Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                     Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller              HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
OSA70BP48D641           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1                     650      2074    08/20
OSA70KA48D641           PCD114.3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1                     650      2074    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                             FN2; FN3; FN4; RE5; RE6; RE7; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CL3; CL4; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/45R17 93                                      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/45R17 93                                      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
 CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91           51J                       Kombi; Frontantrieb;
 CW2           e6*2001/116*0121*..           215/55R17 94           51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
 CW3           e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   235/45R17 94                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   245/45R17 95                               74P; 76S; 4DT



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                 Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 9

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/45R17       87                             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/50R17       91                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17       91                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17       94                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17      89                             nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17      91   51J                       e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17      90                             nur bis
                                           235/45R17      93                             e11*2001/116*0256*06;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110   205/50R17   89                             ab
FK2           e11*2001/116*0256*..            215/45R17   87W 5ET                        e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*..            225/45R17   91                             ab
                                              235/45R17   94  11A; 26P                   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      205/45R17   84                             2-türig; Frontantrieb;
                                              215/40R17   83                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17   87                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R17   86                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85              11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                     235/40R17 90              11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 66A                  74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                 Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA     ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17   91    51J                       Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..             215/55R17   94    51J                       Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..   110 - 148 225/50R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/45R17   95                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17         89    11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17         91    11A; 24M; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17         91    11A; 21P; 22I; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                       235/45R17         94    11A; 21B; 22I; 24M        74P; 76S
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  205/50R17         89    11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17         91    11A; 24M; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17         91    11A; 21P; 22I; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                       235/45R17         94    11A; 21B; 22I; 24M        74P; 76S
FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   225/45R17               11A; 21P; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/65R17 102                              bis
RE6          e11*2001/116*0302*..             235/55R17 99                               e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..             235/60R17 102                              bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/65R17 102                              ab
RE6           e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                  Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17   87    5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17   90                              74P
                                              235/45R17   93

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87           11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..            215/45R17 87           11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                54A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 205/55R17    91                              Frontantrieb;
                                             215/50R17    91    11A;   24J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R17    94    11A;   24J; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/50R17    94    11A;   24J; 248; 26N;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                26P                       74P; 76S; 77E
                                              235/45R17 94      11A;   24J; 26P
                                              235/50R17 96      11A;   24J; 248; 26B;
                                                                26N
                                              245/45R17 95      11A;   24J; 248; 26N;
                                                                26P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                  Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 9
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                  Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 9
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                  Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 9
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                 Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             27I                     x = 225              y = 250                  HA
             27B                     x = 275              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            25                VA
             27H                  x = 275        y = 300             8                HA
             27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53344
ANLAGE: 90 HONDA                                                 Radtyp: OSA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.