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							Gutachten 366-0491-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: OPK
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 12.01.2016
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Fahrzeughersteller                         : KIA, LADA - VAZ, WOLGA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/5                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OPKNB                 OPK N PCD 139.7          ohne                        110                     475     2144    38/05
OPKNB                 OPK N PCD 139.7          ohne                        110                     575     2040    38/05
OPKNS                 OPK N PCD 139.7          ohne                        110                     475     2144    38/05
OPKNS                 OPK N PCD 139.7          ohne                        110                     575     2040    38/05
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA           e13*96/27*0030*.., 61 - 94 205/70R15                   51G                       Einzelbereifung;
               e13*98/14*0030*..,                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
               G817                                                                           51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              744; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LADA - VAZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 2121DE; 212140; 21214; 2121**; 2121****DA; 2121A; 2121
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZMX1 ww. Serie
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MU2121; N2121; M2121
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:    LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
VAZ 2121     B670/1           47 - 59              175R15           51G; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/80R15 96     11A; 24K                  12A; 51A; 71N; 722;
                                                   205/75R15 97     11A; 24K                  73C; 74C
                                                   215/70R15        51G
                                                   215/75R15        51G
                                                   225/70R15        51G



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: OPK
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 12.01.2016
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Verkaufsbezeichnung:      LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VAZ 2121     B670, B670/1       47 - 61       185/80R15 93       11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
2121         e2*98/14*0183*..                 195R15 94          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA e2*2001/116*0326*..                195/80R15 96       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
21214        e1*KS*0004*..                    205/70R15 96       11A; 24C; 24D            71N; 721; 722; 725;
212140       e2*93/81*0183*..,                205/75R15 97       11A; 24C; 24D            73C; 74C
               e3*98/14*0051*..               215/70R15 98       11A; 24C; 24D
                                              215/75R15 100      11A; 24C; 24D
                                              225/70R15          11A; 24K; 51G

Verkaufsbezeichnung:     LADA NIVA, LADA 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
2121**       e2*2001/116*0260*.. 47 - 61 185/80R15 93            11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                         195R15 94               11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/80R15 96            11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/70R15 96            11A; 24C; 24D            71N; 721; 722; 725;
                                         205/75R15 97            11A; 24C; 24D            73C; 74C
                                         215/70R15 98            11A; 24C; 24D
                                         215/75R15 100           11A; 24C; 24D
                                         225/70R15               11A; 24K; 51G

Verkaufsbezeichnung:     LADA NIVA 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
2121DE       e1*KS07/46*0021*.. 61     185/80R15 93              11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                       195R15 94                 11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/70R15 96              11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71N; 722;
                                       205/75R15 97              11A; 24C; 24D            73C; 74C
                                       215/70R15 98              11A; 24C; 24D
                                       215/75R15 100             11A; 24C; 24D
                                       225/70R15                 11A; 24K; 51G

Verkaufsbezeichnung:     Lada 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2121        e2*KS07/46*0011*.. 61            185/80R15 93       11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
N2121        e2*KS07/46*0012*..               195R15 94          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/80R15 96       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/70R15 96       11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74C
                                              205/75R15 97       11A; 24C; 24D
                                              215/70R15 98       11A; 24C; 24D
                                              215/75R15 100      11A; 24C; 24D
                                              225/70R15          11A; 24K; 51G

Verkaufsbezeichnung:     Lada 4x4 Urban
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
MU2121       e2*KS07/46*0056*.. 61      185/80R15 93             11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                        195R15 94                11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/80R15 96             11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/70R15 96             11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74C
                                        205/75R15 97             11A; 24C; 24D
                                        215/70R15 98             11A; 24C; 24D
                                        215/75R15 100            11A; 24C; 24D
                                        225/70R15                11A; 24K; 51G



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: OPK
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 12.01.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NIVA INJECTION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
2121A        e1*KS*0008*..      60      215/70R15 98                11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                        225/70R15                   11A; 24K; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                             73C; 74C

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : WOLGA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZMX1 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:    LADA NIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VAZ 2121     B670/1           47 - 59            175R15             51G; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/80R15 96       11A; 24K                 12A; 51A; 71N; 722;
                                                 205/75R15 97       11A; 24K                 73C; 74C
                                                 215/70R15          51G
                                                 215/75R15          51G
                                                 225/70R15          51G
VAZ 2121       B670, B670/1            47 - 61   185/80R15 93       11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
2121           e2*98/14*0183*..                  195R15 94          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
2121****DA     e2*2001/116*0326*..               195/80R15 96       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
21214          e1*KS*0004*..                     205/70R15 96       11A; 24C; 24D            71N; 721; 722; 725;
212140         e2*93/81*0183*..,                 205/75R15 97       11A; 24C; 24D            73C; 74C
               e3*98/14*0051*..                  215/70R15 98       11A; 24C; 24D
                                                 215/75R15 100      11A; 24C; 24D
                                                 225/70R15          11A; 24K; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: OPK
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 12.01.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0491-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46218
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: OPK
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 12.01.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.