Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 6

                                Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 CH                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                OOLGZBA45               OOLG Z45               ohne                        84,1                   1400      2528    23/25
                OOLGZFA45               OOLG Z45               ohne                        84,1                   1400      2528    23/25
                OOLGZRA45               OOLG Z45               ohne                        84,1                   1400      2528    23/25
                OOLGZSA45               OOLG Z45               ohne                        84,1                   1400      2528    23/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100760*00




                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. Z609095


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 260 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 235/55R18                  11A; 24C; 24D; 516       Van; Lkw geschl.
                 KL3A4        e1*2007/46*1760*..          255/55R18                  11A; 24C; 24D; 516       Kasten; Frontantrieb;
                                                          255/55R18C                 11A; 24C; 24D            nicht Fzg. mit
                                                          117/115
                                                          255/55R18C                 11A; 24C; 24D            Zwillingsbereifung
                                                          120/118
                                                                                                              Serie;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190    225/60R18 104       11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
                30                                                               5MA                     1993mm; bis
                906 AC       e1*2001/116*0354*..             235/55R18           11A; 241; 246; 248;     e1*2001/116*0354*20;
                35                                                               516                     Van; Lkw geschl.
                906 KA       L765                            235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Kasten; nicht Fzg.
                30                                                               5NK                     mit
                906 KA       L766                            245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;     Zwillingsbereifung
                35                                                               5MA                     Serie;
                906AC35G     e1*2007/46*0569*..              255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 5NA                     12A; 51A; 71O; 721;
                                                             255/55R18           11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74C
                                                                                 516
                                                            255/55R18C           11A; 24C; 244; 247
                                                            117/115
                                                            255/55R18C           11A; 24C; 244; 247
                                                            120/118
                906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 235/55R18            11A; 24J; 248; 516      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0300*14;
                                                             255/55R18           11A; 24J; 248; 516      bis
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           e1*2007/46*0300*18;
                                                             117/115
§22 100760*00




                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           Van; Lkw geschl.
                                                             120/118
                                                                                                         Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                         mit
                                                                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER, eSprinter
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906BA35      e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 235/55R18               11A; 24J; 248; 516      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0300*19;
                                                             255/55R18           11A; 24J; 248; 516      Van; Lkw geschl.
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           Kasten; nicht Fzg.
                                                             117/115
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           mit
                                                             120/118
                                                                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER, eSprinter
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906BA35      e1*2007/46*0300*.. 80      235/55R18                11A; 24J; 248; 516;     ab
                                                                                 54A                     e1*2007/46*0300*19;
                                                                                                         Van; Lkw geschl.
                                                             255/55R18           11A; 24J; 248; 516      Kasten; Elektro;
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           nicht Fzg. mit
                                                             117/115
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           Zwillingsbereifung
                                                             120/118
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C
                906BB35       e1*2007/46*0301*..   80        235/55R18           11A; 24J; 248; 516      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0301*16;
                                                             255/55R18           11A; 24J; 248; 516      Van; Lkw
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           geschl.Kasten (Serie);
                                                             117/115
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           Heckantrieb; Elektro;
                                                             120/118
                                                                                                         nicht Fzg. mit
                                                                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                         Serie;
§22 100760*00




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C
                906BB35       e1*2007/46*0301*..   84 - 140 235/55R18            11A; 24J; 248; 516      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0301*16;
                                                             255/55R18           11A; 24J; 248; 516      Van; Lkw geschl.
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           Kasten; nicht Fzg.
                                                             117/115
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 248           mit
                                                             120/118
                                                                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71O; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906 AC       e1*2001/116*0424*.. 80 - 140    235/55R18           11A; 24J; 24M; 516      Van; Lkw geschl.
                35/4x4                                       255/55R18           11A; 24J; 24M; 516;     Kasten; nicht Fzg.
                906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*..                                   54A                     mit
                906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*..               255/55R18C          11A; 24J; 24M; 54A      Zwillingsbereifung
                                                             117/115
                                                             255/55R18C          11A; 24J; 24M; 54A      Serie;
                                                             120/118
                                                             255/60R18           11A; 24J; 24M; 516;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 54A                     12A; 51A; 71O; 721;
                                                             265/60R18 114       NBL; 11A; 24J; 24M      725; 73C; 74C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 6
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungs organisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100760*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 6
                       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinati on muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 100760*00




                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                516) Der erforderliche Loadindex bei Verwendung dieser Reifengröße ist zu beachten.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0333-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100760
                ANLAGE: 3 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OOLG
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1950kg.
                71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                NBL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die
                     Reifengröße 245/75R16 serienmäßig, laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) vom
                     Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
§22 100760*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen