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							               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                     Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                               EUROPE NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OSA76BP45D541           PCD100 ET45            Ø 54.1/Ø 60.1               54,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               OSA76KA45D541           PCD100 ET45            Ø 54.1/Ø 60.1               54,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53344*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : T25
                                                            110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                                                            135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  205/45R17 88                                           erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                              e6*2007/46*0334*..                  205/50R17 89      11A; 26P                 135 Nm; Schrägheck;
                                                                  215/45R17 87                               Frontantrieb;
                                                                  225/45R17 91      11A; 26P; 67S            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 740; 4A0




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91                                  ab
                                                          225/45R17 91                                  e11*2001/116*0196*05;
                                                          235/45R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/50R17 89                                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)            e6*2007/46*0339*..             215/45R17 87                                135 Nm;
               XW5(EU,       e13*2007/46*1931*..            225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 7GR; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/50R17 89                                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)                                           215/45R17 87                                135 Nm;
§22 53344*05




                                                            225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NC; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    205/50R17 89                                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)                                           215/45R17 87                                135 Nm;
                                                            225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
               XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88     51J                             erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/45R17           11A; 21P; 22I; 51G      135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 740; 4A0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XPA1F(EU,M   e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 195/45R17        81                              inkl. Hybrid;
               )
               XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..          205/45R17        84                              10B; 11B; 11G; 11H;
               )TGRE
                                                       215/40R17        83      11A; 26P                12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                       215/45R17        87      11A; 26P                71K; 721; 725; 73C;
                                                       225/40R17        86      11A; 26P; 27H           74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53344*05




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§22 53344*05




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/50R17
                                    Hinterachse:                          225/45R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53344*05




               7GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0339*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)TGRE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2342*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 340              y = 255                  VA
                            26P                     x = 290              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 205            30                VA
§22 53344*05




                            26N                  x = 290        y = 205             8                VA
                            27F                  x = 330        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     A10(a)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0334*..
                      Handelsbez.:     LEXUS CT200H

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 300              y = 400                  VA
                            26B                     x = 350              y = 450                  VA
                            27I                     x = 380              y = 290                  HA
                            27B                     x = 430              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 450             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 450            21                VA
                            27H                  x = 430        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0437*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 340              y = 255                  VA
                            26P                     x = 290              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 205            30                VA
§22 53344*05




                            26N                  x = 290        y = 205             8                VA
                            27F                  x = 330        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 5 TOYOTA                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     A10(a)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0150*..
                      Handelsbez.:     LEXUS CT200H

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 300              y = 400                  VA
                            26B                     x = 350              y = 450                  VA
                            27I                     x = 380              y = 290                  HA
                            27B                     x = 430              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 450             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 450            21                VA
                            27H                  x = 430        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.