Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OSO0N8KL35H666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 810 2275 07/24
OSO0N8RA35H666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 810 2275 07/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55457*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OSO0L KBA: 55458 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: OSO0L KBA: 55458 Lochkreis: 5x112 ET: 28
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDGW, KDGX
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6E; G6L; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G2C; G4X; F34XM; G6GT; G4C; G3L; G5K; G3X; G5L; G3C;
G4Z; G6K; G3K; G8C; F34XM; U2AT; F2X; G3X; G4X; U1X; UMX;
U2X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7L
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 7NM; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102 57F; 6AO; KDGW inkl. Hybrid;
285/35R20 104 57F; 99K; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R20 104 57F; 6AP; KDGW 12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; FKA
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102 57F; 6AO; KDGW M SERIE; inkl. Hybrid;
285/35R20 100 57F; 99K; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R20 104 57F; 6AP; KDGW 12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
§22 55457*00
FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B Frontantrieb; nicht
100 - 221 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 26B; Elektro; inkl. Hybrid;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 27B 71K; 721; 725; 73C;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 768
26B; 27B
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 27B 74A; 74P; 768
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26J; mit M Sportpaket
27H; 27I; 5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 245/40R20 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27H; 27I; 5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26J; mit M Sportpaket
27H; 27I Radhausverbreiterung;
100 - 221 245/40R20 95 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55457*00
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27H; 27I Radhausverbreiterung;
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb; nicht
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 6A0; Allradantrieb;
KDGW; KDGX Heckantrieb; BMW
255/45R20 101 YC9; 11A; 248; Standard Fahrwerk;
KDGW; KDGX inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KDGW Adaptive BMW M
255/45R20 101 YC9; 11A; 248; 57F; Fahrwerk; BMW
KDGW Standard Fahrwerk;
275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F; inkl. Hybrid;
6AO; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R20 104 11A; 244; 27B; 57F; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
6AP 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 6AO; Allradantrieb; BMW
KDGW Standard Fahrwerk;
255/45R20 101 YC9; 11A; 248; inkl. Hybrid;
KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KDGW; KDGX Heckantrieb; Adaptive
255/45R20 101 YC9; 11A; 248; 57F; BMW M Fahrwerk;
KDGW; KDGX BMW
Standard Fahrwerk;
§22 55457*00
275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F; inkl. Hybrid;
6AO; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R20 104 11A; 244; 27B; 57F; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
6AP 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 101 YBN; 57E BMW X3, BMW X4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OW; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 105 YC9; 11A; 248; 57F BMW X3, BMW X4;
M+S
285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OW; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 285/30R20 95 YA6; 57F; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 97K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 248; 27H; Allradantrieb;
5GM; 57F; KDGW Heckantrieb; inkl.
265/30R20 94 XFA; 11A; 248; 27H; Hybrid;
57F; 67J; KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 97K
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F; 5GM Frontantrieb; inkl.
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27F; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 248; 5GM; Allradantrieb;
57F; KDGX Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 55457*00
74A; 74P; 76B
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 248; 5GM; Allradantrieb;
57F; KDGW; KDGX Heckantrieb;
265/30R20 94 GBS; 11A; 248; 5HI; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67J; KDGW 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 248; 5GM; Cabrio; Coupe; inkl.
57F; KDGW Hybrid;
265/30R20 94 XFA; 11A; 244; 5HI; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KDGW 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 265/35R20 99 YEF; 11A; 24M; 5JK; BMW i4; Heckantrieb;
57F; KDGW; KDGX Elektro;
285/30R20 99 YAQ; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5JK; 57F; 58C; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KDGW; KDGX 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97 YEC; 11A; 248; 57F; nicht BMW i4; nicht
KDGW; KDGX BMW i4 M50;
265/35R20 99 YEF; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDGW 12A; 51A; 7OO; 71C;
285/30R20 99 YAQ; 11A; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
27H; 57F; KDGW; 74A; 74P; 76B; FKA
KDGX
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 5JK; 57F; BMW i4 M50; Mit
KDGW; KDGX Radhausverbreiterung
285/30R20 99 5JK; 57F; 58C; 998; Serie; Allradantrieb;
KDGW; KDGX Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
97B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 11A; 24M; 5JK; BMW i4 M50; Ohne
57F; KDGW; KDGX Radhausverbreiter.
