Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48464*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: OMOP
Inhaber der ABE KROMAG Metallindustrie GmbH,
und Hersteller: Abteilung KFZ-Räder
AT-2552 Hirtenberg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 48464*01
Die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ OMOP, dürfen auch zur Verwendung mit den in der
Anlage des Nachtragsgutachtens Nr. 366-0227-11-WIRD/N1 vom 27.01.2014 genannten
Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 27.01.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 10.02.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-11-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.01.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 48464*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.