Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OTA9L8FL25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2297 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 705 2284 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2230 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 725 2223 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2199 01/22
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2175 01/22
§22 53789*04
OTA9L8KA25D666 PCD112 ET25 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 01/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 44 oder
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: OTA9N KBA: 53791 Lochkreis: 5x112 ET: 35
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGU, KAGV, KAGW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G4Z; 7L; G5L; G6K; G3C; G2C; G5K; G3L; G3K; G8C; G4C
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UMX; 7L; F1H; G2C; G3C; JM1; G5K; G6K; G3L; F2X; F2GC;
G4C; G8C; G3K; U1X; U2X; G3X; G5L; G6GT; G4X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 7NM; 71C;
26J; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
§22 53789*04
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/50R19 103 11A; 26P inkl. Hybrid;
245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 104 11A; 26P 12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26N; 27I 73C; 74A; 74P; 75I
265/45R19 102 11A; 26N; 26P
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/50R19 103 11A; 26P M SERIE; inkl. Hybrid;
245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 26P 12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26N; 27I 73C; 74A; 74P; 75I
265/45R19 102 11A; 26N; 26P
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro;
225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B; 5IE 12A; 51A; 7OO; 71C;
235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 27B 74A; 74P; 75I; 765
245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B Frontantrieb; nicht
235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 221 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 27B 71K; 721; 725; 73C;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 765
26B; 26N; 27B
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
§22 53789*04
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27B; 27F 74A; 74P; 75I; 765
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/45R19 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27B; 27H Radhausverbreiterung;
235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/45R19 96 11A; 24J; 24M; 26J; mit M Sportpaket
27B; 27H Radhausverbreiterung;
235/45R19 95 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
100 - 221 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26J; 12A; 51A; 7OO; 71C;
27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 765
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 225/45R19 96 11A; 24J; 24M; 26J; mit M Sportpaket
27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 235/45R19 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27F 74A; 74P; 75I; 765
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
27I Adaptive BMW M
§22 53789*04
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; Fahrwerk; BMW
27I Standard Fahrwerk;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; inkl. Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
27I 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
27I Heckantrieb; Adaptive
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; BMW M Fahrwerk;
27I BMW
Standard Fahrwerk;
255/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; inkl. Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
27I 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/35R19 92 GAS; YBA; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGU; KAGV 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 97L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
26J; 27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 7NM; 7OO;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/40R19 93 12I; KAGU; KAGV Allradantrieb;
Heckantrieb; inkl.
235/35R19 91 11A; 12A; 248; 5GG; Hybrid;
KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 7OO; 71C; 71K;
27H; KAGU; KAGV 721; 725; 73C; 74A;
115 - 275 225/40R19 M+S 12I; 52J; KAGU; 74P; 765
KAGV
§22 53789*04
245/35R19 M+S 11A; 12A; 248; 26P;
27H; 52J; KAGU;
KAGV
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93 YAZ; 57E; 572; Allradantrieb;
KAGU; KAGV Heckantrieb; inkl.
115 - 275 225/40R19 93 GA4; YBC; YFS; 57E; Hybrid;
KAGU; KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 AFN; 57E; 676; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGU; KAGV 71K; 721; 725; 73C;
235/40R19 92 57E; 67H; KAGU; 74A; 74P; 76A; 765;
KAGV 97K
275 245/35R19 93 YAZ; 57E; 572; 6AG;
KAGU; KAGV
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93 XFC; 57E; 672; Allradantrieb;
KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 GAQ; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 74A; 74P; 76A; FKA
6CX; KAGU; KAGV;
KAGW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 6 von 37
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y 11A; 248; 5HA; Allradantrieb;
KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 96 11A; 248; 5IE 12A; 51A; 7OO; 71C;
245/35R19 95 11A; 248; 5HR; 71K; 721; 725; 73C;
KAGU; KAGV; 74A; 74P; 75I
KAGW
255/35R19 96 11A; 244; 246; 5IE;
KAGU; KAGV;
KAGW
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 XFC; YBC; 57E; 672; Allradantrieb;
KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 GAQ; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 74A; 74P; 76A; FKA
6CX; KAGU; KAGV;
KAGW
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 11A; 248; 5HA; Allradantrieb;
KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 96 11A; 248 12A; 51A; 7OO; 71C;
§22 53789*04
245/35R19 95 11A; 248; KAGU; 71K; 721; 725; 73C;
KAGV; KAGW 74A; 74P
255/35R19 96 11A; 244; 246;
KAGU; KAGV;
KAGW
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 11A; 248; 5HA; Cabrio; Coupe; inkl.
