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							Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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Fahrzeughersteller                       : KIA, LADA - VAZ, WOLGA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/5                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
OPKNB               OPKN PCD 139.7             ohne                       110                     475    2144     38/05
OPKNB               OPKN PCD 139.7             ohne                       110                     575    2040     38/05
OPKNS               OPKN PCD 139.7             ohne                       110                     475    2144     38/05
OPKNS               OPKN PCD 139.7             ohne                       110                     575    2040     38/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ-Artikel Nr. ZJC2 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA           e13*96/27*0030*.., 61 - 94 205/70R15                 51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
               e13*98/14*0030*..,                                                             51A; 71N; 722; 73C;
               G817                                                                           74D; 744; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : LADA - VAZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:    LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
VAZ 2121     B670/1           47 - 59            175R15           51G; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/80R15 96     24K                         12A; 51A; 71N; 722;
                                                 205/75R15 97     24K                         73C; 74C; 76Q
                                                 215/70R15        51G
                                                 215/75R15        51G
                                                 225/70R15        51G
VAZ 2121       B670, B670/1          47 - 61     185/80R15 93     11A; 24C; 24D               Allradantrieb;
2121           e2*98/14*0183*..                  195R15 94        11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA     e2*2001/116*0326*..               195/80R15 96     11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71N; 722;
212140         e2*93/81*0183*..,                 205/70R15 96     11A; 24C; 24D               73C; 74C
               e3*98/14*0051*..                  205/75R15 97     11A; 24C; 24D
                                                 215/70R15 98     11A; 24C; 24D
                                                 215/75R15 100    11A; 24C; 24D
                                                 225/70R15        24K; 51G




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     LADA NIVA, LADA 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
2121**       e2*2001/116*0260*.. 47 - 61 185/80R15 93             11A; 24C; 24D               Allradantrieb;
                                         195R15 94                11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/80R15 96             11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71N; 722;
                                         205/70R15 96             11A; 24C; 24D               73C; 74C
                                         205/75R15 97             11A; 24C; 24D
                                         215/70R15 98             11A; 24C; 24D
                                         215/75R15 100            11A; 24C; 24D
                                         225/70R15                24K; 51G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : WOLGA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:    LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
VAZ 2121     B670/1           47 - 59          175R15             51G; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/80R15 96       24K                         12A; 51A; 71N; 722;
                                               205/75R15 97       24K                         73C; 74C; 76Q
                                               215/70R15          51G
                                               215/75R15          51G
                                               225/70R15          51G
VAZ 2121       B670, B670/1          47 - 61   185/80R15 93       11A; 24C; 24D               Allradantrieb;
2121           e2*98/14*0183*..                195R15 94          11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA     e2*2001/116*0326*..             195/80R15 96       11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71N; 722;
212140         e2*93/81*0183*..,               205/70R15 96       11A; 24C; 24D               73C; 74C
               e3*98/14*0051*..                205/75R15 97       11A; 24C; 24D
                                               215/70R15 98       11A; 24C; 24D
                                               215/75R15 100      11A; 24C; 24D
                                               225/70R15          24K; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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      zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen
     Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum
     Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.