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							               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                        Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OMA0N8FL40D571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2275    12/23
               OMA0N8KA40D571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2275    12/23
               OMA0N8RA40D571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2275    12/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54906*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OMA0L KBA: 54905 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: OMA0L KBA: 54905 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: OMA0L KBA: 54905 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reife n die Kombinationsauflagen KCPD, KCPE, KCPF
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ED; (Kugelbund lose)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : E2; 5N
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : E2
                                                            140 Nm für Typ : ED; 5N
                                                            140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                    Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 77         255/45R20 101     YCV; 57F; KCPD;           GTX 220kW; ID.4; PRO
                                                                              KCPE; KCPF                4MOTION 195kW; PRO
                                                            265/40R20 104     YCZ; 11A; 248; 57F;       4MOTION 210kW; GTX
                                                                              KCPD; KCPE; KCPF          250kW; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/45R20 104     YCY; 11A; 248; 57F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KCPD; KCPE; KCPF          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76B; 77E
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70 - 89   255/45R20 101     YCV; 57F; KCPD;           ID.5 GTX; ID.5 PRO;
                                                                              KCPE                      Allradantrieb;
                                                            265/40R20 100     YCZ; 57F; KCPD;           Heckantrieb;
                                                                              KCPE                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/45R20 104     YCY; 57F; KCPD;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KCPE                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76B; 768;
                                                                                                        77E
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70 - 89   255/45R20 101     YCV; 57F; KCPD;           PRO 150kW; ID.4; PRO
                                                                              KCPE                      128kW; PRO 210kW;
                                                            265/40R20 100     YCZ; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                              KCPD; KCPE; KCPF          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265/45R20 104     YCY; 11A; 248; 57F;       721; 725; 73C; 74A;
§22 54906*00




                                                                              KCPD; KCPE                74P; 75I; 76B; 77E
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/45R20 101     YCV; 57F; KCPD;           PURE 109kW; PURE
                                                                              KCPE                      125kW; ID.4;
                                                            265/40R20 100     YCZ; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                              KCPD; KCPE; KCPF          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265/45R20 104     YCY; 11A; 248; 57F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              KCPD; KCPE                74P; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ID.7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ED           e1*2018/858*00306*.. 89         255/40R20 101     GDE; 57F; KCPD;           ID.7; PRO 210KW; mit
                                                                              KCPE                      Radhausverbreiterung
                                                            265/40R20 100     CFC; 57F; KCPD;           (Flap) Serie;
                                                                              KCPE                      Heckantrieb; Elektro;
                                                            275/35R20 102     11A; 248; 57F; 6BN;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KCPD; KCPE; KCPF          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                            285/35R20 100     GBY; 11A; 24M; 57F;       74P; 76B; 768; 77E;
                                                                              KCPD; KCPE                97K




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                    Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5N           e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 245/40R20 95   11A; 24J; 248; 27H; 27I ab
                             e1*2007/46*0487*..                                                  e1*2001/116*0450*24;
                                                                                                 ohne R-Line; ab
                                                                                                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                 nicht Allspace;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 77E; 4CA
               5N            e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 245/40R20 95  11A; 27H; 27I           ab
                             e1*2007/46*0487*..                                                  e1*2001/116*0450*24;
                                                                                                 mit R-Line; ab
                                                                                                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                 nicht Allspace;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 77E; 4CA
§22 54906*00




               5N            e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 245/40R20 99W 11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; ab
                                                                                                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                 Allspace; ab
                                                                                                 e1*2001/116*0450*31;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 77E; 4CA
               5N            e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 245/40R20 99  11A; 27H; 27I           mit R-Line; Allspace;
                                                                                                 ab
                                                                                                 e1*2001/116*0450*31;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 77E; 4CA


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                     Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54906*00




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                     Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R20
                                    Hinterachse:                          275/35R20
§22 54906*00




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                     Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/45R20
                                    Hinterachse:                         265/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54906*00




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R20
                                   Hinterachse:                          285/35R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R20
                                   Hinterachse:                          255/40R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCPD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OMA0L KBA: 54905 Lochkreis 5x112 ET: 28
               KCPE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OMA0L KBA: 54905 Lochkreis 5x112 ET: 35



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                     Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2024
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               KCPF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OMA0L KBA: 54905 Lochkreis 5x112 ET: 45
               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R20
                                   Hinterachse:                          265/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54906*00




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R20
                                   Hinterachse:                          265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                    Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0487*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 54906*00




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0379-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54906
               ANLAGE: 16 VW                                                    Radtyp: OMA0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0450*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 54906*00




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.