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							Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                      Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.08.2021
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                Fahrzeughersteller              AUDI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
OSAG8BP48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      680      2105    08/20
OSAG8KA48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      650      2217    08/20
OSAG8KA48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      680      2105    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                             140 Nm für Typ : F3; GY
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89  51J                                  Cabrio; Frontantrieb;
                                           225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24J; 24M; 5FE                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                  75 - 147 215/40R18 89Y 51J                                  721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18 92  11A; 21P; 22H; 22M;                  74P; 77E
                                                         24J; 24M
                                           235/40R18 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                         24J; 24M; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 85     215/40R1885       5EG                Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*.. 66 - 110    215/40R1889                          S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*..             225/40R1888W 11A; 22L; 24J; 5FE      türig;
                                             245/35R1888W Frontantrieb; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          22Q; 24M; 5FE; 57F;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                          68T                     71K; 721; 725; 73C;
                                   66 - 147 215/40R18 89Y                         74A; 74P; 77E
                                            225/40R18 88Y 11A; 22L; 24J; 5FE
                                            245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L;
                                                          22Q; 24M; 5FE; 57F;
                                                          68T
                                   66 - 195 225/40R18 92  11A; 22L; 24J
                                            235/40R18 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                          24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG                              Limousine u. Kombi;
                                 89 - 257 245/40R18     51G                              Front- u.
                                                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E; 4BF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200         235/40R18 91                                bis
                                             245/40R18 93                                e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76T; 77E
8J            e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91                                bis
              e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93                                 e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76T; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 205/40R18      86Y   5EM                       Cabrio; Limousine;
                                           215/40R18     89                              Allradantrieb;
                                           215/45R18     89                              Frontantrieb;
                                           225/40R18     88W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 206 - 228 205/40R18     M+S   52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18     M+S   52J                       721; 725; 73C; 74A;
                                           215/45R18     M+S   52J                       74P; 76O; 77E
                                           225/40R18     89
8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 132 205/40R18      86W                             Sportback (4-türig);
                                 77 - 140 215/40R18      89W   11A; 26P                  inkl. S3; 2-türig;
                                           225/35R18     87W   nicht e-tron; 11A; 26P;   Allradantrieb;
                                                               5ET                       Frontantrieb;
                                   77 - 228 225/35R18 87Y      nicht e-tron; 11A; 26P    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/40R18 92       11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 110 215/45R18 93                          A3 Sportback; A3
                                 81 - 228 225/40R18 91                          Limousine; S3
                                          235/35R18 90                          Limousine; S3
                                          235/40R18 91                          Sportback; A3 TFSI e
                                          245/35R18 92   11A; 26N               Sportback; A3 g-tron
                                          245/40R18 93   11A; 26N               Sportback;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb; inkl.
                                                                                Hybrid;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    235/40R18 91Y     5GG                       Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257    245/40R18         51G                       Front- u.
                                                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E; 4BF




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98                                   Q3; Allradantrieb;
                                          225/60R18 100                                  Frontantrieb; inkl.
                                          235/50R18 97                                   Hybrid;
                                          235/55R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/40R18 91 12Q                              ab
                                           235/40R18 91 12A                              e1*2001/116*0369*17;
                                           245/40R18 93 12A                              Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; TT;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                   Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 10
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                   Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 10
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                   Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 10
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     8V
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

       Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400              y = 400                 VA
             26B                      x = 400              y = 400                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 400        y = 400            8                VA
             26J                   x = 400        y = 400           24                VA
             27H                   x = 400        y = 400            8                HA
             27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
       Handelsbez.:     A3 Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53348
ANLAGE: 50 AUDI                                                  Radtyp: OSAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
       Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.