Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Fahrzeughersteller DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OSU9N8BA44D666 PCD112 ET44 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2144 11/19
OSU9N8BP44D666 PCD112 ET44 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2175 11/19
OSU9N8BP44D666 PCD112 ET44 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2144 11/19
OSU9N8SP44D666 PCD112 ET44 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2144 11/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 52905*09
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OSU9L KBA: 52906 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: OSU9L KBA: 52906 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
Radtyp: OSU9L KBA: 52906 Lochkreis: 5x112 ET: 35
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAK4, KAK5, KAK6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2EW; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CW; 222; 207; 218; 245G; 230; 204 K; 204; R2CLECA;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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245G AMG; R2CS; 204 K AMG; 204 X; 221; 204 AMG; 212; R1EC;
231; 212K; 221; 212; F2B
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 215
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 212K;
218; 230; 231; 245G; 245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : F2B; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW; R2EW; 212;
215; 221; 222
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 57F; CLA; Sportfahrwerk;
6C3; KAK5 CLA Limousine; CLA
§22 52905*09
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27H; 57F; CLA; CLA Limousine;
6C3; KAK5; KAK6 CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 27H; 57F; CLA; Sportfahrwerk;
6C3; KAK5; KAK6 CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 57F; CLA; Sportfahrwerk;
6C3; KAK5 CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
§22 52905*09
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE;
26B Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; EQB-Klasse; Elektro;
247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; EQA-Klasse; Elektro;
247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24M; 27I; nicht All-Terrain;
5IE; 57F; KAK4; nicht C 300 e; nicht
KAK5 C 300 de; nicht C 300
265/35R19 98 11A; 244; 247; 27I; de 4MATIC;
57F; 67H; KAK4; Kombilimousine;
KAK5 Allradantrieb;
285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27H; Heckantrieb;
57F; 58G; KAK4 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24M; 27I; nicht C 300 e; nicht
57F; KAK4; KAK5 C 300 e 4MATIC; nicht
265/35R19 98 11A; 244; 247; 27I; C 400 e 4MATIC; nicht
57F; 67H; KAK4; C 300 de; nicht C 300
KAK5 de 4MATIC; Limousine;
285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27H; Allradantrieb;
57F; 58G; KAK4 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52905*09
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
FKA
204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 265/35R19 98 GB2; 11A; 24M; 27H; C63 AMG; ab
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 27I; 57F; KAK4; e1*2001/116*0457*25;
204 K e1*2001/116*0457*.. KAK5 AMG C 63;
204 K e1*2001/116*0463*.. 275/35R19 96 11A; 24M; 27B; 27H; Kombilimousine;
AMG 57F; 6B5; KAK4; Limousine;
KAK5 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7HC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 864; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; Nur Baureihe 204;
671; 673; KAK5; Limousine;
KAK6 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 24M; 27B; 27F; bis
57F; 673; KAK5; e1*2001/116*0431*36;
KAK6 Coupe; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 24M; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
KAK5; KAK6 7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 27I; 57F; Nur Baureihe 205; nur
672; KAK4 Fzg.-Breite 1839mm;
265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb; nicht
27I; 57F; 67H; KAK4 Hybrid;
275/30R19 96 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; 68R; KAK4 12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 244; 27I; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 57F; KAK4; KAK5; Cabrio;
KAK6 Kombilimousine; Coupe;
265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; Limousine;
§22 52905*09
27H; 27I; 57F; KAK4; Allradantrieb;
KAK5; KAK6 Heckantrieb; nur
275/30R19 96Y 11A; 244; 247; 27B; Hybrid;
27H; 5IE; 57F; 99E; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK4; KAK5 12A; 51A; 576; 7AC;
285/30R19 98Y 11A; 244; 247; 27B; 7FG; 7PH; 71C; 71K;
27F; 57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A;
KAK4; KAK5 74P; 76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 27I; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 57F; KAK4; KAK5; Cabrio;
KAK6 Kombilimousine; Coupe;
265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247; Limousine;
27H; 27I; 57F; KAK4; Allradantrieb;
KAK5; KAK6 Heckantrieb; nicht
275/30R19 96 11A; 244; 247; 27B; Hybrid;
27H; 57F; 99E; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK4; KAK5 12A; 51A; 576; 7AC;
285/30R19 98 11A; 244; 247; 27B; 7FG; 7PH; 71C; 71K;
27F; 57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A;
KAK4 74P; 76B; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 22L; bis
24M; 57F; 671; 673; e1*2001/116*0457*24;
KAK5; KAK6 Kombi; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7PH;
KAK5; KAK6 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247; nicht e-/de Modelle
27F; 57F; KAK5; (PHEV); Coupe;
KAK6 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247; Coupe; Allradantrieb;
27F; 57F; KAK5; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK6 12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 765;
97H
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 275/35R19 10N; 51G; 57F; 68S; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK5; KAK6 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
§22 52905*09
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 92Y 57F; 68R; KAK4; nicht AMG Sportpaket;
KAK5 Coupe; 4-türig;
285/30R19 94 11A; 22I; 57F; 572; Allradantrieb;
675; KAK4; KAK5 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 96W 57F; 68R; KAK4 nicht AMG Sportpaket;
285/30R19 94Y 11A; 27I; 57F; 572; Kombilimousine;
675; KAK4 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 7 von 42
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
11A; 27H; 27P; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK4; KAK5
275/35R19 96W ohne 12A; 51A; 7MT; 71C;
Radhausverbreiterun 71K; 721; 725; 73C;
g (Flap) Serie; GAA; 74A; 74P; 76B; FKA
11A; 248; 27H; 27P;
57F; KAK4; KAK5
285/35R19 99W ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; XFX;
11A; 22Q; 248; 27H;
57F; KAK4; KAK5
