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							               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                         Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                                  Fahrzeughersteller           FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OTAG6FL48D561           PCD100 ET48            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      680      2105    11/21
               OTAG6KA48D561           PCD100 ET48            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      680      2105    11/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53792*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : Z2; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZC; GC/GF;
                                                            BM/BR; G4; G5; BM/BRS; SJ; G3
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : G3; G4; G5
                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC; Z2
                Verkaufsbezeichnung:     BRZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z2           e13*2018/858*00325*. 172           215/40R18 85        12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              .
                                                                225/35R18 87        12A                      51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18     95                              Kombi; Allradantrieb;
                                                          225/55R18     98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18     94                              12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                          235/50R18     97      11A; 24J                71C; 71K; 721; 725;
                                                          235/55R18     100     11A; 24J                73C; 74A; 74P
                                                          245/45R18     96
                                                          245/50R18     100     11A; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18       89      52J                     Subaru XV;
                                                        225/45R18       91                              Allradantrieb;
                                                        225/50R18       95      11A; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R18       94                              12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                        245/40R18       93      11A; 27I                71C; 71K; 721; 725;
                                                        245/45R18       96      11A; 27I                73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BM/BR        e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18     95      56G                     nur Outback; Kombi;
               BM/BRS       e13*2007/46*1074*..           225/45R18     91                              Allradantrieb;
§22 53792*03




                                                          225/50R18     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/55R18     98                              12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                          235/45R18     94                              71C; 71K; 721; 725;
                                                          245/45R18     96                              73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18         98      11A; 24J; 248           XV; inkl. Hybrid;
                                                      235/50R18         97      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/55R18         100     11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                      245/50R18         100     11A; 24C; 24M; 26P      71K; 721; 725; 73C;
                                                      255/45R18         99      11A; 24J; 248; 26P      74A; 74P
                                                      255/50R18         102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27I
               G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115   205/40R18   86      11A; 26P                IMPREZA;
                                                            215/40R18   89      11A; 26P                Allradantrieb;
                                                            225/40R18   88      11A; 26N; 26P; 27I      Frontantrieb; inkl.
                                                            235/35R18   86      11A; 24J; 26B; 26N;     Hybrid;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91        11A; 24J; 26B; 26N;     12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                27I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/35R18 88        11A; 24J; 26B; 26J;     74A; 74P
                                                                                27B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18      85      5EG                     Schrägheck;
                                                79 - 169 215/40R18      89                              Allradantrieb;
                                                         215/45R18      89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/40R18      88                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18 84W                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 84T; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 84T; 4A0
§22 53792*03




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                      Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 53792*03




                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                      Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Frei gängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53792*03




                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 9
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FL 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 53792*03




                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53792*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53792*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            20                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0072-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53792
               ANLAGE: 9 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: OTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53792*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.