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							               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                         Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 20.08.2024
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                               Fahrzeughersteller                MG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               OSA76BP35D561           PCD100 ET35            Ø 56.1/Ø 60.1                 56,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               OSA76KA35D561           PCD100 ET35            Ø 56.1/Ø 60.1                 56,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53344*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SZS1         e11*2007/46*4150*.. 81 - 82 205/50R17            89                               nur Ausführung mit
                                                         215/50R17            91      11A; 26P                 215/50R17 OE;
                                                         225/45R17            91                               Frontantrieb; nicht
                                                         235/45R17            94      11A; 26P                 Elektro;
                                                         245/45R17            95      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74P; 76S
                SZS1          e11*2007/46*4150*.. 82              205/50R17   89                               nur Ausführung mit
                                                                  205/55R17   95                               205/60R16 OE;
                                                                  215/50R17   91      11A; 26P                 Frontantrieb; nicht
                                                                  225/45R17   91                               Elektro;
                                                                  225/50R17   94      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  235/45R17   94      11A; 26P                 12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                  245/45R17   95      11A; 26P                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74P; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                   Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
               SZS1         e4*2007/46*1435*.. 78 - 82 205/50R17 89                                     nur Ausführung mit
                                                       205/55R17 91                                     215/55R17 OE;
                                                       215/50R17 91   11A; 26P                          Frontantrieb; nicht
                                                       215/55R17 94   11A; 26P                          Elektro;
                                                       225/50R17 94   11A; 26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R17 94   11A; 26P                          12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                       235/50R17 96   11A; 248; 26B                     71K; 721; 725; 73C;
                                                       245/45R17 95   11A; 26P                          74A; 74P; 76S
               SZS1         e4*2007/46*1435*.. 81 - 82 205/50R17 89                                     nur Ausführung mit
                                                       205/55R17 95                                     215/50R17 OE;
                                                       215/50R17 91   11A; 26P                          Frontantrieb; nicht
                                                       225/45R17 91                                     Elektro;
                                                       225/50R17 94   11A; 26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R17 94   11A; 26P                          12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                       245/45R17 95   11A; 26P                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 53344*07




                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                   Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 53344*07




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                   Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     werden.
§22 53344*07




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                   Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     SZS1
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4150*..
                      Handelsbez.:     MG ZS, ROEWE ZS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 260              y = 260                  HA
                            26P                     x = 230              y = 190                  VA
                            26B                     x = 280              y = 240                  VA
                            27I                     x = 210              y = 210                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 260        y = 260            10                HA
                            26N                  x = 280        y = 240             8                VA
                            26J                  x = 280        y = 240            10                VA
                            27H                  x = 260        y = 260             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 122 MG                                                   Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     SZS1
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1435*..
                      Handelsbez.:     MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 260              y = 260                  HA
                            26P                     x = 230              y = 190                  VA
                            26B                     x = 280              y = 240                  VA
                            27I                     x = 210              y = 210                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 260        y = 260            10                HA
                            26N                  x = 280        y = 240             8                VA
                            26J                  x = 280        y = 240            10                VA
                            27H                  x = 260        y = 260             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.