Gutachten 366-0180-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904 ANLAGE: 54 MERCEDES Radtyp: OSU0M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller MERCEDES Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum OSU0M8BA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19 OSU0M8BP35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19 OSU0M8SP35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 52904*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKP, KAKQ, KAKR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 12A nicht S 580 e; nicht 210 - 370 255/40R20 101 12T; KAKP; KAKQ; S 450 e; inkl. Hybrid; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 80Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904 ANLAGE: 54 MERCEDES Radtyp: OSU0M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als §22 52904*05 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhal b des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904 ANLAGE: 54 MERCEDES Radtyp: OSU0M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig KAKP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 28 KAKQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 35 §22 52904*05 KAKR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 40 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.