Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54440 nach §22 StVZO Nr. : RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. : Seite : 1 1/6 TUV NORD Mobilitét Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: omMoQ Art des Sonderrades: einteiliges Stahl-Rad Handelsmarke: DOTZ Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausfiihrung: OMOQ z37 Radausfiihrungskennz.: OMOQZA37 ww. OMOQZS37 ww. OMOQZB37 RadgroRe: 8Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring gepriifte Radlast: *) 1350 kg Reifenabrollumfang: 2373 mm *) Die zulassige Radlast kann je nach ReifengréRe vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) missen nach Anbau der Sonderrader funktionsfahig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung IAuflagen-|Achse [Beschreibung der Befestigungsteile [Zubehor-Kit |Anzugs- Kiirzel Imoment BF1 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 180 Nm ISchaftlange 33 mm BF2 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 200 Nm ISchaftlange 33 mm BF3 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 200 Nm Schaftlange 32,5 mm GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO Nr.: RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. 1 TUV NORD Seite : 2/6 Mobilitét Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ [Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 30 €1*2001/116*0353*.. 906 AC 35 €1*2001/116*0354*.. 906 KA 30 L765 906 KA 35 L766 906BB30 e1*2007/46*0279*.. 906BB35 e1*2007/46*0301*.. Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise (kW) orne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 IMercedes Sprinter 225/75R16 [A01) bis A10) (geschlossener Kasten, [GDX) M00) N235) T108) BF1) E23) E89) E120) EF0) Baureihe W906, K01) K02) IModelljahr 2006-2017) [235/65R16 GGG) T107) [235/70R16 IGDX) T109) [255/60R16 IGGG) T103) 255/65R16 IGDX) T113) [Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35/4X4 e1*2001/116*0424*.. 906BB35/4X4 €1*2007/46*0305*.. Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien [Auflagen und Hinweise (KW) orne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 IMercedes Sprinter 4x4 [255/65R16 [A01) bis A10) (Allrad, geschlossener GDX) BF2) E89) E122) K01) K02) [Kasten, Baureihe 906, Modelljahr 2006- 55/65R16 M+S 2017) GDX) 255/70R16 Gow) 255/70R16 M+S Gow) 65/70R16C Gow) [265/70R16C M+S Gow) GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO Nr.: RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. 1 TUV NORD Seite : 3/6 Mobilitét Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ [Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35/4X4 €1*2001/116*0424*.. 906BB35/4X4 e1*2007/46*0305*.. 906BB50/4X4 €1*2007/46*0304*.. Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise (kW) orne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 140 IMercedes Sprinter 4x4 [245/75R16 [A01) bis A10) (Allrad, geschlossener IBF3) E89) E122a) G0O1) KO1) [Kasten, Baureihe [255/70R16 K02) 907, Modelljahr 2018-) [Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35 €1*2001/116*0354*.. 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 906BB50 €1*2007/46*0296*.. Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise (kW) orne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 140 IMercedes Sprinter [235/70R16 [A01) bis A10) (Heckantrieb, BF1) E23) E89) E120a) EF0) lgeschlossener Kasten, [ER1) GDX) K01) K04) T109) Baureihe W907, IModelljahr ab 2018) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Priifer fiir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Vlllb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veréffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben Uber die ReifengréRe in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle ,Tragfahigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengroen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulassig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate miissen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen beriihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderréder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zuldssig.Bei Fahrzeugen mit Héchstgeschwindigkeit gréRer 210km/h sind nur Metallventile zulassig. Die Ventile missen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen méglichst kurz sein und diirfen nicht Uber die Radkontur hinausragen. GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO Nr.: RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. Seite 1 TuVNORD : 4/6 Mobilitat Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ A06) Bei Verwendung des serienméaRigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienméaRigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfiilldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienméRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zuléssig sind. Es miissen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht gepriift wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Rader dirfen an der AuRen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 33 mm Anzugsmoment: 180 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 33 mm Anzugsmoment: 200 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 32,5 mm Anzugsmoment: 200 Nm E23) Nicht zuldssig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung. E89) Nur zuladssig an Fahrzeugausfiihrungen ,geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E120) Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter (W 906) : Typ 906 KA 30, ABE 765 Typ 906 KA 35, ABE 766 Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e12001/116*0353*18, Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20, Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11 Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. €1*2007/46*0301*15 E120a)Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter (W 907) : « Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21, « Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16, « Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09. GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO Nr.: RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. 1 TUVNORD Seite : 5/6 Mobilitat Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ E122) Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) : « Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis e1*2001/116*0424*14 « Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10 E122a)Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 907) : « Typ 906 BB35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*11. « Typ 906 BB50/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0304*06, « Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*15 EF0) Nicht zuldssig an Fahrzeugausfiihrungen die serienméaRig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Radern ausgerdiistet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser groRer als der Raddurchmesser des Umriistrades sind und/oder deren Felgenmaulweite groRer als die Felgenmaulweite des Umriistrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser ReifengréRe nur zuldssig bis zu einer Achslast von 2700 kg. Das gilt auch bei erhohter Achslast im Anhéngerbetrieb geman den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). GO01) Esist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausriistung auf der Anbaubestatigung eingetragen werden. GDW Bei Fahrzeugen, die serienmaRig nicht mit der BereifungsgroRe 245/75R16 ausgeriistet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDX) Bei Fahrzeugen, die serienméaRig nicht mit der BereifungsgréRe 225/75R16C ausgeriistet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und GO1)zu beachten. GGG) Bei Fahrzeugen, die serienméaRig nicht mit einer der BereifungsgréRen 205/75R16C, 225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgeriistet oder min. einer dieser BereifungsgréRen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und GO1)zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO Nr.: RA-001279-A0-144 Anlage-Nr. 1 TUV NORD Seite : 6/6 Mobilitéit Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH Teiletyp : omMoQ K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotfliigels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. MOO0) Die Montierbarkeit dieser ReifengréRe ist auf der hier im Gutachten beschriebenen FelgengroéRe nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Fiir das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen FelgengréRe durch eine Bestatigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235 Nicht zuldssig an Fahrzeugausfiihrungen die serienmaBig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-ReifengréRen 235/ .. oder groRer ausgeriistet sind und auch nur solche Sommer-ReifengroRen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T103) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T107) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die Tragfahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T108) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T109) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T113) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gliltigkeit in Verbindung mit dem Gutachten fiir Sonderrader Typ OMOQ des Auftraggebers ALCAR WHEELS GmbH Geschéftsstelle Essen, 31.10.2022