TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TAAP-0175 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 3 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 48464 366-0227-11-WIRD/N1 Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH 354166/3000 Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg Art: Sonderrad 7 J X 16 H2 Typ: OMOP Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48464 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Design: DOTZ MODULAR. Fahrzeugausführung als Nachtrag im Verwendungsbereich ergänzt. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. OMOP9B30 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum OMOP9B30 OMOP 930 ohne 120/5 65 30 930 2330 21/11 OMOP9S30 OMOP 930 ohne 120/5 65 30 930 2330 21/11 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg Hersteller : KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg Handelsmarke : DOTZ Art der Räder :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 13 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48464 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: OMOP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 27.01.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OMOP9B30: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : DOTZ : -- Radtyp : OMOP : -- Radausführung : OMOP 930 : -- Radgröße : 7 J X 16 H2 : -- Typzeichen : KBA 48464 : -- Einpreßtiefe : ET30 : -- Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr : -- z.B. 21.11 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0227-11-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 29.09.2011. Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht 366-0227-11-WIRD-TB 22.09.2011 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-11-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48464 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: OMOP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 27.01.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 VW OMOP9B30; OMOP9S30 30 27.01.2014 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 27.01.2014 AB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.