Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller MG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OSAG6BP35A561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 680 2105 08/20 OSAG6BP35D561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 680 2105 08/20 OSAG6KA35A561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 680 2105 08/20 OSAG6KA35D561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 680 2105 08/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53348*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: MG ZS, ROEWE ZS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SZS1 e11*2007/46*4150*.. 82 215/45R18 89 nur Ausführung mit 225/40R18 88 11A; 26P 205/60R16 OE; 225/45R18 91 11A; 26P Frontantrieb; nicht 235/40R18 91 11A; 26P Elektro; 245/40R18 93 11A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O SZS1 e11*2007/46*4150*.. 81 - 82 215/45R18 89 nur Ausführung mit 235/40R18 91 11A; 26P 215/50R17 OE; 245/40R18 93 11A; 248; 26B Frontantrieb; nicht Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SZS1 e4*2007/46*1435*.. 78 - 82 215/45R18 89 nur Ausführung mit 225/40R18 88 11A; 26P 215/55R17 OE; 225/45R18 91 11A; 26P Frontantrieb; nicht 235/40R18 91 11A; 26P Elektro; 235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 248; 26B 12A; 51A; 7PN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O SZS1 e4*2007/46*1435*.. 81 - 82 215/45R18 89 nur Ausführung mit 225/40R18 88 11A; 26P 215/50R17 OE; 225/45R18 91 11A; 26P Frontantrieb; nicht 235/40R18 91 11A; 26P Elektro; 245/40R18 93 11A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb §22 53348*05 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit §22 53348*05 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 werden. §22 53348*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MG Fahrzeugtyp: SZS1 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1435*.. Handelsbez.: MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 240 VA 26P x = 230 y = 190 VA 27B x = 260 y = 260 HA 27I x = 210 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53348*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 240 10 VA 26N x = 280 y = 240 8 VA 27F x = 260 y = 260 10 HA 27H x = 260 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348 ANLAGE: 109 MG Radtyp: OSAG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MG Fahrzeugtyp: SZS1 Genehm.Nr.: e11*2007/46*4150*.. Handelsbez.: MG ZS, ROEWE ZS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 240 VA 26P x = 230 y = 190 VA 27B x = 260 y = 260 HA 27I x = 210 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53348*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 240 10 VA 26N x = 280 y = 240 8 VA 27F x = 260 y = 260 10 HA 27H x = 260 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.