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							               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                     Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.09.2023
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                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               OSU9N8BA35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        740      2144    11/19
               OSU9N8BP35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        698      2284    11/19
               OSU9N8BP35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        730      2175    11/19
               OSU9N8BP35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        740      2144    11/19
               OSU9N8SP35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        740      2144    11/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 52905*08




               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OSU9L KBA: 52906 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: OSU9L KBA: 52906 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAK5, KAK6
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z
                                                            140 Nm für Typ : NS; 3T
                Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 265/40R19 98               11A; 24J; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                                                    27I                       Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 75I; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                 Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 265/30R19 89W        11A; 22F; 22Q; 24D;     Limousine;
                             e11*2007/46*0012*..                                5FM; 57F; 68X;          Frontantrieb;
                                                                                KAK5; KAK6              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 147 255/30R19 91        11A; 22F; 22Q; 24D;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                57F; 585; 671; KAK5;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                KAK6                    74A; 74P; 76B; 77E
                                                              265/30R19 89Y     11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                                                5FM; 57F; 68X;
                                                                                KAK5; KAK6
               1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 147   255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 22Q;     nicht Octavia Scout;
                             e11*2007/46*0012*..                                24D; 57F; 585; 671;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                KAK5; KAK6              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/30R19 93      11A; 22F; 22L; 22Q;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24D; 57F; 68X;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                KAK5; KAK6              74A; 74P; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246;                inkl. Octavia Scout;
                                                                     247; 26B; 26J; 5GG                 inkl. Octavia RS;
                                                        245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247;                Kombilimousine;
                                                                     26B; 26J; 27H                      Limousine;
§22 52905*08




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/40R19 92         11A; 24J; 248; 26B;     inkl. Superb Scout;
                             e8*2007/46*0317*..                                 27P                     ab
                                                                                                        e11*2001/116*0326*32;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                 Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.09.2023
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                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 52905*08




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                  Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.09.2023
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52905*08




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                  Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.09.2023
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                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
§22 52905*08




                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/35R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                  Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutt er von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 52905*08




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               KAK5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OSU9L KBA: 52906 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAK6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OSU9L KBA: 52906 Lochkreis 5x112 ET: 45




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                  Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NS
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0249*..
                      Handelsbez.:     KODIAQ

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 240              y = 200                 HA
                            27B                      x = 290              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 290        y = 250             8                HA
§22 52905*08




                            27F                   x = 290        y = 250            23                HA
                            26N                   x = 230        y = 160             8                VA
                            26J                   x = 280        y = 210            34                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                 Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0317*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52905*08




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                 Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NX
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 270                  HA
                            27I                     x = 230              y = 220                  HA
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52905*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                            27H                  y = 280        y = 270             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0183-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
               ANLAGE: 14 SKODA                                                 Radtyp: OSU9N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0326*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52905*08




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.