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							               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OSA76BP45D561           PCD100 ET45            Ø 56.1/Ø 60.1               56,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               OSA76KA45D561           PCD100 ET45            Ø 56.1/Ø 60.1               56,1     Kunststoff      650      2074    08/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53344*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                            100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4;
                                                            G5
                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17       94                               Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17       96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17       94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R17       97                               721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/45R17       95                               74P
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17        97                               Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/60R17       99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17       99      11A;   24J               12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                            235/60R17       102     11A;   24J               71C; 71K; 721; 725;
                                                            245/50R17       99      11A;   24J               73C; 74A; 74P; 76S
                                                            245/55R17       102     11A;   24J
                                                  110       215/60R17       96
                                                            215/65R17       99




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17       91      122; 52J                Subaru XV;
                                                        215/55R17       94      12T; 52J                Allradantrieb;
                                                        225/50R17       94      11A; 12O; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17       97      11A; 12O; 27I           51A; 573; 7AQ; 71C;
                                                        235/50R17       96      11A; 12A; 24J; 27I      71K; 721; 725; 73C;
                                                        245/45R17       95      11A; 12A; 27I           74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                     nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            215/55R17            51G                     Allradantrieb;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BL/BP         e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W       5ET                     nicht Outback; Kombi;
                             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17            51G                     Stufenheck;
               BL/BPS        e1*2001/116*0256*..            205/50R17 89W       5FE                     Allradantrieb;
                                                            205/50R17   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17   91W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R17   90W                             721; 725; 73C; 74A;
§22 53344*05




                                                            235/45R17   93      11A; 22I; 24J; 24M      74P; 76S
                                                  180       215/50R17           11A; 22I; 24J; 24M;
                                                                                51G
               BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R17 94                                 nur Outback; Kombi;
               BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           215/60R17 96                                 Allradantrieb;
                                                            225/50R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17   97                              12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                            225/60R17   99                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            235/50R17   96                              73C; 74A; 74P; 76S
                                                            235/55R17   99
                                                            245/50R17   99      11A; 22I
                                                            245/55R17   102     11A; 22I

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17      99      11A; 24J; 248           XV; inkl. Hybrid;
                                                         235/55R17      99      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/60R17      102     11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                         245/55R17      102     11A; 24C; 24M; 26P      71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/50R17      101     11A; 24C; 244; 247;     74A; 74P; 76S
                                                                                26B; 26N; 27I
                                                            255/55R17 104       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17      89      11A; 26N; 26P; 27I      IMPREZA;
                                                         215/45R17      87      11A; 26P                Allradantrieb;
                                                         225/45R17      91      11A; 26N; 26P; 27I      Frontantrieb; inkl.
                                                         235/45R17      94      11A; 24J; 26B; 26N;     Hybrid;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GD/GG        e1*98/14*0145*..  160       205/45R17 84W                                   nur Limousine
               GD/GGS       e1*98/14*0163*..  160 - 169 205/45R17 88                                    Allradantrieb;
                                              160 - 195 205/50R17               11A; 22B; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17               11A; 22B; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/45R17 90            11A; 22B                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 836
               G3            e1*2001/116*0438*.. 79 - 169   205/50R17   89                              Schrägheck;
                                                            215/45R17   87                              Allradantrieb;
                                                            225/45R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   94      11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 71C;
§22 53344*05




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BD/BG        e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88             11A; 21B; 22B           Allradantrieb; nicht
                             H296                                                                       höhergelegtes
                                                                                                        Fahrwerk;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BE/BH         e1*98/14*0108*..,    92 - 115 205/45R17 88         11A; 22B                nicht Outback;
                             e1*98/14*0149*..              215/40R17 87         11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17        89      122                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R17        83W     122                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17        87      122                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/45R17        91      122                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        84T; 4A0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89     122                              Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R17 83W    122                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/45R17 87     122                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                      225/45R17 91     122                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        84T; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 53344*05




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 53344*05




                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53344*05




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FL 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53344*05




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                    (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            20                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OSA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53344*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.