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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                             Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52915




                                      special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


             Genehmigungsnummer: 52915                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   ALCAR Wheels GmbH
                   AT-1030 Wien

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OMOK
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52915                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Woche und Jahr)
                   Date of manufacture (week and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52915




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   26.03.2020

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0381-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52915                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52915




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52915                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:       02.07.2020
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52915




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                        Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 52915                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        02.07.2020                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                   Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
                   366-0381-19-WIRD                                                   26.03.2020

                   Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   OMOK                                                               17.12.2019
§ 22 52915




                   Liste der Änderungen:                                              Datum:
                   List of modifications:                                             Date
                   Entfällt
                   Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 52915

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 52915

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
§ 22 52915




             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg


                                                            2
             Approval No.: 52915

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.

             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
§ 22 52915




             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             TÜV AUSTRIA                         Deutschstraße 10          2020-IR-AT-A U-RR-E X-0-000459
             AUTOMOTIVE GMBH                     A-1230 Wien
             Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                                           Seite: 1 von 3


                             G U T A C H T E N ZU R E R T E IL U N G D E R A B E 5 2 9 1 5
                                                            366-0381-19-WIRD

             Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                        A-1030 Wien
             Art:                                       Sonderrad 6 J X 15 H2
             Typ:                                       OMOK
             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umr üstung den heute
             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 52915 verliert seine
             Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
             Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
             I.       Übersicht
             Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                      Loch-      Mittenl Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                                    kreis      och     preß-       Rad-   Abroll   ab
                                        Kennzeichnung         Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe          last   umf.     Fertig.
                                        Rad                   Zentrierring          -zahl              (mm)        (kg)   (mm)     Datum
             OMOKNA                     OMOKN                 ohne                    139,7/5 108,4            0    480     2211 47/19
             OMOKNB                     OMOKN                 ohne                    139,7/5 108,4            0    480     2211 47/19
§ 22 52915




             OMOKNS                     OMOKN                 ohne                    139,7/5 108,4            0    480     2211 47/19
             I.1.     Beschreibung der Sonderräder
             Antragsteller                       : ALCAR WHEELS GmbH

                                                  A-1030 Wien
             Hersteller                          : ALCAR WHEELS GmbH
                                                 :
                                                 : A-1030 Wien
             Handelsmarke                        : DOTZ
             Korrosionsschutz                    : Mehrschicht-Einbrennlackierung


             I.2.     Radanschluß
             siehe Anlage
             I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OMOKNB:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
             Handelsmarke                            : DOTZ                                   : --
             Radtyp                                  : OMOK                                   : --
             Radausführung                           : OMOKN                                  : --



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                   Radtyp: OMOK
             Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 26.03.2020
             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 3
             Radgröße                             : 15x6J                                   : --
             Typzeichen                           : KBA 52915                               : --
             Einpreßtiefe                         : ET0                                     : --
             Herstellungsdatum                    : Fertigungswoche und -jahr               : --
                                                  : z.B. 47.19
             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
             I.4.     Verwendungsbereich
             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
             II.      Sonderradprüfung
             Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0381-19-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
             26.03.2020.
             III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
             III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
             Bedingungen gewährleistet.
             III.2.   Fahrversuche:
             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
§ 22 52915




             nicht vor.
             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
             Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
             Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
             IV.      Zusammenfassung:
             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
             Bedenken.
             Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
             werden, wenn
             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                   Radtyp: OMOK
             Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 26.03.2020
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             V.         Unterlagen und Anlagen:
             V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
             Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
             Anl Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am    Allg.
             age                                                                                                         Hinweise
               1 SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI                       OMOKNA; OMOKNB;                 0       26.03.2020     liegt bei
                                                                  OMOKNS
             V.2.       Allgemeine Hinweise:
             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
             V.3.       Technische Unterlagen:
             siehe Anlage: Technische Unterlagen
§ 22 52915




             Cinibulk

             Sachverständiger
             Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
             Wien, 26.03.2020
             CIN




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: Technische Unterlagen                                       Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.03.2020
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             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


             Bezeichnung                           Unterlagen                               Datum / Änderung / Datum
             Radbeschreibung                       OMOKN 901                                17.12.2019
             Radzeichnung                          OMOKN                                    17.12.2019
             Technischer Bericht                   366-0381-19-WIRD-TB                      26.03.2020
§ 22 52915




                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                         Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.03.2020
             ______________________________________________________________________________________________________________________
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             Wuchtgewichte
             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
             Allgemeine Reifenhinweise
             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
             Sturzwinkels zu beachten.
             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
             bestätigen zu lassen.
             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
             Reifenfülldruck zu beachten ist.
§ 22 52915




             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
             unberührt.
             Ersatzrad
             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
             Allgemeine Radhinweise
             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: 1 SANTANA, SUZUKI                                            Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.03.2020
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                                 Fahrzeughersteller          SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI




             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/5                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
             OMOKNA                  OMOKN                  ohne                     108,4                       480     2211    47/19
             OMOKNB                  OMOKN                  ohne                     108,4                       480     2211    47/19
             OMOKNS                  OMOKN                  ohne                     108,4                       480     2211    47/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52915




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : GJ
                                                          110 Nm für Typ : FJ
             Verkaufsbezeichnung:      JIMNY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GJ           e6*2007/46*0253*.. 75               195/80R15   96     12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/75R15   97     122                       12A; 51A; 71O; 721;
                                                              215/70R15   98     11A; 12A; 24J; 248        725; 73C; S33
                                                              215/75R15   100    11A; 12A; 24J; 248

             Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI JIMNY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FJ           e6*2001/116*0056*.., 48 - 63        205/70R15          51G                       Allradantrieb;
                            e6*93/81*0056*..,                 205/75R15 97       XCB; 11A; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*98/14*0056*..,                 215R15 100         XCB; 11A; 54A             12A; 51A; 573; 581;
                            e9*2001/116*0034*..,              215/65R15 100                                71O; 721; 725; 73C;
                            e9*98/14*0034*..                  215/70R15 98       54F                       76Q; S33
                                                              215/75R15 100      XCB; 11A; 54A
                                                              215/80R15 102      XCB; 11A; 54A
                                                              225/70R15 100      11A; 54A
                                                              225/75R15 102      XCB; 11A; 54A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: 1 SANTANA, SUZUKI                                           Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.03.2020
             ______________________________________________________________________________________________________________________
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             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§ 22 52915




                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: 1 SANTANA, SUZUKI                                           Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.03.2020
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                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 52915




                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                  Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                  werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
             71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: 1 SANTANA, SUZUKI                                           Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.03.2020
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             S33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
                  entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
                  für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
             XCB) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
                  mindestens 30 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).
§ 22 52915




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0381-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52915
             ANLAGE: Radabdeckung                                             Radtyp: OMOK
             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.03.2020
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             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


             Vorderachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte      Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 241 bzw. 245                Zu Auflage 242 bzw. 246                  hinter der Radmitte
                                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 52915




             Hinterachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte      Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 243 bzw. 247                Zu Auflage 244 bzw. 248                  hinter der Radmitte
                                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                  TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
             Deutschstraße 10
             A-1230 Wien


                                                                                                                      Seite: 1 von 3


                                                   T ECHNISC HE R BERICHT
                                                        366-0381-19-WIRD-TB

             Hersteller:                              ALCAR WHEELS GmbH

                                                      A-1030 Wien
             Art:                                     Sonderrad 6 J X 15 H2
             Typ:                                     OMOK
             Prüfort: Wien, Prüfzeitraum 17.12.2019 - 26.03.2020.
             Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
             Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
             I.       Übersicht
             Radausfbez.           Lochkreis    Einpreßtiefe Mittenloch zul. Radlast zul. Abrollumf. Radgewicht gültig ab
                                    (mm) / zahl (mm)          (mm)       (kg)         (mm)            (kg)       Fertig.Datum
                          OMOKNA        139,7/5              0     108,4          480              2211         8,1             4719
                          OMOKNS        139,7/5              0     108,4          480              2211         8,1             4719
                          OMOKNB        139,7/5              0     108,4          480              2211         8,1             4719
             I.1.     Beschreibung der Sonderräder
§ 22 52915




             Hersteller                        : ALCAR WHEELS GmbH
                                               :
                                               : A-1030 Wien
             Handelsmarke                      : DOTZ
             Radtyp                            : OMOK
             Dimension                         : 6 J X 15 H2
             I.2.     Radanschluß
             siehe Punkt I. Übersicht
             I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OMOKNB:

                                                   : Außenseite                             : Innenseite
             Handelsmarke                          : DOTZ                                   : --
             Radtyp                                : OMOK                                   : --
             Radausführung                         : OMOKN                                  : --
             Radgröße                              : 15x6J                                  : --
             Typzeichen                            : KBA 52915                              : --
             Einpreßtiefe                          : ET0                                    : --
             Herstellungsdatum                     : Fertigungswoche und -jahr              : --
                                                   : z.B. 47.19



                                   Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle
                                             des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Technischer Bericht 366-0381-19-WIRD-TB

             Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                 Radtyp: OMOK
             Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.03.2020
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                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
             I.4.      Verwendungsbereich
             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
             II.       Klassifizierung
             Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
             Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
             Es handelt sich bei dem vorliegenden Radtyp um ein Sonderrad.
             II.1.     Felge
             Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
             Unterlagen überein.
             II.2.     Werkstoff der Sonderräder:
             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
             II.3.     Festigkeitsprüfung:
             II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
             Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
             Lochkreis Einpreß-            Mitten-   Rad-      Abroll- gueltig          Anzugs-        Prüf-    Kurz-       Lang- Prüfungs-
                       tiefe               loch      last      umfang ab                moment         moment zeit          zeit  status
§ 22 52915




              mm/Zahl in mm                 in mm    in kg     in mm Datum              in Nm          in Nm
                                                                                        Prüfwert       Mb max
                                                                                                       bei 100%
               139,7/5            0          108,4     480      2211          4719           100          2983    0           0   Geprüft
             Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
             II.3.2    Abrollprüfung:
             Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
             Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
             Loch-        Einpreß-         Mitten      Rad-      gueltig ab          Strecke   Last      Reifen-   Reifen         Prüfungs-
             kreis        tiefe            loch        last                                              druck                    status
             mm/zahl      in mm            in mm       in kg     Datum               in km     in kg     in bar
               139,7/5            0          108,4       480           4719           2000         960     4,5     225/75R15 2x Geprüft
             Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
             Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
             Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
             III.      Entfällt
             IV.       Zusammenfassung:
             Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
             Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
             ergänzt wird, wenn
             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.




                                                    Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Technischer Bericht 366-0381-19-WIRD-TB

             Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                         Radtyp: OMOK
             Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                            Stand: 26.03.2020
             ______________________________________________________________________________________________________________________
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             V.         Unterlagen:
             V.1.       Technische Unterlagen:


             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


             Rad-Zeichnungs-Nr.                                         Datum                         Änderung / Datum
             OMOKN                                                      17.12.19                       /



             V.2.       Allgemeine Hinweise:
             Keine
             VI.        Radspezifische Auflagen
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 52915




                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.




             Cinibulk

             Sachverständiger
             Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
             Wien, 26.03.2020
             VOM



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.