Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OSA70BP38D661 PCD114 ET38 Ø 66.1/Ø 71.6 66,1 Kunststoff 650 2074 08/20 OSA70KA38D661 PCD114 ET38 Ø 66.1/Ø 71.6 66,1 Kunststoff 650 2074 08/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53344*07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Y Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AG; AG; RJB; AG; RFD; R; RFE; Z; SR; RHN; RFK; JZ; RFB Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN; T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR 108 Nm für Typ : Y 110 Nm für Typ : AG; RFE; RHN; RJB 120 Nm für Typ : RFK 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; RHN; Z erhöhtes Anzugsmoment 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 215/65R17 99 124 Fahrzeuge mit 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Befestigung M12x1,5; 235/60R17 102 11A; 12A; 245; 26P AUSTRAL; mit 245/55R17 102 11A; 12A; 245; 26B; Radhausverbreiterung 26N; 27H (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S; 77E RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 215/65R17 99 124 Fahrzeuge mit 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Befestigung M14x1,5; 235/60R17 102 11A; 12A; 26P AUSTRAL; mit 245/55R17 102 11A; 12A; 245; 26B; Radhausverbreiterung 26N (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S; 77E; §22 53344*07 855 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85 11A; 248 Clio 4 ab Mj. 2012; 205/45R17 84W 11A; 24J; 24M; 27H Schrägheck; Clio RS; 215/40R17 83W 11A; 24J; 24M; 26P; Clio RS TROPHY; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 7ME; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/40R17 86 11A; 24J; 244; 247; 74A; 74P; 74U; 76S; 26P; 27F 77E; 4BS; 4B2 Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94 Allradantrieb; 215/60R17 96 Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 bis 215/50R17 95 e2*2018/858*00001*06; 225/50R17 98 11A; 24J; 248 Frontantrieb; inkl. 235/45R17 97 Elektro; 245/45R17 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 96 205/50R17 93 5HA 12A; 51A; 7PS; 71C; 215/45R17 91 5GG 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 94 5HI 74A; 74P; 74U; 75I; 77E RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 11A; 248; 5HR ab 215/50R17 95 11A; 24M; 245; 5HR e2*2018/858*00001*07; 225/50R17 98 11A; 24J; 24M; 5JA Frontantrieb; inkl. 235/45R17 97 11A; 24M; 245; 5IM Elektro; 245/45R17 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 96 205/50R17 93 11A; 248; 5HA 12A; 51A; 7PS; 71C; 215/45R17 91 5GG 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 94 11A; 248; 5HI 74A; 74P; 74U; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 53344*07 RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 11A; 248; 5HA ab 205/55R17 95 11A; 248; 5HR e2*2018/858*00002*08; 215/50R17 95 11A; 24M; 245; 5HR Frontantrieb; inkl. 225/45R17 94 11A; 248; 5HI Elektro; 225/50R17 98 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 11A; 24M; 245 12A; 51A; 7PS; 71C; 245/45R17 99 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 55 - 96 215/45R17 91 5GG 74A; 74P; 74U; 75I; 77E RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 bis 205/55R17 95 e2*2018/858*00002*07; 215/50R17 95 Frontantrieb; inkl. 225/45R17 94 Elektro; 225/50R17 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 7PS; 71C; 245/45R17 95 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 55 - 96 215/45R17 91 5GG 74A; 74P; 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17 51G Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 4AI; 4CB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91W 51J; 54F 170 Nm; Coupe; 81 - 131 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; 81 - 175 215/50R17 11A; 245; 248; 51G Allradlenkung; 215/55R17 11A; 245; 248; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 245; 248 74P; 74U; 740; 76S; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 54F 4CD T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91 170 Nm; Latitude 215/45R17 91 (Stufenheck); 81 - 127 215/50R17 91W Frontantrieb; 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 177 225/50R17 98 11A; 26P; 67F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94W 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95W 11A; 26P; 67R; 67T 74P; 74U; 740; 76S; 4CD T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes §22 53344*07 Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F 155 Nm; Kombi; 81 - 131 215/55R17 11A; 21P; 24M; 51G Schrägheck; 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; nicht 81 - 150 225/45R17 94 Allradlenkung; 225/50R17 94 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 81 - 175 215/50R17 11A; 24M; 51G 74P; 74U; 740; 76S; 225/45R17 94Y 4CD 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 24M; 54F 235/45R17 94Y 11A; 24M 245/45R17 95 11A; 21P; 24J; 24M; 54F Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/60R17 96 Duster bis MJ2017; 225/55R17 97 11A; 24J Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96 11A; 24J; 24M Duster; Duster ab 225/55R17 97 11A; 24J; 24M MJ2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/60R17 96 11A; 24J; 248 Duster bis MJ2017; 225/55R17 97 11A; 24M; 241; 246 Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 93 11A; 26B; 26N; 27H Kombi; Limousine; 215/45R17 91 11A; 26N; 26P; 5GG Schräghecklimousine; 66 - 151 225/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 7PS; §22 53344*07 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22B erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 22B; 248 130 Nm; Scenic; Grand 215/55R17 94 11A; 