285/35R19 99W mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; XFX;
11A; 22Q; 27H; 57F;
KAK4; KAK5
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 265/40R19 98 57F; 58I; KAK4 nicht E 300 e; nicht
§22 52905*09
275/40R19 101 GAE; 57F; KAK4; E 300 e 4MATIC; nicht
KAK5 E 300 de; nicht E 300
285/35R19 99 11A; 248; 57F; 58A; de 4MATIC; nicht E
KAK4 350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X; Baureihe W212; nicht
KAK5; KAK6 AMG-Paket;
Stufenheck;
275/30R19 96 11A; 22I; 244; 247; Heckantrieb;
57F; 68R; KAK5; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAK6 12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76B;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
11A; 248; 27H; 27P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KAK4; KAK5; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
KAK6
275/35R19 100 mit 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 74P; 76B;
g (Flap) Serie; GAA; FKA; 4B8
11A; 27H; 27P; 57F;
KAK4; KAK5; KAK6
285/35R19 99 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; XFX;
11A; 22Q; 27H; 57F;
KAK4; KAK5; KAK6
285/35R19 99 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; XFX;
11A; 22Q; 248; 27H;
57F; KAK4; KAK5;
§22 52905*09
KAK6
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27H; 27I; Baureihe W213;
5KA; 57F; KAK4; E300de;
KAK5 E300e; nur Limousine
Frontantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 673; KAK5 10B; 11B; 11G; 11H;
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248; 12A; 51A; 7AC; 71C;
5GG; 57F; KAK5 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Coupe; Heckantrieb;
57F; 673; KAK5 10B; 11B; 11G; 11H;
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248; 12A; 51A; 7AC; 71C;
5GG; 57F; KAK5 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 248; 5IE; 57F; Kombi; Heckantrieb;
68R; KAK5; KAK6 10B; 11B; 11G; 11H;
285/30R19 98Y 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AC; 71C;
572; 675; KAK5; 71K; 721; 725; 73C;
KAK6 74A; 74P; 75I; 76B;
4B8
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 275/30R19 96Y GAQ; 11A; 248; 5IE; Kombi; Allradantrieb;
57F; KAK5; KAK6 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
4B8
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98 CF1; 11A; 24M; 56G; GLK-Klasse;
57F; KAK5; KAK6 Allradantrieb;
255/40R19 100 CF2; 11A; 24M; 57F; Heckantrieb;
KAK5 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 GDD; 11A; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7PH;
KAK5; KAK6 71C; 71K; 721; 725;
§22 52905*09
73C; 74A; 74P; 76B;
765; 977; 4B8
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/40R19 101 GAE; 57F; KAK4; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. KAK5 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 7PH; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 GAE; 57F; KAK4; ab Mj.2014 (Baureihe
KAK5 217); Cabrio; Coupe;
285/40R19 103 YA7; 57F; KAK4 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 97M; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 57F; KAK4; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. KAK5 Cabrio; Heckantrieb;
225 - 320 255/30R19 91 YDS; 57F; KAK4 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 57F; 6CX; KAK4; 12A; 51A; 7AC; 7EE;
KAK5 7ES; 7FR; 71C; 71K;
285/30R19 94 GAU; 57F; 572; 721; 725; 73C; 74A;
KAK4; KAK5 74P; 76B; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
§22 52905*09
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 52905*09
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 52905*09
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52905*09
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
§22 52905*09
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
§22 52905*09
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52905*09
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
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einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nac hweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 52905*09
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
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765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 52905*09
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist z ulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 ( nur e1*2001/116*0431*..,e1*2001/116*0457*..,e1*2001/116*0463*..) (nur wenn
auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
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7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
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Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der V orderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
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Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 255/40R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 52905*09
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang s ich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
§22 52905*09
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAK4) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OSU9L KBA: 52906 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAK5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OSU9L KBA: 52906 Lochkreis 5x112 ET: 35
KAK6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse OSU9L KBA: 52906 Lochkreis 5x112 ET: 45
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 52905*09
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R19
Hinterachse: 255/30R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 27 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 330 8 HA
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 30 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52905*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 31 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 32 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52905*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 33 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 34 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 36 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
26J x = 315 y = 300 10 VA
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Seite: 37 von 42
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Mercedes
Fahrzeugtyp: 245G AMG
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*..
Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52905*09
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 290 8 VA
26J x = 300 y = 290 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52905
ANLAGE: 35 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: OSU9N
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52905*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.