KAGU; KAGV; Hybrid;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 96 11A; 248; 5IE; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGU; KAGV; 71K; 721; 725; 73C;
KAGW 74A; 74P
255/35R19 96 11A; 24J; 244; 26P;
5IE
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; Cabrio; Coupe; inkl.
KAGU; KAGV; Hybrid;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 96 GAR; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98 XFX; YEB; 11A; 24J; nicht BMW i4; nicht
57E; KAGU; KAGV; BMW i4 M50; nicht
KAGW BMW
i4 M50 xDrive;
255/35R19 96 XF0; YED; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 57E; KAGU; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 225/45R19 96 5IE nicht BMW i4; nicht
235/40R19 96 11A; 248; 5IE BMW i4 M50; nicht
BMW
120 - 275 245/40R19 98 11A; 24J; 24M; i4 M50 xDrive;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
5IE; KAGU; KAGV; 74A; 74P
KAGW
255/40R19 100 11A; 24J; 24M; 26P
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 57E; KAGU nicht 520e/530e/530e
§22 53789*04
100 - 294 245/40R19 98W GAA; 11A; 245; 26P; xDrive;
57E; KAGU; KAGV; Kombilimousine;
KAGW Allradantrieb;
255/40R19 96Y 11A; 245; 26B; 26N; Heckantrieb;
57E; 58A; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV; KAGW 12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE; KAGU nicht 520e/530e/530e
235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H xDrive;
100 - 294 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Kombilimousine;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; Allradantrieb;
248; 26P; KAGU; Heckantrieb;
KAGV; KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7NN; 71C;
26N; 27H 71K; 721; 725; 73C;
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 74P; 75I
26N; 27H; 5IE; 58A;
KAGU; KAGV;
KAGW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE; KAGU Limousine;
235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb;
235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P; KAGU; 12A; 51A; 7NN; 71C;
KAGV; KAGW 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 74P; 75I; FKA
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A;
KAGU; KAGV;
KAGW
100 - 390 245/40R19 98 GAA; XFB; 11A; 245;
M+S 248; 26P; KAGU;
KAGV; KAGW
255/35R19 99 11A; 245; 248; 26B;
M+S 26N; 27H
255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B;
M+S 26N; 27H; 5IE; 58A;
KAGU; KAGV;
KAGW
390 245/40R19 94W GAA; XFB; 11A; 245;
§22 53789*04
26P; 57E; KAGU;
KAGV; KAGW
255/40R19 96W 11A; 245; 26B; 26N;
5IE; 57E; 58A;
KAGU; KAGV;
KAGW
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 57E; KAGU Limousine;
245/40R19 98W GAA; 11A; 245; 26P; Allradantrieb;
57E; KAGU; KAGV; Heckantrieb;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96Y 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 7NN; 71C;
57E; 58A; KAGU; 71K; 721; 725; 73C;
KAGV; KAGW 74A; 74P; 76A; FKA
100 - 390 245/40R19 98 GAA; 11A; 245; 26P;
M+S 57E; KAGU; KAGV;
KAGW
255/40R19 100 11A; 245; 26B; 26N;
M+S 57E; 58A; KAGU;
KAGV; KAGW
390 245/40R19 94W GAA; 11A; 245; 26P;
57E; KAGU; KAGV;
KAGW
255/40R19 96W 11A; 245; 26B; 26N;
57E; 58A; KAGU;
KAGV; KAGW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 235/45R19 99 12A; 5JK nicht 530e; nicht
255/40R19 100 11A; 12A; 248; 5KA 550e xDrive; nicht
120 - 210 245/45R19 12T; 953; KAGU; 530e xDrive;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
255/45R19 104 11A; 12A; 248; Heckantrieb; Hybrid;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 765; 930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht
KAGV; KAGW 550e xDrive; nicht
255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; 530e xDrive;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765;
930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht
KAGV; KAGW 550e xDrive; nicht
255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; 530e xDrive;
§22 53789*04
KAGV; KAGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765;
934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 235/45R19 99 12A; 5JK nicht 530e; nicht
255/40R19 100 11A; 12A; 248; 5KA 550e xDrive; nicht
120 - 210 245/45R19 12T; 953; KAGU; 530e xDrive;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
255/45R19 104 11A; 12A; 248; Heckantrieb; Hybrid;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 765; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht
KAGV; KAGW 550e xDrive; nicht
255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; 530e xDrive;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765;
934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 235/45R19 99 12A nicht 530e; nicht
245/45R19 98 12T; KAGU; KAGV; 550e xDrive; nicht
KAGW 530e xDrive;
255/40R19 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 12A; 248; Heckantrieb; Hybrid;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 765; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 235/45R19 99 12A nicht 530e; nicht
245/45R19 98 12T; KAGU; KAGV; 550e xDrive; nicht
KAGW 530e xDrive;
255/40R19 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 12A; 248; Heckantrieb; Hybrid;
KAGU; KAGV; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGW 51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 765; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/45R19 98 GAE; 57E; KAGU; nicht 530e; nicht
KAGV; KAGW 550e xDrive; nicht
255/45R19 100 CFN; 57E; KAGU; 530e xDrive;
KAGV; KAGW Allradantrieb;
§22 53789*04
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765;
930
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12T; KAGU; Allradantrieb;
KAGV Heckantrieb;
255/40R19 100 12A; 58A; KAGU; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGV 51A; 7MU; 71C; 71K;
255/45R19 100 YA7; 12A; KAGU; 721; 725; 73C; 74A;
KAGV 74P; 75I; 98D
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 390 245/45R19 98Y GAE; 57E; KAGU; ab
KAGV e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
255/45R19 100 YA7; 57E; KAGU; Heckantrieb;
KAGV Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 7MU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
4CG; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 11 von 37
