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							Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2021
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                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
OSA76BP45D561          PCD100 ET45             Ø 56.1/Ø 60.1               56,1     Kunststoff     650      2074    08/20
OSA76KA45D561          PCD100 ET45             Ø 56.1/Ø 60.1               56,1     Kunststoff     650      2074    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4;
                                             G5
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                      Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/55R17 97                                      721; 725; 73C; 74A;
                                            245/45R17 95                                      74P
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97                                       Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17 99                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99            11A; 24J                  12A; 51A; 573; 7AQ;
                                            235/60R17 102           11A; 24J                  71C; 71K; 721; 725;
                                            245/50R17 99            11A; 24J                  73C; 74A; 74P; 76S
                                            245/55R17 102           11A; 24J
                                  110       215/60R17 96
                                            215/65R17 99




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91            122; 52J                 Subaru XV;
                                         215/55R17 94            12T; 52J                 Allradantrieb;
                                         225/50R17 94            11A; 12O; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97            11A; 12O; 27I            51A; 573; 7AQ; 71C;
                                         235/50R17 96            11A; 12A; 24J; 27I       71K; 721; 725; 73C;
                                         245/45R17 95            11A; 12A; 27I            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                      nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R17            51G                      Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W 5ET                           nicht Outback; Kombi;
               e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17      51G                           Stufenheck;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            205/50R17 89W 5FE                           Allradantrieb;
                                               205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91W                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 90W                              721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93  11A; 22I; 24J; 24M           74P; 76S
                                     180       215/50R17     11A; 22I; 24J; 24M;
                                                             51G
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                               Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                               12A; 51A; 573; 7AQ;
                                               225/60R17 99                               71C; 71K; 721; 725;
                                               235/50R17 96                               73C; 74A; 74P; 76S
                                               235/55R17 99
                                               245/50R17 99  11A; 22I
                                               245/55R17 102 11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17 99           11A; 24J; 248            XV;
                                          235/55R17 99           11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102          11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 7OH; 71C;
                                          245/55R17 102          11A; 24C; 24M; 26P       71K; 721; 725; 73C;
                                          255/50R17 101          11A; 24C; 244; 247;      74A; 74P; 76S
                                                                 26B; 26N; 27I
                                              255/55R17 104      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17 89           11A; 26N; 26P; 27I        IMPREZA;
                                          215/45R17 87           11A; 26P                  Allradantrieb;
                                          225/45R17 91           11A; 26N; 26P; 27I        Frontantrieb;
                                          235/45R17 94           11A; 24J; 26B; 26N; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                      nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                       Allradantrieb;
                              160 - 195 205/50R17                11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17                11A; 22B; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 90             11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 836
G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89                                 Schrägheck;
                                              215/45R17 87                                 Allradantrieb;
                                              225/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 24J             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
BD/BG        e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88             11A; 21B; 22B             Allradantrieb; nicht
               H296                                                                        höhergelegtes
                                                                                           Fahrwerk;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
BE/BH          e1*98/14*0108*..,     92 - 115 205/45R17 88       11A; 22B                  nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..               215/40R17 87       11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              122                       Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W             122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87              122                       51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91              122                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           4A0




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                 Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   122                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   122                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4A0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 10
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 10
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 10
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 28103 FL 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G5
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 250                     HA
             26P                      x = 150            y = 200                     VA
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             20                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G5
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 200                     VA
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 240            y = 380                     HA
             26B                      x = 290            y = 280                     VA
             26P                      x = 240            y = 230                     VA
             27B                      x = 290            y = 430                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.