Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54440 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001279-A0-144
Anlage-Nr. :
Seite :
1
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TUV NORD
Mobilitét
Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH
Teiletyp : omMoQ
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: omMoQ
Art des Sonderrades: einteiliges Stahl-Rad
Handelsmarke: DOTZ
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausfiihrung: OMOQ z37
Radausfiihrungskennz.: OMOQZA37 ww. OMOQZS37 ww. OMOQZB37
RadgroRe: 8Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
gepriifte Radlast: *) 1350 kg
Reifenabrollumfang: 2373 mm
*) Die zulassige Radlast kann je nach ReifengréRe vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) missen nach Anbau der Sonderrader funktionsfahig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
IAuflagen-|Achse [Beschreibung der Befestigungsteile [Zubehor-Kit |Anzugs-
Kiirzel Imoment
BF1 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 180 Nm
ISchaftlange 33 mm
BF2 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 200 Nm
ISchaftlange 33 mm
BF3 1+2 [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, 200 Nm
Schaftlange 32,5 mm
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Nr.: RA-001279-A0-144
Anlage-Nr. 1 TUV NORD
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Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH
Teiletyp : omMoQ
[Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 30 €1*2001/116*0353*..
906 AC 35 €1*2001/116*0354*..
906 KA 30 L765
906 KA 35 L766
906BB30 e1*2007/46*0279*..
906BB35 e1*2007/46*0301*..
Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise
(kW) orne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 IMercedes Sprinter 225/75R16 [A01) bis A10)
(geschlossener Kasten, [GDX) M00) N235) T108) BF1) E23) E89) E120) EF0)
Baureihe W906, K01) K02)
IModelljahr 2006-2017) [235/65R16
GGG) T107)
[235/70R16
IGDX) T109)
[255/60R16
IGGG) T103)
255/65R16
IGDX) T113)
[Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4X4 e1*2001/116*0424*..
906BB35/4X4 €1*2007/46*0305*..
Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien [Auflagen und Hinweise
(KW) orne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 IMercedes Sprinter 4x4 [255/65R16 [A01) bis A10)
(Allrad, geschlossener GDX) BF2) E89) E122) K01) K02)
[Kasten, Baureihe
906, Modelljahr 2006- 55/65R16 M+S
2017) GDX)
255/70R16
Gow)
255/70R16 M+S
Gow)
65/70R16C
Gow)
[265/70R16C M+S
Gow)
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Nr.: RA-001279-A0-144
Anlage-Nr. 1 TUV NORD
Seite : 3/6 Mobilitét
Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH
Teiletyp : omMoQ
[Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4X4 €1*2001/116*0424*..
906BB35/4X4 e1*2007/46*0305*..
906BB50/4X4 €1*2007/46*0304*..
Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise
(kW) orne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 140 IMercedes Sprinter 4x4 [245/75R16 [A01) bis A10)
(Allrad, geschlossener IBF3) E89) E122a) G0O1) KO1)
[Kasten, Baureihe [255/70R16 K02)
907, Modelljahr 2018-)
[Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35 €1*2001/116*0354*..
906BB35 e1*2007/46*0301*..
906BB50 €1*2007/46*0296*..
Motorleistung [Handelsbezeichnungen [zulassige Reifengrofien (Auflagen und Hinweise
(kW) orne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 140 IMercedes Sprinter [235/70R16 [A01) bis A10)
(Heckantrieb, BF1) E23) E89) E120a) EF0)
lgeschlossener Kasten, [ER1) GDX) K01) K04) T109)
Baureihe W907,
IModelljahr ab 2018)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverstandigen oder Priifer fiir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Vlllb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veréffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben Uber die ReifengréRe in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle ,Tragfahigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengroen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulassig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate miissen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen beriihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderréder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zuldssig.Bei Fahrzeugen mit
Héchstgeschwindigkeit gréRer 210km/h sind nur Metallventile zulassig. Die Ventile missen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen méglichst kurz sein und diirfen nicht
Uber die Radkontur hinausragen.
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Teiletyp : omMoQ
A06) Bei Verwendung des serienméaRigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienméaRigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfiilldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienméRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich groRem
Abrollumfang zuléssig sind. Es miissen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht gepriift wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Rader dirfen an der AuRen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 33 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 33 mm
Anzugsmoment: 200 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 32,5 mm
Anzugsmoment: 200 Nm
E23) Nicht zuldssig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.
E89) Nur zuladssig an Fahrzeugausfiihrungen ,geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E120) Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter (W 906) :
Typ 906 KA 30, ABE 765
Typ 906 KA 35, ABE 766
Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e12001/116*0353*18,
Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20,
Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11
Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. €1*2007/46*0301*15
E120a)Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter (W 907) :
« Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21,
« Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16,
« Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09.
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Anlage-Nr. 1 TUVNORD
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Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH
Teiletyp : omMoQ
E122) Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) :
« Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis
e1*2001/116*0424*14
« Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10
E122a)Nur zulassig an folgenden Fahrzeugausfiihrungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 907) :
« Typ 906 BB35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*11.
« Typ 906 BB50/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0304*06,
« Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*15
EF0) Nicht zuldssig an Fahrzeugausfiihrungen die serienméaRig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Radern ausgerdiistet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser groRer als der Raddurchmesser des Umriistrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite groRer als die Felgenmaulweite des Umriistrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser ReifengréRe nur zuldssig bis zu
einer Achslast von 2700 kg. Das gilt auch bei erhohter Achslast im Anhéngerbetrieb geman den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
GO01) Esist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausriistung auf der Anbaubestatigung eingetragen werden.
GDW Bei Fahrzeugen, die serienmaRig nicht mit der BereifungsgroRe 245/75R16 ausgeriistet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GDX) Bei Fahrzeugen, die serienméaRig nicht mit der BereifungsgréRe 225/75R16C ausgeriistet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und GO1)zu beachten.
GGG) Bei Fahrzeugen, die serienméaRig nicht mit einer der BereifungsgréRen 205/75R16C,
225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgeriistet oder min. einer dieser
BereifungsgréRen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und GO1)zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschiirze und des Kotfliigels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen
BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotflligels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen
BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
GutachtenzurErteiIungderABE-Nr.54440nach§228tVZO
Nr.: RA-001279-A0-144
Anlage-Nr. 1 TUV NORD
Seite : 6/6 Mobilitéit
Auftraggeber : ALCAR WHEELS GmbH
Teiletyp : omMoQ
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschiirze und des Kotfliigels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen
BetriebsmaRes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
MOO0) Die Montierbarkeit dieser ReifengréRe ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
FelgengroéRe nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Fiir das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen FelgengréRe durch eine
Bestatigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235 Nicht zuldssig an Fahrzeugausfiihrungen die serienmaBig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-ReifengréRen 235/ .. oder groRer ausgeriistet sind und auch nur solche
Sommer-ReifengroRen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T103) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T107) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
Tragfahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T108) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T109) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die
Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T113) Nur zuléssig an Fahrzeugen mit einer zulassigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die
Tragféahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gliltigkeit in Verbindung mit dem Gutachten fiir Sonderrader
Typ OMOQ des Auftraggebers ALCAR WHEELS GmbH
Geschéftsstelle Essen, 31.10.2022