Gutachten 366-0491-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218 ANLAGE: 1 Radtyp: OPK Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : KIA, LADA - VAZ, WOLGA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OPKNB OPKN PCD 139.7 ohne 110 475 2144 38/05 OPKNB OPKN PCD 139.7 ohne 110 575 2040 38/05 OPKNS OPKN PCD 139.7 ohne 110 475 2144 38/05 OPKNS OPKN PCD 139.7 ohne 110 575 2040 38/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZJC2 od. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : Nm Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e13*96/27*0030*.., 61 - 94 205/70R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; e13*98/14*0030*.., 51A; 71N; 722; 73C; G817 74D; 744; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA - VAZ Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VAZ 2121 B670/1 47 - 59 175R15 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/80R15 96 24K 12A; 51A; 71N; 722; 205/75R15 97 24K 73C; 74C; 76Q 215/70R15 51G 215/75R15 51G 225/70R15 51G VAZ 2121 B670, B670/1 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 2121 e2*98/14*0183*.. 195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 2121****DA e2*2001/116*0326*.. 195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722; 212140 e2*93/81*0183*.., 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C e3*98/14*0051*.. 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 215/70R15 98 11A; 24C; 24D 215/75R15 100 11A; 24C; 24D 225/70R15 24K; 51G Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0491-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218 ANLAGE: 1 Radtyp: OPK Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA, LADA 4x4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2121** e2*2001/116*0260*.. 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722; 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 215/70R15 98 11A; 24C; 24D 215/75R15 100 11A; 24C; 24D 225/70R15 24K; 51G Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : WOLGA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VAZ 2121 B670/1 47 - 59 175R15 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/80R15 96 24K 12A; 51A; 71N; 722; 205/75R15 97 24K 73C; 74C; 76Q 215/70R15 51G 215/75R15 51G 225/70R15 51G VAZ 2121 B670, B670/1 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 2121 e2*98/14*0183*.. 195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 2121****DA e2*2001/116*0326*.. 195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722; 212140 e2*93/81*0183*.., 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C e3*98/14*0051*.. 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 215/70R15 98 11A; 24C; 24D 215/75R15 100 11A; 24C; 24D 225/70R15 24K; 51G Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0491-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218 ANLAGE: 1 Radtyp: OPK Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0491-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218 ANLAGE: 1 Radtyp: OPK Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.