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 235/45R19 99 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
245/45R19 12O; 51G; KAGU; Allradantrieb;
KAGV Heckantrieb;
245/45R19 98Y 11A; 248; KAGU; Luftfederung;
KAGV 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 248 51A; 7BD; 7MU; 71C;
255/45R19 100 11A; 248; KAGU; 71K; 721; 725; 73C;
KAGV 74A; 74P; 75I; 4CG;
430 - 448 245/45R19 M+S 11A; 248; 52J 4DA
245/45R19 M+S 12O; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J; Gran Coupe; Cabrio;
KAGU; KAGV; Coupe;
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAGU; KAGV; 721; 725; 73C; 74A;
KAGW 74P; 765; 77E
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E; Gran Coupe; Cabrio;
KAGU; KAGV; Coupe;
§22 53789*04
KAGW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 26P; 57E; 58A; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAGU; KAGV; 721; 725; 73C; 74A;
KAGW 74P; 76A; 765; 77E;
235 - 390 245/40R19 M+S GAA; 11A; 26P; 52J; 97G
57E; KAGU; KAGV;
KAGW
255/40R19 M+S 11A; 26P; 52J; 57E;
58A; KAGU; KAGV;
KAGW
Verkaufsbezeichnung: COOPER E, COOPER SE, JCW E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM1 e1*2018/858*00347*.. 55 - 75 225/35R19 88 11A; 24C; 24D; 26B; 3-türig; Frontantrieb;
26J; 27F Elektro;
235/35R19 87 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
245/30R19 89 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27F 74A; 74P
255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 12 von 37
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27B; 27H Radhausverbreiterung
235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; (Flap) Serie;
26P; 27B; 27H Allradantrieb;
100 - 221 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; nicht
26B; 26N; 27B; 27H Elektro; inkl. Hybrid;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 765
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung
68 - 104 235/45R19 99 11A; 242; 244; 245; (Flap) Serie;
26P; 27B; 27H Allradantrieb;
245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Elektro;
26B; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 765
§22 53789*04
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befas sung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrz eughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 53789*04
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsm aßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 53789*04
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 53789*04
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
§22 53789*04
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 53789*04
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
§22 53789*04
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 19 von 37
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
Sonderrades der Hinterachse.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53789*04
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
CFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
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GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 53789*04
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAS) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAGU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAGV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 35
KAGW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OTA9N KBA: 53791 Lochkreis 5x112 ET: 44
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
§22 53789*04
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:245/35R19
Hinterachse:275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 53789*04
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 255/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
YFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53789*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G8C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*..
Handelsbez.: BMW 8ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
§22 53789*04
26J x = 200 y = 300 20 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 25 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
§22 53789*04
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 26 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 260 VA
26B x = 280 y = 310 VA
27I x = 250 y = 260 HA
27B x = 300 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53789*04
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 20 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 27 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: JM1
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00347*..
Handelsbez.: COOPER E, COOPER SE, JCW E
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 53789*04
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 305 VA
26P x = 225 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 305 10 VA
§22 53789*04
26N x = 275 y = 305 8 VA
27F x = 270 y = 320 30 HA
27H x = 270 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 29 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G2C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 25 VA
§22 53789*04
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 30 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G4C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 275 VA
26P x = 225 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 275 15 VA
§22 53789*04
26N x = 275 y = 275 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 31 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 32 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 33 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53789*04
26J x = 245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x = 280 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 35 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53789*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0120-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53789
ANLAGE: 53 BMW, BMW AG Radtyp: OTA9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 37 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§22 53789*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.