6CX; KCPO; 12A; 51A; 7AC; 7EE;
KCPP 7ES; 7FR; 71C; 71K;
285/30R19 94 GAU; 11A; 27I; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
572; KCPO; KCPP 74P; 76B; 4B8
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F; SL 55 AMG; SL 600;
675; KCPO; KCPP nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 7AA;
7AC; 7OA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 4B8; 4DI
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F; bis e1*98/14*0169*18;
675; KCPP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 7AA;
7AC; 7OA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 54895*01
74P; 76B; 4B8; 4DI
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 54895*01
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 54895*01
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrz euges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54895*01
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 54895*01
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nic ht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
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572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54895*01
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sic h innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
§22 54895*01
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54895*01
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54895*01
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
§22 54895*01
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54895*01
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auc h original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 54895*01
werden.
7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssc heibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
§22 54895*01
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 255/40R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
an der Vorderachse nicht zulässig
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
§22 54895*01
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAO) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/50R19
Hinterachse: 295/45R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KCPO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OMA9L KBA: 54901 Lochkreis 5x112 ET: 25
§22 54895*01
KCPP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OMA9L KBA: 54901 Lochkreis 5x112 ET: 35
KCPQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OMA9L KBA: 54901 Lochkreis 5x112 ET: 45
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelu ng
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54895*01
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 305/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
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MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 235/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 245/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54895*01
YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R19
Hinterachse: 255/30R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 34 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 35 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 36 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 37 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 38 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 39 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 40 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 41 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 42 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54895*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 44 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 45 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54895*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
§22 54895*01
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
26P x = 290 y = 230 VA
26B x = 340 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 20 HA
26N x = 340 y = 280 8 VA
26J x = 340 y = 280 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54895*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 49 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 50 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 51 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 52 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Mercedes
Fahrzeugtyp: 245G AMG
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*..
Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 53 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 54 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 290 8 VA
26J x = 300 y = 290 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 55 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 56 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 57 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 58 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 59 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54895*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 60 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 285 VA
26P x = 220 y = 235 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
26J x = 270 y = 285 30 VA
26N x = 270 y = 285 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-22-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54895
ANLAGE: 19 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OMA9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 61 von 61
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQEW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*..
Handelsbez.: EQE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B y = 280 y = 295 HA
27I x = 230 x = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54895*01
27F x = 280 y = 295 30 HA
27H x = 280 y = 295 8 HA
26J x = 270 y = 260 20 VA
26N x = 270 y = 260 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.