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							               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.06.2025
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OTLSZBF45K841           PCD130 ET45            ohne                        84,1                   1400      2483    02/25
               OTLSZKA45K841           PCD130 ET45            ohne                        84,1                   1400      2483    02/25
               OTLSZRA45K841           PCD130 ET45            ohne                        84,1                   1400      2483    02/25
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55698*01




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durc hm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 AC 35/4x4; 906 KA 30;
                                                            906 KA 35; 906AC35G; 906BA35; 906BA35/4x4; 906BB35;
                                                            906BB35/4x4
                                                            180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                            KL3A4; KL3A5
                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 110 255/60R17 110              11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              721; 725; 73C; 74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190    225/65R17 106       11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
               30                                                               5NA                     1993mm; bis
               906 AC       e1*2001/116*0354*..             235/60R17 106       11A; 241; 246; 248;     e1*2001/116*0354*20;
               35                                                               5NA                     Van; Lkw geschl.
               906 KA       L765                            235/60R17C 117      11A; 241; 246; 248      Kasten; Heckantrieb;
               30                                           235/65R17 104       11A; 241; 246; 248;     nicht Fzg. mit
               906 KA       L766                                                5MA                     Zwillingsbereifung
               35                                           235/65R17 108       11A; 241; 246; 248;     Serie;
               906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                  5PA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/55R17 106       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                5NA                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            255/55R17 104       11A; 24C; 244; 247;     77E; 4B8
                                                                                5MA
                                                            255/55R17 108       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5PA
                                                            255/60R17 106       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5NA
                                                            255/60R17 110       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5QE
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 235/60R17C 117       11A; 241; 246; 248      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                        bis
§22 55698*01




                                                                                                        e1*2007/46*0300*18;
                                                                                                        Van; Lkw geschl.
                                                                                                        Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 4B8
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 235/60R17C 117       11A; 241; 246; 248      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0300*19;
                                                                                                        Van; Lkw geschl.
                                                                                                        Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906BB35      e1*2007/46*0301*.. 80           235/60R17C 117                              ab
                                                                                                        e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                        Van; Lkw
                                                                                                        geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        nicht Fzg. mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 4B8
               906BB35       e1*2007/46*0301*..   84 - 140 235/60R17C 117       11A; 241; 246; 248      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                        Van; Lkw geschl.
                                                                                                        Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 55698*01




                                                                                                        74C; 76S; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0424*.. 80 - 140 235/60R17C 117         11A; 24J; 24M; 54A;     Van; Lkw geschl.
               35/4x4                                                           56G                     Kasten; nicht Fzg.
               906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*..            245/65R17              11A; 24J; 24M; 516;     mit
               906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*..                                   54A                     Zwillingsbereifung
                                                         245/70R17              11A; 24J; 24M; 516;     Serie;
                                                                                54A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/65R17 114       11A; 24J; 24M; 54A      12A; 51A; 7I3; 7I4;
                                                                                                        7I5; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 6
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 55698*01




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.06.2025
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 55698*01




                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               516) Der erforderliche Loadindex bei Verwendung dieser Reifengröße ist zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
                    Achslast von 1900kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0243-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55698
               ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTLS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.06.2025
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               5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des V entilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 55698*01




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7I3)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 000 905 4104 ( nur e1*2001/116*0424*..,e1*2007/46*0312*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                      zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                      geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7I4)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 000 905 2816 ( nur e1*2007/46*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                      muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7I5)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 000 905 7200 ( nur e1*2001/116*0424*..,e1*2007/46 *0312*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                      zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                      geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.