21P; 22B; 248 Scenic; kurzer 63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 5GG Radstand; langer 225/45R17-93W 11A; 22B Radstand; 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; Frontantrieb; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22B; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76S; 4CD JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27B; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/50R17 91W 11A; 248; 27B 130 Nm; Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 248; 26P; 27B J-Cross; X-Mod; 225/45R17 91W 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 248; 27B 74P; 74U; 740; 76S; 4CD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 11A; 248 130 Nm; Fluence 215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig; 215/50R17 91 11A; 22H; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22H; 248; 68A 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 22H; 248 74P; 74U; 740; 4CD Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2- 63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 11A; 22M 130 Nm; Kombi; 63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M Frontantrieb; §22 53344*07 235/45R17 94 11A; 22L; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 4CD Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 78 - 132 205/50R17 89W 130 Nm; Cabrio; 215/45R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4- 63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 4CD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/60R17 96 121 MITSUBISHI ASX; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT CAPTUR, CAPTUR E-TECH PLUG-IN HYBRID, CAPTUR E-TECH HYBRID, SYMBIOZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/60R17 96 121 RENAULT CAPTUR; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE §22 53344*07 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 51 215/45R17 91 GBR; 11A; 245; 26P; Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 GBZ; 11A; 24J; 26B; 12A; 51A; 7HG; 7MN; 26N; 57E 7OV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76A; FKA AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 88 GBR; 57F Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 GBZ; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7HG; 7MN; 7OV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76B; FKA AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 101; 11A; 245; 26P Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7HG; 7MN; 26N; 27H 7OV; 71C; 71K; 721; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P; 26N; 27H 74U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/50R17 91 11A; 26P Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 215/55R17 90 11A; 26P Frontantrieb; 215/60R17 89 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 165 225/50R17 94 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 7MN; 71C; 225/55R17 97 11A; 248; 26N; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/50R17 96 11A; 248; 26B; 26N; 74A; 74P; 74U; 76S 27H 235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; 27H 245/45R17 95 11A; 248; 26N; 26P 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27H 255/50R17 101 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F Auflagen 101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit §22 53344*07 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 53344*07 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, §22 53344*07 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System m uss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. §22 53344*07 4CB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 JY 00C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. §22 53344*07 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen §22 53344*07 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignet e Teile ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7HG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A ( nur e2*2007/46*0251*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53344*07 Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GBR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 205/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 GBZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 215/45R17 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53344*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 53344*07 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA §22 53344*07 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53344*07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 53344*07 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 375 y = 310 VA 26P x = 325 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 375 y = 310 20 VA §22 53344*07 26N x = 375 y = 310 8 VA 27F x = 265 y = 230 25 HA 27H x = 265 y = 230 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RHN Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*.. Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 310 y = 350 HA 27I x = 260 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53344*07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 350 30 HA 27H x = 310 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 53344*07 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 53344*07 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0042-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344 ANLAGE: 93 RENAULT Radtyp: OSA7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 360 13 VA §22 53344*07 26N x = 360 y = 360 8 VA 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.