285/30R20 99 11A; 244; 247; 5JK; Serie; Allradantrieb;
57F; 58C; 998; Elektro;
KDGW; KDGX 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
§22 55457*00
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
97B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 11A; 248; 27H; nicht 520e/530e/530e
57F; 99X; KDGW; xDrive;
KDGX Kombilimousine;
285/30R20 99Y 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb;
57F; 999; KDGW Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 11A; 248; 27H; Limousine;
57F; 99X; KDGW; Allradantrieb;
KDGX Heckantrieb;
285/30R20 99Y 11A; 244; 247; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 999; KDGW 12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 97H
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 11A; 248; 57F; Limousine;
953; KDGW Heckantrieb; Elektro;
285/35R20 104 GBY; 11A; 248; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDGW 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
768; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 11A; 248; 57F; Limousine;
953; KDGW Allradantrieb;
285/35R20 104 GBY; 11A; 248; 57F; Elektro;
KDGW 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
768; 97K
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht
KDGW 550e xDrive; nicht
285/35R20 100 GBY; 11A; 248; 57F; 530e xDrive;
KDGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 768;
934; FKA
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht
KDGW 550e xDrive; nicht
285/35R20 100 GBY; 11A; 248; 57F; 530e xDrive;
KDGW Allradantrieb;
§22 55457*00
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 768;
930; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht
KDGW 550e xDrive; nicht
285/35R20 100 GBY; 11A; 248; 57F; 530e xDrive;
KDGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 768;
934; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F; 530e; 550e xDrive;
KDGW 530e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KDGW Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
768; 930; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F; 530e; 550e xDrive;
KDGW 530e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KDGW Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
768; 934; FKA
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht
KDGW 550e xDrive; nicht
285/35R20 100 GBY; 11A; 248; 57F; 530e xDrive;
KDGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 768;
930; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 55457*00
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/35R20 98 GAF; 57F; KDGW Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 98D;
FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F; ab
KDGW e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 7MU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
4CG; 4DA
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 11A; 248; 57F; 99Y; Gran Coupe; Cabrio;
KDGW Coupe;
285/30R20 99 11A; 244; 57F; 58C; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDGW 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 77E; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27I; 5IE Radhausverbreiterung
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26P; (Flap) Serie;
27B; 27H Allradantrieb;
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Elektro;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27I Radhausverbreiterung
100 - 221 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26P; (Flap) Serie;
27B; 27H Allradantrieb;
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; nicht
26B; 27B; 27H Elektro; inkl. Hybrid;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 768
§22 55457*00
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
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vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 55457*00
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55457*00
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
§22 55457*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55457*00
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 55457*00
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36106887147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19"-Bremsanlage ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 55457*00
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 55457*00
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 255/40R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
§22 55457*00
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDGW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OSO0L KBA: 55458 Lochkreis 5x112 ET: 28
KDGX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OSO0L KBA: 55458 Lochkreis 5x112 ET: 35
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
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tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 55457*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 255/45R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
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Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 265/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55457*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G4C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 10 VA
§22 55457*00
26N x = 280 y = 270 8 VA
27F x = 295 y = 295 25 HA
27H x = 295 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0041-24-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 250 25 VA
§22 55457*00
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 22 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
§22 55457*00
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 23 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G2C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 25 VA
§22 55457*00
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G4C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 275 VA
26P x = 225 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 275 15 VA
§22 55457*00
26N x = 275 y = 275 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 260 VA
26B x = 280 y = 310 VA
27I x = 250 y = 260 HA
27B x = 300 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55457*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 20 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 26 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55457*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55457*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 28 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55457*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 29 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55457*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0041-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55457
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSO0N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.08.2024
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Seite: 30 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§22 55457*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.