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							Gutachten 366-0072-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.12.2021
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                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
OTAG6FL48D561           PCD100 ET48            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      680      2105    11/21
OTAG6KA48D561           PCD100 ET48            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      680      2105    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : G3; G4; G5
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18        95                               Kombi; Allradantrieb;
                                            225/55R18        98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R18        94                               12A; 51A; 573; 7AQ;
                                            235/50R18        97     11A; 24J                  71C; 71K; 721; 725;
                                            235/55R18        100    11A; 24J                  73C; 74A; 74P
                                            245/45R18        96
                                            245/50R18        100    11A; 24J

 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18          89     52J                       Subaru XV;
                                          225/45R18          91                               Allradantrieb;
                                          225/50R18          95     11A; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18          94                               12A; 51A; 573; 7AQ;
                                          245/40R18          93     11A; 27I                  71C; 71K; 721; 725;
                                          245/45R18          96     11A; 27I                  73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0072-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
BM/BR        e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18     95    56G                       nur Outback; Kombi;
BM/BRS       e13*2007/46*1074*..           225/45R18     91                              Allradantrieb;
                                           225/50R18     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R18     98                              12A; 51A; 573; 7AQ;
                                           235/45R18     94                              71C; 71K; 721; 725;
                                           245/45R18     96                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18         98    11A; 24J; 248             XV; inkl. Hybrid;
                                       235/50R18         97    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/55R18         100   11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 7OH; 71C;
                                       245/50R18         100   11A; 24C; 24M; 26P        71K; 721; 725; 73C;
                                       255/45R18         99    11A; 24J; 248; 26P        74A; 74P
                                       255/50R18         102   11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26N; 27I
G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115   205/40R18   86    11A; 26P                IMPREZA;
                                             215/40R18   89    11A; 26P                Allradantrieb;
                                             225/40R18   88    11A; 26N; 26P; 27I      Frontantrieb; inkl.
                                             235/35R18   86    11A; 24J; 26B; 26N; 27I Hybrid;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                             245/35R18 88      11A; 24J; 26B; 26J;     74A; 74P
                                                               27B

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18      85    5EG                       Schrägheck;
                                 79 - 169 215/40R18      89                              Allradantrieb;
                                          215/45R18      89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/40R18      88                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18 84W                                    Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/35R18 83W                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 84T; 4A0

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/35R18 83W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 84T; 4A0


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0072-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.12.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0072-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.12.2021
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       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                              Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.12.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 8
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 28103 FL 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 280                  VA
             26P                     x = 240              y = 230                  VA
             27B                     x = 290              y = 430                  HA
             27I                     x = 240              y = 380                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 290        y = 280             5                VA
             27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G5
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 150              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53792
ANLAGE: 9 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.12.2021
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                                                                                                   Seite: 8 von 8

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G5
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 150              y = 200                  VA
             26B                     x = 200              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.