Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1 Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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Fahrzeughersteller : KIA, LADA - VAZ, WOLGA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OPKNB OPKN PCD 139.7 ohne 110 475 2144 38/05
OPKNB OPKN PCD 139.7 ohne 110 575 2040 38/05
OPKNS OPKN PCD 139.7 ohne 110 475 2144 38/05
OPKNS OPKN PCD 139.7 ohne 110 575 2040 38/05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZJC2 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e13*96/27*0030*.., 61 - 94 205/70R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e13*98/14*0030*.., 51A; 71N; 722; 73C;
G817 74D; 744; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA - VAZ
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VAZ 2121 B670/1 47 - 59 175R15 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/80R15 96 24K 12A; 51A; 71N; 722;
205/75R15 97 24K 73C; 74C; 76Q
215/70R15 51G
215/75R15 51G
225/70R15 51G
VAZ 2121 B670, B670/1 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
2121 e2*98/14*0183*.. 195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA e2*2001/116*0326*.. 195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722;
212140 e2*93/81*0183*.., 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C
e3*98/14*0051*.. 205/75R15 97 11A; 24C; 24D
215/70R15 98 11A; 24C; 24D
215/75R15 100 11A; 24C; 24D
225/70R15 24K; 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1 Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA, LADA 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2121** e2*2001/116*0260*.. 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722;
205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C
205/75R15 97 11A; 24C; 24D
215/70R15 98 11A; 24C; 24D
215/75R15 100 11A; 24C; 24D
225/70R15 24K; 51G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : WOLGA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ-Artikel Nr. ZMX1 od. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VAZ 2121 B670/1 47 - 59 175R15 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/80R15 96 24K 12A; 51A; 71N; 722;
205/75R15 97 24K 73C; 74C; 76Q
215/70R15 51G
215/75R15 51G
225/70R15 51G
VAZ 2121 B670, B670/1 47 - 61 185/80R15 93 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
2121 e2*98/14*0183*.. 195R15 94 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA e2*2001/116*0326*.. 195/80R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71N; 722;
212140 e2*93/81*0183*.., 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 73C; 74C
e3*98/14*0051*.. 205/75R15 97 11A; 24C; 24D
215/70R15 98 11A; 24C; 24D
215/75R15 100 11A; 24C; 24D
225/70R15 24K; 51G
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1 Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1 Radtyp: OPK
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 13.10.2009
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zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen
Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum
Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.